Schockierende Nachricht: So schnell kann ein Mieter seine Wohnung verlieren

27.08.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (175 mal gelesen)
Die Mieter denken sich, wir haben noch Zeit. Mindestens zwei Mahnungen kann noch gewartet werden. Erst danach wird es gefährlich. Bei der Onlinerechnung ist es auch nicht anders. Ein fataler Irrtum!

Irren ist menschlich. Vergessen auch. Es kann daher schon mal vorkommen, dass die Miete unpünktlich überwiesen wird. Es kann auch passieren, dass ein, zwei oder drei Mieten mal nicht überwiesen werden. Viele Vermieter schreiben eine Mahnung. Die Mieter denken sich, wir haben noch Zeit. Mindestens zwei Mahnungen kann noch gewartet werden. Erst danach wird es gefährlich. Bei der Onlinerechnung ist es auch nicht anders. Ein fataler Irrtum!

Pflicht zur pünktlichen Mietzahlung

Der Mieter hat im Rahmen eines Mietverhältnisses relativ wenige Pflichten. Die Hauptpflicht des Mieters ist jedoch, dass er die Miete monatlich, pünktlich und vollständig bezahlt. Was heißt schon pünktlich?

Bis wann muss die Zahlung erfolgen

In vielen Mietverträgen ist eine Regelung enthalten, bis wann die Miete überwiesen werden muss. Viele Mietverträge orientieren sich an der gesetzlichen Regelung. Die Miete muss bis zum dritten Werktag überwiesen werden.

Zahlung bis zum dritten Werktag

Dies bedeutet vor allem, dass der Mieter bei seiner Bank veranlasst haben muss, dass die Zahlung innerhalb dieser drei Tage erfolgt. Es reicht sogar aus, dass die Zahlung erst am dritten Werktag vom Konto des Mieters abgebucht wird. Nach einem Urteil des BGH können den Mietern die Banklaufzeiten nicht angelastet werden. Aber!

Verzug

Die negative Kehrseite der festen Zahlungsfrist ist, dass der Mieter ab dem vierten Werktag in Verzug mit der Zahlung der Miete ist. Der Vermieter muss keine Mahnung aussprechen. Der Vermieter kann sogar, ab diesem Zeitraum den Verzugsschaden geltend machen. Hierzu gehören auch die entstandenen Gebühren eines Rechtsanwaltes.

Zwei Mieten

Nun kann es schnell passieren, dass der zweite Monat verstrichen ist und auch diese Miete nicht bezahlt wird. Dann wird es für den Mieter sehr brenzlich. Der Vermieter ist nun berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen. Zwei nicht bezahlte Mieten reichen aus, um die Wohnung fristlos zu kündigen.

Gibt es einen Ausweg?

Wenn es sich um den ersten Fall handelt, dann kann man versuchen, die Kündigung unwirksam werden zu lassen. Mehr zu diesem Thema können Sie bei meinem anderen Rechtstipp lesen.

Empfehlung

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Wohnung sollten sich betroffene Mieter in diesen Situationen einen rechtlichen Rat einholen. Der Mieter sollte jedoch auf jedem Fall eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, aufsuchen. Diese weiß, wie der Mieter aus dieser Situation wieder herauskommt.


Autor dieses Rechtstipps

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Denis Ksiazek

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