Rechtsanwältin Kerstin Prange

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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Frau Kerstin Prange ist Partner der Hamburger Kanzlei Kindermann & Prange.

Die Kanzlei Kindermann & Prange berät und vertritt Einzelpersonen und mittelständische Unternehmen im Erbrecht, Betreuungsrecht, Immobilienrecht und Sozialrecht.

Frau Kerstin Prange ist schwerpunktmäßig verantwortlich für die Bereiche Erbrecht, Vorsorgerecht, Unternehmensnachfolge sowie Immobilienrecht. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin, wissenschaftliche Mitarbeiterin in einem Hamburger Notariat und als Notarvertreterin verfügt Rechtsanwältin Kerstin Prange in diesen Rechtgebieten über umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung. Die Ausbildung zur Fachanwältin für Erbrecht hat Rechtsanwältin Kerstin Prange 2015 erfolgreich abgeschlossen.

Für die Bereiche Sozialrecht und Betreuungsrecht ist Frau Rechtsanwältin Doris Kindermann verantwortlich. Frau Doris Kindermann ist in diesen Rechtsgebieten seit vielen Jahren als Rechtsanwältin tätig und übernimmt seit mehr als 15 Jahren gesetzliche Betreuungen für Menschen die aufgrund von Krankheit oder Alter nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu regeln. Die theoretische Ausbildung zur Fachanwältin für Sozialrecht hat Frau Doris Kindermann im Jahre 2014 erfolgreich absolviert.

Die Anwälte Kindermann und Prange sind daher ihr idealer Rechtsberater auf folgenden Rechtsgebieten:

Erbrecht & Vermögensschutz

• Gestaltung von Testamenten, Erb- und Eheverträgen
• Gestaltung von Betreuungsvollmachten und Vorsorgeverfügungen
• Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
• Vertretung im Erbscheinsverfahren und in streitigen Erbschaftssachen
• Errichtung von Familiengesellschaften und Stiftungen
• Planung der Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge
• Beratung im internationalen Erbrecht
• Vermeidung von Erbschafts- und Schenkungsteuer

Immobilienrecht

• Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen,
• Gestaltung und Prüfung von Verträgen zum Erwerb von Eigentumswohnungen,
• Gestaltung von Nachbarschaftsvereinbarungen, Teilungserklärungen,
• Begleitung der Mandanten bei Abschluss und Durchführung notarieller Kaufverträge,
• Durchsetzung und Abwehr der Sachmängelhaftung bei Grundstückskaufverträgen
• Vertretung in allen streitigen Verfahren des Immobilienrechts

Sozialrecht

Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen betreffend

• Kranken- und Unfallversicherung
• Arbeitslosengeld II - Hartz IV
• Sozialhilfe
• Schwerbehindertenrecht
• Künstlersozialversicherung

Betreuungsrecht

• Übernahme von gesetzlichen Betreuungen,
• Übernahme von Betreuungen auf Grundlage von Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
• Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Betreuungsrecht
• Begleitung im betreuungsgerichtlichen Verfahren

http://www.hamburg-rechtsanwaeltin.de

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Kanzlei:

Kindermann & Prange Rechtsanwälte

Anschrift:

Beim Schlump 56
20144 Hamburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
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Telefax:
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Internet:
www.hamburg-rechtsanwaeltin.de
erbrecht-blog.blogspot.de

Bürozeiten:
Sprechzeiten Montag bis Donerstag 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Termine zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung

Fremdsprachen:
Englisch

Meine Rechtsgebiete:

  • Erbrecht
  • Pflichtteilsrecht
  • Recht der Testamentsgestaltung
  • Familienrecht
  • Betreuungsrecht
  • Scheidungsrecht
  • Immobilienrecht
  • Grundstücksrecht
  • Immobilienwirtschaftsrecht
  • Internationales Recht
  • Internationales Erbrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Eigentümergemeinschaftsrecht
  • Sondernutzungsrecht
  • Vertragsrecht

Spezialistin für:

  • Erbauseinandersetzungen
  • erbrechtliche Gestaltung