Online-Glücksspiel: Bekomme ich mein verzocktes Geld zurück?

08.05.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Das Wichtigste in Kürze

1. Rückforderung vom Zahlungsdienstleister: Ob ein Spieler sein verlorenes Geld von seinem Kreditkartendienstleister oder auch PayPal zurückverlangen kann, wird von den Gerichten nicht einheitlich beurteilt.

2. Geld zurück vom Online-Casino-Anbieter: Die deutschen Gerichte bejahen den Anspruch auf Rückerstattung gegen Online-Casinos, wenn das Glücksspiel illegal war. Ebenso, wenn der Anbieter im Ausland sitzt und keine deutsche Lizenz besitzt.

3. Vollstreckung von Urteilen: Die Vollstreckung eines Urteils im Inland kann an der Zahlungsfähigkeit des Online-Casino-Betreibers scheitern. Das EU-Mitgliedsland Malta blockiert seit Juni 2023 die Vollstreckung (auch) deutscher Urteile zu Rückforderungen an Glücksspielunternehmen mit maltesischer Glücksspiellizenz.

Die deutschen Regelungen über das Glücksspiel unterscheiden nach unterschiedlichen Glücksspielarten. Gerade beim Online-Glücksspiel gab es jahrelang eine Grauzone. Seit Juli 2021 gibt es einen neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag. Trotzdem sorgen gerade Online-Glücksspiele immer noch für Gerichtsverfahren. So will sich mancher glücklose Spieler nicht mit seinen Verlusten beim Spielen im Internet abfinden. Verklagt werden dabei sowohl die Onlineanbieter, bei denen die Spieler gespielt haben, als auch die Zahlungsdiensteanbieter, über welche die Zahlungen abgewickelt worden sind – etwa Kreditkartenunternehmen. Hat eine solche Klage Aussicht auf Erfolg?

Wie ist das Online-Glücksspiel in Deutschland geregelt?


Die Zuständigkeit für das Glücksspiel liegt bei den einzelnen Bundesländern. Sie haben sich auf einen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, um in diesem Bereich für einheitliche Regelungen zu sorgen. Zu den Zielen gehört unter anderem:

- Die Bekämpfung der Spielsucht,
- der Jugendschutz,
- der Schutz der Spieler vor Betrug,
- der Schutz des Sports durch Wettbewerbsverzerrungen durch Sportwetten.

Der ursprüngliche Glücksspielstaatsvertrag von 2012 ließ nur 20 Anbieter von Online-Sportwetten zu. Online-Casinos waren verboten. Schleswig-Holstein nahm nicht an diesem Glücksspiel-Staatsvertrag teil und vergab zeitweise eigene Lizenzen.

Die Folge: Verschiedene Anbieter von Online-Glücksspielen machten bundesweit Fernsehwerbung mit dem Zusatz „nur für Spieler aus Schleswig-Holstein“. Oft hatten die Anbieter nicht einmal eine schleswig-holsteinische Lizenz. Spieler nahmen bundesweit an diesen Spielen teil, das Geld floss und der Glücksspielstaatsvertrag wurde in der Praxis ignoriert.

Es gab zusätzlich Zweifel, ob dieser Staatsvertrag mit dem Europarecht vereinbar war. Die Regelung über Sportwetten wurde als Verstoß gegen die in der EU herrschende Dienstleistungsfreiheit kritisiert. Kritik gab es auch am Vergabeverfahren für die 20 Lizenzen.

Am 21. März 2019 einigten sich die Bundesländer auf eine neue Übergangsregelung bei den Sportwetten. Die Begrenzung auf 20 private Anbieter wurde gestrichen. Genehmigungen wurden nur unter strengen Auflagen erteilt. Diese Regelung galt bis Juni 2021. Zu diesem Zeitpunkt wurde der alte Glücksspielstaatsvertrag durch eine Neufassung ersetzt. Dieser schlossen sich alle Bundesländer an, auch Schleswig-Holstein.

Welche Besonderheiten zu Online-Casinos gibt es in Schleswig-Holstein?


Bei den Online-Casinos hatte Schleswig-Holstein einen Sonderweg eingeschlagen. Während die anderen Bundesländer diese nicht zuließen, erteilte Schleswig-Holstein 2011 bis 2018 eigene Lizenzen. Dann kam es zu einem Wechsel der Landesregierung und auch Schleswig-Holstein schloss sich dem Glücksspielstaatsvertrag an. Auch dort wurden nun keine neuen Online-Casinos mehr zugelassen.

Allerdings blieben die bestehenden Lizenzen gültig und konnten bis Juni 2021 verlängert werden. Spielen durften rein rechtlich nur Bürger von Schleswig-Holstein oder Personen, die sich dort längerfristig aufhielten. Trotzdem lief die Fernseh-Werbung für die Casinos natürlich bundesweit, sodass die meisten Spieler sehr wahrscheinlich keine Schleswig-Holsteiner waren.

Legal war natürlich nur eine Variante: Ein Spieler aus Schleswig-Holstein spielt bei einem in Schleswig-Holstein zugelassenen Casino.

Der schleswig-holsteinische Sonderweg ist mit dem Beitritt des Bundeslandes zum Glücksspiel-Staatsvertrag von 2021 beendet worden. Die alten Schleswig-Holstein-Lizenzen sind zu diesem Zeitpunkt ausgelaufen.

Was besagt der Glücksspiel-Staatsvertrag vom 1.7.2021?


Seit 1. Juli 2021 gibt es den neuen, bundesweiten Glücksspiel-Staatsvertrag. Dieser schafft eine bundeseinheitliche Regelung für Online-Casinos, Sportwetten, Lotterien, Wettbüros und Spielhallen. Online-Casinos sind grundsätzlich erlaubt und können eine Lizenz erhalten. Es gibt jedoch strenge Regeln. Wer diese nicht einhält bzw. keine (deutsche!) Lizenz hat, betreibt illegales Glücksspiel.

Die wichtigsten Vorgaben des Glücksspiel-Staatsvertrages sind:

- Für Spieler gilt ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro,
- der Einsatz darf maximal 1 Euro pro Spiel betragen,
- eine Übertragung von Automatenspielen oder Tischspielen aus z. B. Spielhallen und die Teilnahme daran über das Internet sind verboten,
- Das parallele Spielen bei unterschiedlichen Anbietern ist verboten,
- Spieler müssen ein Spielerkonto anlegen,
- es gibt eine bundesweite Sperrdatei, in die Spielsüchtige aufgenommen werden,
- es wird ein Panik-Button eingeführt (24-Stunden-Sperre),
- es müssen regelmäßige Hinweise zu Verlusten erfolgen,
- zwischen 6 und 21 Uhr besteht ein Werbeverbot für Glücksspiele.

Eingeführt wurde außerdem eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle an der Saale. Diese ist für die Vergabe von Lizenzen deutschlandweit zentral zuständig.

Ist Online-Glücksspiel strafbar?


Wer vor Gericht geht, um seinen Spielverlust zurückzufordern, weil der Anbieter keine gültige Lizenz hatte, sollte wissen, dass er selbst eine Straftat begangen hat. § 285 des Strafgesetzbuches bedroht die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Auch die Straftatbestände Geldwäsche und Steuerhinterziehung liegen beim Glücksspiel oft nicht ganz fern. Es ist durchaus möglich, dass die Staatsanwaltschaft mitbekommt, was so am Zivilgericht auf der Tagesordnung steht.

Zum Beispiel verurteilte das Amtsgericht München 2014 einen Spieler, der bei einem Anbieter aus Gibraltar online Black Jack gespielt hatte, zu einer Geldstrafe. Es ordnete auch den Verfall des Glücksspielgewinns in Höhe von 63.000 Euro an, der bei dem Mann gefunden werden konnte – ohne Anrechnung der gezahlten Einsätze. Dieses Geld bekam der Staat (Urteil vom 26.9.2014, Az. 1115 Cs 254 Js 176411/13).

Wichtig: Wer also bei ausländischen Anbietern spielt, die keine deutsche Lizenz haben, hat zwei Probleme:

- Geld verloren: Es zurückzubekommen, kann schwierig sein, weil eine Zwangsvollstreckung im Ausland stattfinden muss.

- Geld gewonnen: Wenn deutsche Behörden dies mitbekommen, ist das Geld weg und es besteht die Möglichkeit eines Strafverfahrens.

Allerdings sind wenige Strafverfahren und Beschlagnahmen von erspieltem Geld bekannt.

Mit welcher Begründung klagen Spieler gegen Online-Casinos?


In den letzten Jahren häufen sich Klagen von erfolglosen Spielern gegen Online-Casinoanbieter. Die Spieler wollen ihr verlorenes Geld zurück und begründen dies damit, dass der jeweilige Anbieter keine deutsche Glücksspiellizenz habe. Damit sei ein Vertrag ohne Rechtsgrundlage abgeschlossen worden und es liege eine ungerechtfertigte Bereicherung vor.

Die meisten Online-Casinos haben ihren Sitz wohlweislich im Ausland, überwiegend auf Malta und zum Teil auf Gibraltar. Klagen sind trotzdem möglich. Zusätzlich wurden auch Klagen gegen Zahlungsdiensteanbieter bekannt.

Wie kann ich mein Geld von einem ausländischen Online-Casino zurückbekommen?


Die meisten Anbieter von Online-Casinos sitzen auf Malta, also in der EU. Eine EU-Verordnung gibt deutschen Verbrauchern das Recht, ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land vor einem deutschen Gericht zu verklagen.

Das EU-Recht kennt mehrere Verfahren, um ein solches Urteil im Ausland zu vollstrecken:

- das Europäische Mahnverfahren,
- das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen,
- den Europäischen Vollstreckungstitel.

In jedem Fall kommen bei der Vollstreckung im EU-Ausland aber die Regelungen des entsprechenden EU-Landes zur Anwendung. Hier empfiehlt sich anwaltliche Beratung.

Kann Malta die Vollstreckung ausländischer Urteile verhindern?


Das Parlament in Malta hat mit Wirkung ab 16.06.2023 ein Gesetz verabschiedet, nach dem Gerichte in Malta Gerichtsurteile aus dem Ausland nicht mehr vollstrecken dürfen, sofern diese sich gegen Firmen mit maltesischer Glücksspiellizenz richten, die sich an die einheimischen Gesetze halten.

Dieses Gesetz (sogenannte „Bill No. 55“) ist die Reaktion auf mittlerweile viele Gerichtsurteile aus Deutschland und Österreich, die Spielern Schadensersatz für ihre Verluste zusprechen, weil es sich nach dortigen Gesetzen um illegales Glücksspiel handelt. Oft geht es um hohe Geldbeträge. Im Regelfall geben die Spieler an, nicht gewusst zu haben, dass das per Fernsehwerbung angepriesene Glücksspiel in ihrem Land illegal war.

Das maltesische Gesetz verhindert derzeit, dass ausländische Schadensersatzforderungen in Malta vollstreckt werden. Die EU-Kommission hat im Sommer 2025 gegen Malta ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da hier das Europäische Vollstreckungsabkommen unterlaufen wird. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Casino insolvent: Kann man ausländische Geschäftsführer persönlich verklagen?


Ein Österreicher hatte 18.500 Euro beim Online-Glücksspiel verspielt. Der Anbieter hatte seinen Sitz auf Malta und besaß nur dort eine Glücksspiel-Lizenz. Nach österreichischem Recht sind Glücksspielverträge schlicht nichtig, wenn der Anbieter keine Lizenz für Österreich hat. Ohne Rechtsgrund gezahltes Geld kann zurückverlangt werden.

Das Problem: Die Firma war inzwischen insolvent. Daher klagte der Mann gegen die beiden Geschäftsführer persönlich, und zwar vor einem österreichischen Gericht. Naturgemäß kam der Einwand, dass dieses gar nicht zuständig sei: Firmensitz und alle wichtigen Geschäftsvorgänge spielten sich ja auf Malta ab. Der Fall ging bis vor den österreichischen Obersten Gerichtshof, der ihn dem EuGH vorlegte.

Der Europäische Gerichtshof erklärte, dass es hier um eine deliktische Handlung ginge und nicht um die Haftung von Gesellschaftsorganen. Damit fiel der Sachverhalt unter die Rom-II-Verordnung, welche die internationale Zuständigkeit von Gerichten regelt. Nach dieser ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Schaden aus der verbotenen Handlung eintritt.

Laut EuGH entsteht der Schaden dort, wo der Spieler lebt. Daher komme österreichisches Recht zur Anwendung. Dies öffnet nun den Weg für eine Klage des österreichischen Spielers gegen die Geschäftsführer des Online-Casinos. Dazu muss nun der österreichische OGH entscheiden. Auch für deutsche Spieler eröffnet das Urteil neue Chancen, sich ihr Geld zurückzuholen, indem sie sich auf einen nichtigen Vertrag berufen und die Geschäftsführer des Unternehmens wegen ungerechtfertigter Bereicherung in Anspruch nehmen.
(EuGH, Urteil vom 15.1.2026, Az. C-77/24)

Nach Brexit: Ist Geld-Rückforderung aus Gibraltar über Inkassounternehmen möglich?


Gibraltar ist ein britisches Überseegebiet und gehört seit dem Brexit nicht mehr zur EU. Daher kommen manche Online-Glücksspielanbieter auf die Idee, ihre Geschäfte von dort aus zu machen, um vor der Rechtsprechung der EU-Gerichte sicherer zu sein.

Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das Oberlandesgericht Rostock. Interessant ist hier zunächst, dass kein Spieler geklagt hatte, sondern ein Inkassounternehmen. An dieses hatte ein Spieler seine möglichen Ansprüche gegen den Glücksspielanbieter nämlich abgetreten. So übernahm das deutsche Inkassounternehmen das Prozessrisiko. Der Spieler hatte zwischen 2017 und 2020 an diversen Online-Glücksspielen und Sportwetten des Anbieters mit Sitz auf Gibraltar teilgenommen, der aber in Deutschland keine Glücksspiellizenz hatte. Dabei verlor er 81.000 Euro.

Das Landgericht Stralsund wies die Klage zunächst als unzulässig ab: Deutsche Gerichte seien nicht zuständig. Dieses Urteil hob das OLG Rostock auf. Der Schaden sei hier durch eine unerlaubte Handlung eingetreten. Für unerlaubte Handlungen seien nach § 32 der Zivilprozessordnung (ZPO) die Gerichte an dem Ort zuständig, an dem die Tat begangen worden sei. Dies sei der Ort, an dem der Schaden eingetreten sei, in diesem Fall also Stralsund als Wohnort des Spielers. Daher seien hier deutsche Gerichte für das Verfahren zuständig.
(OLG Rostock, Urteil vom 4.2.2026, Az. 4 U 44/25)

2026: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Spielern


Der Europäische Gerichtshof hat 2026 entschieden, dass

- nationale Glücksspielverbote nicht gegen das EU-Recht verstoßen,
- Rückerstattungsklagen von Verbrauchern gegen Anbieter aus anderen EU-Staaten grundsätzlich erlaubt sind.

Im konkreten Fall hatte ein Deutscher bei zwei maltesischen Online-Casinos erhebliche Verluste erspielt. Seine möglichen Ansprüche hatte er an ein Unternehmen abgetreten, das die Anbieter direkt vor einem maltesischen Gericht verklagte. Der Hintergrund mag sein, dass ausländische Gerichtsurteile gegen Online-Casinos derzeit auf Malta nicht vollstreckt werden.

Das maltesische Gericht legte die entsprechenden Einwände der Unternehmen dem EuGH zur Prüfung vor. Dieser bestätigte, dass Einzelstaaten die europaweite Dienstleistungsfreiheit zur Bekämpfung von Schwarzmärkten beschränken dürften. Die vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag gültige, restriktive Regelung in Deutschland sei europarechtskonform gewesen. Obendrein sei es nicht rechtsmissbräuchlich, wenn Spieler ihr Geld zurückwollten, obwohl sie aus freien Stücken gespielt hätten.
(EuGH, Urteil vom 16.4.2026, Az. C-440/23)

Urteilssammlung Online-Glücksspiele


Im Folgenden fassen wir weitere Urteile aus der Glücksspiel-Rechtsprechung zusammen.

Klagen gegen Online-Casinos
Das OLG München hat einer Rückzahlungsklage stattgegeben und entschieden, dass ein Spieler auch dann die Verluste zurückfordern kann, wenn er wusste, dass das Glücksspiel illegal war. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Spieler ca. 18.000 Euro beim Online-Glücksspiel verloren hatte. Der Anbieter hatte seinen Sitz auf Malta.

Das Gericht befasste sich mit der rechtlich interessanten Frage, ob § 817 S. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dem Rückforderungsanspruch im Wege steht. Die Vorschrift besagt, dass jemand, der ein illegales Angebot in Anspruch nimmt und dafür zahlt, sein Geld nicht wieder zurückerhält. Damit wäre das online verzockte Geld also verloren gewesen.

Das Gericht sah aber hier keinen Anwendungsbereich des § 817 S. 2 BGB. Es begründete seine Rechtsansicht damit, dass der verspielte Einsatz andernfalls dauerhaft beim illegalen Glücksspielanbieter verbliebe. So würden nur die gesetzlichen Regeln für Online-Glücksspiele unterlaufen.
(OLG München, Beschluss vom 20.09.2022, Az. 18 U 538/22).

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Das Landgericht Kaiserslautern hat einen Glücksspielanbieter mit Sitz auf Gibraltar dazu verurteilt, einem deutschen Spieler rund 39.000 Euro zurückzuzahlen. Der Spieler hatte auf einer deutschsprachigen Internetseite des Online-Casinos gespielt. Das Unternehmen hatte keine deutsche Lizenz, so dass es in Deutschland keine Glücksspiele hätte veranstalten oder vermitteln dürfen. Daher waren die abgeschlossenen Verträge mit dem Spieler aus Sicht des Gerichts nichtig und seine Verluste waren ihm zu ersetzen.
(LG Kaiserslautern, Urteil vom 4.8.2022, Az. 3 O 471/21).

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Das Landgericht Frankfurt a. M. hat einen Glücksspielanbieter aus Malta in einem vergleichbaren Sachverhalt und mit vergleichbarer Begründung zur Rückzahlung von 77.000 Euro an einen deutschen Spieler verurteilt. Dass der Spieler ebenfalls gegen das Gesetz verstoßen habe, falle nicht ins Gewicht. Das Verbot von illegalem Glücksspiel habe den Sinn, suchtförderndes und ruinöses Verhalten zu unterbinden. Dürften die Anbieter das Geld behalten, würde sie dies nur dazu ermuntern, ihre illegalen Angebote fortzusetzen.
(LG Frankfurt a. M., Urteil vom 29.7.2022, Az. 2-07 O 431/20)

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Einen Glücksspiel-Anbieter verklagte auch ein Online-Spieler vor dem Landgericht Gießen. Er hatte rund 12.000 Euro verloren. Der Anbieter hatte nur eine Glücksspiel-Lizenz für Malta und dort auch seinen Sitz. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Anbieter gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, da er das Spiel auch Spielern in Hessen zugänglich gemacht habe. Der Vertrag zwischen Spieler und Anbieter sei wegen des Verstoßes gegen ein rechtliches Verbot nichtig und der Einsatz zurückzuzahlen
(LG Gießen, Urteil vom 21.1.2021, Az. 4 O 84/20).

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Auch das OLG Frankfurt a. M. hat einem Spieler den Ersatz seiner Einsätze zugestanden. Dieser hatte beim Spielen bei einem Online-Casino aus Malta rund 11.700 Euro verloren. Der Spieler habe einen Rückzahlungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung, weil das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet nach dem damaligen Glücksspielstaatsvertrag untersagt gewesen sei.

Der beklagte Anbieter habe keine deutsche Lizenz gehabt, eine Malta-Lizenz sei belanglos. Das Online-Casino könne sich auch nicht darauf berufen, dass der Spieler von der Illegalität des Spiels gewusst habe. Dies müsse ggf. das Casino beweisen (OLG Frankfurt a. M., Hinweisbeschluss vom 8.4.2022, Az. 23 U 55/21).

Einen entsprechenden Hinweisbeschluss erließ in einem ähnlichen Verfahren auch das OLG München gegen ein Online-Casino.
(OLG München, Beschluss vom 24.11.2021, Az. 5 U 549/21)

Klagen gegen Zahlungsdiensteanbieter
Ein Spieler hatte 7.000 Euro beim Glücksspiel in einem Online-Casino verloren. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass die Glücksspiele illegal waren. Gezahlt habe er per Kreditkarte. Der Kreditkartenanbieter hätte seiner Ansicht nach die Zahlung gar nicht durchführen dürfen. Daher forderte er von diesem Schadensersatz.

Seine Klage wurde vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen. Das Kreditkartenunternehmen sei nicht verpflichtet, in solchen Fällen den Namen des Casinos mit der Liste lizenzierter Online-Casinos zu vergleichen. Eine solche Prüfung sei unüblich und nicht zumutbar. Auch habe das Kreditkartenunternehmen keine Möglichkeit festzustellen, von welchem Bundesland aus der Kläger gespielt habe. Obendrein könne das Kreditkartenunternehmen an der Abbuchung nicht erkennen, ob der Kunde ein legales oder ein illegales Spiel gespielt habe.
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2019, Az. 8 O 398/18)

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In einem anderen Fall ging es um 7.400 Euro in Online-Casinos, ebenfalls gezahlt per Kreditkarte. Der Spieler forderte das verzockte Geld vom Kreditkartenunternehmen zurück. Das OLG München betonte, dass ein Vertrag über ein illegales Online-Glücksspiel zwar grundsätzlich unwirksam sei und damit keine Zahlungspflicht entstünde. Dies gelte jedoch nur zwischen Spieler und Casino. Würden dem Kreditkartenunternehmen gültige Belege eingereicht, dürfe es von einem legalen Geschäft ausgehen. Der Kreditkartenvertrag verstoße nicht gegen ein gesetzliches Verbot.

Weder sei der Kreditkartenanbieter seitens der Glücksspielaufsichtsbehörde darauf hingewiesen worden, dass das Glücksspiel illegal wäre. Noch sei nachweisbar, dass das Kreditkartenunternehmen überhaupt gewusst habe, dass es hier um Glücksspielumsätze ging. Deswegen müsse der Kunde die Kreditkartenabrechnung bezahlen.
(OLG München, 6.2.2019, Az. 19 U 793/18)

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In einem weiteren Fall wurde Paypal auf Rückzahlung des verlorenen Spieleinsatzes verklagt. Der Spieler hatte von Ulm aus gespielt und 9.600 Euro verloren. Er berief sich darauf, dass der Anbieter keine Lizenz für Baden-Württemberg hatte. Das Landgericht Ulm meinte, dass der Zahlungsdienstleister eine besondere Aufsichts- und Kontrollpflicht habe. Bei § 4 Abs. 1 S. 2 GlückStV (hier: alte Variante) handle es sich um ein Verbotsgesetz zum Schutz von Einzelpersonen.

Die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sei verboten. Für Paypal sei ersichtlich gewesen, dass es sich um Glücksspiel-Einsätze ging. Es habe Akzeptanz-Vereinbarungen mit den Glücksspiel-Anbietern gegeben. Für Paypal sei auch erkennbar gewesen, dass sich der Kläger nicht in Schleswig-Holstein oder im Ausland aufgehalten habe, sondern in Ulm. Paypal musste den Betrag zurückzahlen.
(Landgericht Ulm, Urteil vom 16. Dezember 2019, Az. 4 O 202/18).

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Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass sich ausländische Zahlungsdienstleister nicht an Zahlungen für in Deutschland illegales Glücksspiel beteiligen dürfen. Auch wenn sich ihr Sitz im Ausland befindet, sind sie an Verbote deutscher Behörden gebunden. Geklagt hatte ein ausländischer Payment-Anbieter, dem eine deutsche Behörde untersagt hatte, Zahlungen für illegales Glücksspiel in Deutschland abzuwickeln. Die Glücksspielanbieter saßen ebenfalls im Ausland, boten ihre Dienstleistungen aber hierzulande online an.

Das Gericht erläuterte, dass das deutsche Glücksspielrecht auch auf Handlungen im Ausland Anwendung finde, sofern sie wesentliche Auswirkungen in Deutschland hätten. Im verhandelten Fall hätten die Glücksspielanbieter mit deutschsprachigen Angeboten und speziellen technischen Anpassungen gezielt deutsche Kunden angesprochen.

Verhältnismäßig sei die behördliche Verfügung auch: Schließlich sei der Zahlungsdienstleister verpflichtet, sicherzustellen, dass er nicht an verbotenen Aktivitäten beteiligt werde. Er könne technische Maßnahmen nutzen, um illegale Glücksspielteilnahmen aus Deutschland zu unterbinden. Das Argument eines Overblockings, also eines Blockierens auch rechtmäßiger Zahlungen, treffe nicht zu: Zahlungsdienstleister könnten technische Nachweise über die Herkunft der Geldströme einholen und so legale von illegalen Transaktionen unterscheiden.
(OVG Magdeburg, Urteil vom 2.12.2024, Az. 3 M 169/24)

Praxistipp zum Online-Glücksspiel


Auch wenn Glücksspiel-Anbieter im Internet dies immer wieder behaupten: Ein Online-Casino ist weder legal noch sicher, nur weil es eine Lizenz aus einem anderen EU-Land hat. Wer sich an Gesetze halten will, braucht für Geschäfte in Deutschland keinen Sitz auf Malta oder Gibraltar. In letzter Zeit entscheiden immer mehr Gerichte zugunsten von Spielern, die ihr Geld direkt von Online-Casinos zurückverlangen. Klagen gegen Zahlungsdienstleister erscheinen dagegen eher problematisch. Wer in solchen Fällen anwaltliche Hilfe benötigt, sollte sich an einen im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.

(Bu)


 Stephan Buch
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