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Anwälte für Pflegestufe in Herten

Rechtsanwältin Karin Schaub
Bahnhofstraße 6
45701 Herten

Suchen Sie einen guten Rechtsanwalt für eine Auseinandersetzung um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort)?

4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenfrei einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Herten vereinbaren.

Pflegestufen und Pflegegrade – wie unterscheiden sie sich?

Seit dem 1.1.2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Diese werden nach neuen Kriterien beurteilt, so dass auch Demenzerkrankungen nun zu besseren Pflegeleistungen führen. Welche Pflegestufe man bekam, richtete sich überwiegend nach der Anzahl von Arbeitsminuten, die eine Pflegekraft für diese Person brauchte. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Ein Rechtsanwalt aus Herten kann Ihnen helfen, damit die Kasse Ihren Pflegegrad anerkennt.

Wie lege ich gegen das Ergebnis des Pflegegutachtens Widerspruch ein?

Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Pflegegrad. Diesem können Sie widersprechen – am besten schriftlich und per Einschreiben. Ab Zugang des Bescheids bei Ihnen haben Sie dafür einen Monat Zeit. Wenn der Bescheid nicht auf diese Widerspruchsfrist hinweist, verlängert sie sich auf ein Jahr. Die Kasse prüft Ihren Fall dann noch einmal. Falls ein Gutachter Sie besucht, sollten Sie zum Termin alle Unterlagen bereit legen. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Herten kann Sie bei der Begründung Ihres Widerspruches beraten.

Einen Pflegegrad beantragen: Wie geht das?

Beantragt wird der Pflegegrad bei der Pflegekasse. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen. Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben kann man der Pflegekasse mitteilen, dass man Leistungen beanspruchen möchte. Die Kasse wird dann Antragsunterlagen zuschicken und einen Gutachter damit beauftragen, den Pflegegrad festzustellen. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein Anwalt in Herten kann Sie beraten, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Pflegekasse kommt.

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Pflegegrad und welche Leistungen kann ich erhalten?

Zunächst einmal muss absehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate dauern wird. Durch einen Gutachter werden sechs Lebensbereiche bewertet. Dazu gehören Mobilität, Kommunikation und Selbstversorgung (z. B. sich selbst zu waschen). Hier geht es darum, wie selbstständig man noch ist – und dies wird nach 64 Kriterien bewertet und mit einem Punktesystem dokumentiert. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Ein erfahrener Anwalt aus Herten kann Sie rund um das Thema Pflege beraten.

Mit unserer Hilfe finden Sie den richtigen Anwalt für Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad!

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von Anwälten zur Verfügung, die in $(ort) im Sozialversicherungsrecht tätig sind. Sehen Sie sich für nähere Informationen ruhig erst einmal die Kanzleiprofile der Rechtsanwälte an. Haben Sie sich entschieden? Dann können Sie dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl über unser Kontaktformular eine Nachricht schicken. Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Der ausgewählte Anwalt wird Sie dann so bald wie möglich zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Herten gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.