Fachanwalt Gelsenkirchen Medienrecht
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Montag, 20. Mai 2013

Medienrecht - Kurzinfo

Das Medienrecht ist seiner Natur nach eine so genannte Querschnittsmaterie, das heißt, dass es nicht einem der drei großen Rechtsgebiete (öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht) zuzuordnen ist, sondern vielmehr Regelungen aus allen diesen Bereichen enthält, die die individuelle und universale Information und Kommunikation reglementieren.

Die Ziele des Medienrechts umfassen vor allem die Sicherung der Meinungsvielfalt und -freiheit, der Schutz der Mediennutzer (Daten- und Jugendschutz ) sowie auch das geistige Eigentum. Hier überschneidet sich das Medienrecht stark mit dem Urheberrecht.

Zusammenfassend gesagt regelt das Medienrecht die Nutzung von durch Medien übertragener Information. Klar abzugrenzen ist es dagegen vom Telekommunikationsrecht, dass insbesondere die technische Seite der Informationsübertragung regelt.

Rechtsanwälte mit entsprechendem Schwerpunkt können Ihnen behilflich sein, Ihre Rechte in Bezug auf Medien geltend zu machen. Im medienzivilrechtlichen Bereich kann dies zum Beispiel Schadensersatz wegen unzulässiger Tatsachenbehauptung in den Medien sein. Auch im so genannten Medienarbeitsrecht gelten andere Bestimmungen als im sonstigen Arbeitsrecht.

Fachanwalt Gelsenkirchen Medienrecht

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