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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Hochschulrecht

Rechtsanwalt Mark Meixner
Gießener Straße 16
35440 Linden
Rechtsanwältin Simone Baiker
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
Rechtsanwalt Dr. Klaus Herrmann
Konrad-Zuse-Ring 12 A
14469 Potsdam
Rechtsanwalt Dr. Uwe Rünger
Adelungstraße 16
64283 Darmstadt

Recht rund um Studium und den Studienplatz: Das Hochschulrecht

Hochschulrecht auf Bundesebene und Länderebene

Das Hochschulrecht war auf Bundesebene in einem Rahmengesetz Hochschulrahmengesetz (HRG) geregelt, das - obwohl es seit der Föderalismusreform 2006 keine Wirkung mehr entfaltet - nach wie vor nicht formell außer Kraft gesetzt wurde. Unmittelbare Anwendung findet für die Hochschulen und die Träger der Hochschulen das jeweilige Landeshochschulrecht. Aus diesem Grund gilt in allen Bundesländern ein anderes Landeshochschulgesetz (LHG), das landeseinheitlich rechtliche Vorgaben macht.

Inhalt des Hochschulrechts

Das Hochschulrecht befasst sich mit Regelungen der Hochschulverfassung, also mit Rechtsfragen, wie Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen, Technische Hochschulen Theaterhochschulen und Musikhochschulen (Kunsthochschulen) etc.) strukturiert sind und wie die Meinungsbildung innerhalb der Hochschulen abzulaufen hat. Damit gibt das Hochschulrecht vor, welche Gremien und Organe eine Hochschule haben muss (Hochschulsenat, Verwaltungsrat, Hochschulrat) und wie beispielsweise die Beschlussfassung erfolgt. Die Hochschulen selbst sind allerdings relativ autonom, denn Sie können Ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen (Satzungsrecht, Satzungsautonomie) etc. regeln.

Das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) beinhaltet beispielsweise Regelungen zur Finanzierung der Hochschulen und zu Kooperationen, Regelungen zum Aufbau und der Organisation der Hochschulen (Senat, Hochschulrat, Fakultäten, Dekane, Fakultätsrat, Fakultätsvorstand etc.), aber auch zu den Bereichen "Studierende" und "Prüfungen". Hier finden sich beispielsweise Regelungen zur Immatrikulation, aber auch Vorgaben für die Beurlaubung oder Exmatrikulation von Studierenden.

Die Prüfungsordnungen, nach denen Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen an den Hochschulen abgehalten werden, werden von den Universitäten als Satzung erlassen. Sie beinhalten die Prüfungsanforderungen und die Prüfungsinhalte für die jeweiligen Fachbereiche. Die wesentlichen Vorschriften für eine Prüfungsanfechtung finden sich somit nicht im jeweiligen Landesrecht sondern in einer Satzung der jeweiligen Hochschule.

Besonderer Tipp

Auch Fragen rund um die Zulassung zu einem bestimmten Studium an einer bestimmten Universität zählen zum Hochschulrecht. Ob eine sogenannte Studienplatzklage sinnvoll ist und Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie rechtzeitig von einem Rechtsanwalt für Hochschulrecht in dem jeweiligen Bundesland prüfen lassen. Das gleiche gilt für eine Prüfungsanfechtung. Denn nach jedem negativen Bescheid einer Universität oder Fachhochschule (auch des Prüfungsamtes) sind im Zweifel kurze Fristen einzuhalten, damit man überhaupt noch gegen einen Bescheid vorgehen kann. Kontaktieren Sie deshalb im Zweifel kurzfristig einen Rechtsanwalt für Hochschulrecht, der Ihnen qualifizierten Rat erteilen und notfalls auch gerichtlich aus dem Hochschulrecht für Sie vorgehen kann.