Ihren Anwalt für Zugewinnausgleich hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Zugewinnausgleich benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Zugewinnausgleich

Rechtsanwältin Monika Mieth
Tulpenhofstraße 1
63067 Offenbach am Main
Rechtsanwältin Annette Bühnen
Bergstraße 22
46117 Oberhausen

Was bedeutet der Zugewinnausgleich?

Das deutsche Familienrecht enthält viele Regelungen über finanzielle Ansprüche bei einer Ehescheidung. Ein wichtiger Bereich ist der Zugewinnausgleich - hier kann der finanziell schlechter gestellte Ehepartner vom anderen verlangen, dass dieser ihm einen Teil des Vermögens übergibt, das er während der Ehe angesammelt hat. Dies kann ein betragsmäßiger Anteil an einem Aktiendepot sein oder auch die Hälfte der Segelyacht. Ein Thema, über das entsprechend viel gestritten wird.

Wann gibt es den Zugewinnausgleich?

Einen Zugewinnausgleich gibt es nur, wenn das Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Dies ist der gesetzliche Güterstand und der Normalfall. Es bedeutet: Ihre beiden Vermögen bleiben während der Ehe theoretisch getrennt und bei einer Scheidung ist ein Zugewinnausgleich möglich. Andere Güterstände wie die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft können per Ehevertrag vereinbart werden.

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?

Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs kann Ihnen ein im Familienrecht erfahrener Rechtsanwalt helfen. Generell wird erst einmal das Vermögen der beiden Partner am Tag der Eheschließung festgestellt - das sogenannte Anfangsvermögen. Dann braucht man noch das Endvermögen - also das Vermögen der beiden einzelnen Partner am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Nun wird jeweils das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen. Derjenige Partner, der weniger hat, hat nun Anspruch gegen den Partner auf die Hälfte der Differenz. Schenkungen an einen der Partner und Erbschaften rechnet man zum Anfangsvermögen - es gibt aber Ausnahmen!

Beispiel, wie der Zugewinnausgleich berechnet wird

Hat der Ehemann während der Ehe einen Zugewinn von 20.000 Euro erzielt und die Ehefrau einen von 10.000 Euro, ist ein Gesamtzugewinn von 30.000 Euro entstanden. Jedem der Ehegatten stehen davon 15.000 Euro zu. Hier muss der Ehemann der Frau einen Zugewinnausgleich von 5.000 Euro bezahlen, damit sie auf 15.000 kommt.

Was passiert beim Zugewinnausgleich mit den Schulden?

Seit 2009 wird auch ein negatives Anfangsvermögen berücksichtigt. Das heißt: Hat einer der Partner bei der Hochzeit nur ein dickes Minus auf dem Konto, ist das eben sein Anfangsbetrag, mit dem der Zugewinn berechnet wird. Allerdings gibt es einen Ausgleich nur, wenn am Ende tatsächlich Geld vorhanden ist.

Gilt ein Betrieb beim Zugewinnausgleich als Vermögen?

Oft wird übersehen, dass auch der gestiegene Wert eines Betriebes in den Zugewinnausgleich einfließt. Hier ergeben sich meist Probleme bei der Bewertung. Hier ist einerseits der reine Substanzwert (Gebäude, Fuhrpark, Maschinen) einzurechnen, andererseits aber auch der ideele Wert ("goodwill"). Dieser steigt mit dem Ansehen des Betriebes. Unverbindliche Faustregel für den goodwill: 25 - 30 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre.

Zugewinnausgleich muss nicht in bar erfolgen!

Die Ehegatten können vereinbaren, dass die Auszahlung des Zugewinnausgleichs nicht als Geldbetrag durch Überweisung oder in bar stattfindet, sondern auf andere Art - z.B. durch die Übernahme von Schulden des anderen oder durch die Übertragung des Miteigentumsanteils an einer Immobilie. Solche individuellen Vereinbarungen können besonders bei Immobilien- und Betriebsvermögen von Vorteil sein, weil dieses dann nicht zwangsläufig veräußert oder zerschlagen werden muss. Hier ist wieder eine kompetente Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht zu empfehlen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Zugewinnausgleich in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Zugewinngemeinschaft.


zuletzt aktualisiert am 04.05.2017