Ihren Anwalt für Abfindung in Parkstetten finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Abfindung benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Abfindung in Parkstetten

Sie sind in Parkstetten auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil Sie mit dem Chef um eine Abfindung streiten?

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, können Sie oft eine Abfindung bekommen. Allerdings hat diese nicht nur Vorteile. Diese einmalige Zahlung ist meist Verhandlungssache. Gute rechtliche Beratung kann hier helfen. Über den Anwalt-Suchservice können Sie zeitnah einen Termin mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Parkstetten vereinbaren.

Welche Gründe gibt es für eine Abfindung?

Sie kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder auch aus einem Aufhebungsvertrag ergeben, welcher das Arbeitsverhältnis beendet. Ein Sozialplan bei Kündigung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern enthält oft eine solche Regelung. Auch durch ein arbeitsgerichtliches Urteil im Kündigungsschutzprozess kann eine solche Zahlung festgelegt werden. Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber im Kündigungsschreiben angeboten werden, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Parkstetten kann Ihnen helfen, festzustellen, ob Sie im konkreten Fall eine solche Zahlung beanspruchen können.

Wie wird die Höhe einer Abfindung berechnet?

Bietet der Chef eine Zahlung gegen Kündigungsverzicht an, sind 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung fällig (§ 1a Kündigungsschutzgesetz). Dies gilt aber nur bei einer betriebsbedingten Kündigung. Generell kann es – insbesondere bei anderen Kündigungsgründen – auch zu einer höheren Zahlung kommen. Hohe Zahlungen von bis zu vier Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr können oft Betriebsräte und Personalräte aushandeln – denn diesen ist nur schwer zu kündigen. Für den Chef bedeutet ein langer Rechtsstreit um Ihre Kündigung auch hohe Kosten – dies kann ein gutes Argument für eine anständige Abschlusszahlung sein. Anwaltliche Beratung ist gerade bei Verhandlungen um eine Abfindung entscheidend. Ein Anwalt in Parkstetten hilft Ihnen weiter.

Wie vermeidet man sozialrechtliche Nachteile bei einer Abfindung?

Wird das Arbeitsverhältnis mit einer solchen Zahlung beendet, ohne dass die reguläre Kündigungsfrist eingehalten wird, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bezugszeit wird dadurch nicht verkürzt, sondern verschiebt sich nach hinten. Der Bezug ruht für maximal ein Jahr. Schließen Sie einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber, wird das Jobcenter eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängen. Diese dauert dann 12 Wochen und verkürzt die Bezugsdauer der Leistung. Vor Abschluss einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber sollten Sie unbedingt zusammen mit einem Anwalt aus Parkstetten ausrechnen, ob sich die Abfindung überhaupt für Sie rechnet.

Wie wird eine Abfindung steuerrechtlich behandelt?

Eine solche Zahlung ist grundsätzlich voll zu versteuern. Eingetragen wird sie in Anlage N. Wurde der Gesamtbetrag in einem Jahr ausgezahlt, kann jedoch die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung kommen. Dann können Sie die Geldsumme auf fünf Steuerjahre aufteilen. Irgendwelche Sozialabgaben fallen auf eine Abfindung nicht an. Allerdings gibt es Ausnahmen bei freiwillig versicherten Personen. In Parkstetten kann Sie ein Rechtsanwalt in allen Fragen rund um dieses Thema beraten.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit der Abfindung auskennt?

Auf unserer Seite finden Sie eine Reihe von in Parkstetten tätigen Rechtsanwälten für Arbeitsrecht. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen über Arbeitsschwerpunkte und Tätigkeit der Rechtsanwälte. Ein Blick in die Kanzleiprofile lohnt sich. Unser Kontaktformular ermöglicht Ihnen eine einfache und schnelle Kontaktaufnahme mit einem der Rechtsanwälte. Für Sie entstehen durch die Verwendung unseres Kontaktformulars keinerlei Kosten oder andere Verpflichtungen. Der ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden.