Genehmigung private Ersatzschule - Urteil des BayVGH vom 22.04.09

22.04.2009, Autor: Herr Wolfgang Raithel / Lesedauer ca. 1 Min. (3024 mal gelesen)
Das VG München hatte das sog. "besondere pädagogische Interesse" bejaht und die Regierung von Oberbayern verpflichtet, den Antrag unter Berücksichtigung der Rechtsaufassung des Gerichts erneut zu verbescheiden. Die hiergegen gerichtete Berufung hat der VGH zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil wieder-hergestellt.

In dem am 22.04.09 verkündeten Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Freistaats Bayern gegen das Urteil des VG München zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens ist die Genehmigung einer privaten Ersatzschule. Das VG München hatte das sog. "besondere pädagogische Interesse" bejaht und die Regierung von Oberbayern verpflichtet, den Antrag unter Berücksichtigung der Rechtsaufassung des Gerichts erneut zu verbescheiden. Hiergegen hatte die Regeirung von Oberbayern zunächst einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt und, nach Zulassung der Berufung durch den VGH München, 7. Senat, aufgrund einer mündlichen Verhandlung am 21.04.09 die Berufung letztlich zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt.

Die Klage auf Genehmigung der privaten Ersatzschule war somit erfolgreich.

Im Zulassungs- und Berufungsverfahren ist der klägerische Verein von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Erich Raithel von der Kanzlei Gast & Collegen vertreten worden.

Die entsprechende Pressemitteilung kann unter www.vgh.bayern.de in der Rubrik Pressemitteilungen eingesehen werden.


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