Rechtsanwalt Calden Ehescheidung
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Mittwoch, 19. Juni 2013

Ehescheidung:
Wenn eine Ehe "in die Brüche geht", müssen die meisten ehemaligen Lebenspartner ein trauriges Resümee ziehen: Wir haben es als Familie nicht geschafft; unser Bund fürs Leben ist gescheitert. Wir müssen uns scheiden lassen.

Wann gilt eine Ehe als gescheitert?
  • wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und sich zumindest ein Ehegatte vom anderen definitiv abwendet
  • wenn auch die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist; das heißt, die Ehekrise ist unüberwindbar und / oder dem einen Ehegatten fehlt jegliche Versöhnungsbereitschaft

Eine Ehe kann prinzipiell nur vor dem Familiengericht geschieden werden.
Hierzu muss einer der Partner einen Scheidungsantrag stellen. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bei Gericht eingereicht werden. Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss das Ehepaar das so genannte Trennungsjahr einhalten (Hier erhalten Sie Informationen zum Trennungsjahr).

Sofern ein Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden ist, muss das Familiengericht das Scheitern der Ehe feststellen. Dabei reicht es aus, dass das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der scheidungswillige Ehepartner an der Ehe nicht fest halten will und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. In vielen Fällen gestaltet sich eine Ehescheidung als sehr viel komplizierter.

Deshalb sollte hier nichts auf eigene Faust veranlasst werden. Ansonsten könnten Fehler begangen werden, die erhebliche Konsequenzen haben können.
Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig anwaltlich beraten.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Anwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.

Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Anwalts.

Bedenken Sie jedoch: Eine anwaltliche Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.

Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht.


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