Ihren Anwalt für Pflegestufe in Parkstetten finden Sie hier

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Anwälte für Pflegestufe in Parkstetten

Ihren Anwalt für einen Rechtsstreit um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort) finden Sie hier.

Für viele Menschen ist Pflege ein wichtiges Thema. 2021 gab es 4,1 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen diese von ihrer Pflegekasse erhalten. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, den richtigen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Parkstetten zu finden!

Welche Voraussetzungen sollte man kennen und welche Leistungen sind mit den einzelnen Pflegegraden verknüpft?

Für voraussichtlich länger als sechs Monate muss Pflegebedürftigkeit absehbar sein. Ein Gutachter wird sechs Lebensbereiche beurteilen, darunter die Beweglichkeit und die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Dafür gibt es 64 verschiedene Kriterien. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in Parkstetten helfen, wenn die erforderlichen Leistungen nicht bewilligt werden.

Wie unterscheiden sich Pflegegrade und Pflegestufen?

Die fünf Pflegegrade haben die früheren drei Pflegestufen am 1.1.2017 abgelöst. Eine Folge war, dass nun Demenzerkrankungen besser berücksichtigt werden können. Bei der Pflegestufe wurde berechnet, wie viele Pflegeminuten pro Tag für eine bestimmte Person nötig waren. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Parkstetten kann Sie beraten, wenn Ihre Pflegekasse Ihren Pflegegrad nicht anerkennen will.

Kann man dem Ergebnis des Pflegegutachtens widersprechen?

Sie können gegen den Bescheid über Ihren Pflegegrad Widerspruch einlegen – am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Dafür haben Sie einen Monat Zeit ab Erhalt des Schreibens. Weist man Sie darin nicht auf die Widerspruchsfrist hin, ist es sogar ein Jahr. Nun muss die Pflegekasse erneut über Ihren Fall entscheiden. Bei einem neuen Termin mit einem Gutachter sollten Sie alle Unterlagen bereit haben. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt in Parkstetten beraten, wie Sie den Widerspruch am besten begründen.

Was muss ich wissen, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Dort müssen Sie einen Antrag stellen. Mit einem Anruf oder formlosen Brief können Sie der Kasse mitteilen, dass Sie Leistungen aus der Pflegekasse benötigen. Daraufhin bekommen Sie Antragsunterlagen zum Ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen auch einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellen soll. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Parkstetten kann Ihnen helfen, wenn die Kasse Leistungen verweigert.

Finden Sie einen Anwalt für Ihr Problem im Zusammenhang mit dem Pflegegrad – wir geben Ihnen Tipps!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir für Sie auf unserer Homepage einige Anwälte für Sozialversicherungsrecht in $(ort) aufgelistet. Zur leichteren Orientierung können Sie die Kanzleiprofile der Anwälte nutzen, darin finden Sie weitere Angaben zu Tätigkeit und Arbeitsweise der Juristen. Sie können mit unserem Kontaktformular schnell und einfach einen Termin mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vereinbaren. Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann zeitnah zur Terminvereinbarung bei Ihnen melden!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Parkstetten gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.