Erfreuliche Nachricht für viele Mieter: Auch Ihre Mietererhöhung ist mit hoher wahrscheinlich unwirksam

20.08.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (340 mal gelesen)
Viele Mieterhöhungen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Wie sieht es bei Ihnen aus?

Das Spiel wiederholt sich in der Regel alle drei Jahre. Ein Brief des Vermieters ist im Briefkasten. Er will mehr Miete. Die Schreiben klingen auch alle gleich: Es tut uns sehr leid, aber alles ist teurer geworden und deswegen müssen wir auch Ihre Miete anpassen. Viele Mieter sind über ein solches Schreiben stinksauer. Trotzdem stimmen sie der Mieterhöhung zu. Wollen Sie auch bares Geld verschenken? Dann brauchen Sie nicht weiterlesen!

Keine Kündigung bei Mieterhöhung

Als Erstes muss ein Mythos beseitigt werden. Eine Kündigung wegen einer Mieterer­höhung ist unwirksam. Unwirksam! Dies ist im Gesetz ausdrücklich geregelt. Der Vermieter darf nur auf Zustimmung zur Mietererhöhung klagen. Erfolgsaussichten? In vielen Fällen gering. Viele Mieterhöhungen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Wie sieht es bei Ihnen aus?

Nur mit Mieterhöhungsgrund

Der Vermieter muss einen Mieterhöhungsgrund mitteilen. Pauschale Aussagen? Schlecht! Anpassung wegen einer Modernisierung? Anpassung der Betriebskosten? Anpassung an die ortsübliche Miete? Es muss der konkrete Mieterhöhungsgrund mitgeteilt werden.

Und konkreten Nachweisen

Viele Vermieter schreiben nur, dass die ortsübliche Miete gestiegen ist. Ende! Das ist zu wenig. Es muss eine konkrete Nennung der ortsüblichen Miete genannt werden. Der Wert muss auch nachgewiesen werden. Mietspiegel? Vergleichbare Wohnungen? Gutachten?

Mietspiegel

Einige Vermieter drucken einfach den Mietspiegel aus dem Internet aus. Es gibt doch ge­nügend Internetportale. Eins wird doch schon ausreichend sein, denken sich die Ver­mieter. Falsch! Nur ein Mietspiegel der Stadt/Gemeinde erfüllt die gesetzlichen Voraus­setzungen. Alles andere ist irrelevant.

Drei vergleichbare Wohnungen

Weitere Vermieter kennen diese Problematik. Aus diesem Grund wird die ortsübliche Miete mit frei vergleichbareren Wohnungen nachgewiesen. Sie übersehen jedoch oft, dass es sich um vergleichbare Wohnungen handeln muss. Die Größe, die Lage, die Aus­stattung und vieles mehr müssen vergleichbar sein. Eine 50 qm Wohnung ist mit einer 90 qm Wohnung nicht vergleichbar. Eine Wohnung in einem 4-Familenhaus ist mit einer Wohnung im Hochhaus nicht vergleichbar. Die Wohnung in einem verkehrsberuhigten Be­reich ist mit der Wohnung an einer Bundesstraße nicht vergleichbar.

Gutachten

Ein Sachverständigengutachten wird wegen der Kosten kaum eingeholt.

Missachtung der Kappungsgrenze

Schließlich wird in vielen Fällen zusätzlich die Kappungsgrenze übersehen. Eine Mieter­höhung darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20%, in Ballungsräumen sogar nur 15% betragen.

Tipps für Mieter

Überprüfen Sie, ob Ihr Mieterhöhungsschreiben tatsächlich alle gesetzlichen Voraus­setzungen erfüllt. In vielen Fällen lohnt es sich einen Fachmann, wie einen Rechtsanwalt, mit der Prüfung zu beauftragen. Sie sparen sich bares Geld.

Tipps für Vermieter

Eine Mieterhöhung ist schnell geschrieben. Eine wirksame Mieterhöhung zu schreiben ist umso schwerer. In vielen Fällen lohnt es sich einen Fachmann, wie einen Rechtsanwalt, mit dem Schreiben zu beauftragen. Sie sparen sich bares Geld, wenn das Mieterhöhungs­verlangen wirksam ist.


Autor dieses Rechtstipps

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Denis Ksiazek

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