Mediation: Eine gute Alternative zum Gerichtsverfahren

04.01.2011, Autor: Herr Dirk Uptmoor / Lesedauer ca. 3 Min. (2627 mal gelesen)
Der Artikel legt dar, was unter Mediation zu verstehen ist und wo dieses Verfahren Anwendung finden kann. Er stellt die Vorteile dieser außergerichtlichen Konfliktschlichtungsmöglichkeit dar.

Es gibt das alte Sprichwort, dass besagt: Wenn zwei sich streiten freut sich der Dritte“. Meist ist es bei Streitigkeiten so, dass diese nicht befriedigend gelöst werden können. Vielfach eskaliert die Situation, es kommt zur juristischen Auseinandersetzung, bei der die jeweils betroffenen Personen viel Nerven lassen, ganz zu schweigen von den Kosten. Und nicht zuletzt fällt das Gericht ein Urteil, mit dem keiner der Streitparteien zufrieden ist.

Die Anwaltschaft hat schon immer eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich beigelegt. Stets versuchen Rechtsanwälte, einen Streit nicht eskalieren zu lassen und sind bemüht, auch vor Gericht eine gütliche Lösung zu finden. Einen weiteren - anderen und u.U. besseren Weg - zur Streitbeilegung bietet hier eine neue Konfliktlösungsmöglichkeit: Mediation.

Mediation ist ein Verfahren, in dem ein neutraler Dritter, der keine Entscheidungsbefugnis besitzt, außergerichtlich in einem Konflikt vermittelt und das auf eine einvernehmliche Streitbeilegung zwischen den Beteiligten gerichtet ist. Damit bietet die Mediation eine von den Beteiligten freiwillig gewählte Möglichkeit, Konflikte zu lösen. Der Rechtsanwalt vertritt ist in diesem Verfahren nicht wie sonst üblich nur die Interessen einer Partei, vielmehr nimmt er in der Mediation die Rolle des neutralen Dritten ein. Ziel dieser aus den USA stammenden Konfliktlösungsmethode ist es, den Beteiligten eine Möglichkeit zu geben, dass sie selbst ihre Streitigkeit lösen können. Die Streitparteien geben ihre Entscheidungsbefugnis über ihre Interessen dabei nicht aus der Hand. Nicht der Rechtsanwalt als Mediator oder gar ein Richter entscheidet in diesem Verfahren, nein, die Betroffenen selber finden eine einvernehmliche Lösung ihres Problems. Der Rechtsanwalt als Mediator unterstützt als unabhängiger und allparteilicher Dritter die Beteiligten nur bei ihrer Lösungssuche für das jeweilige Problem. Im Idealfalle werden die Streitparteien dann ein Ergebnis finden, das für beide Seiten von Vorteil ist. Dies kann auch eine Lösung sein, die das Gesetz nicht vorsieht , denn die Beteiligten haben es selbst in der Hand, wie sie ihr Problem lösen. Während des gesamten Mediationsprozesses können sich die Beteiligten auch weiterhin eines anderen Rechtsanwalts als Parteienvertreter bedienen, der ihnen beratend zur Seite steht und einen später gefundene Lösung auch auf ihre rechtliche Wirksamkeit überprüft.

Praktische Anwendung findet die Mediation bereits auf vielen Gebieten, so z.B. bei Trennung und Scheidung, bei Erbstreitigkeiten ferner bei Nachbarstreitigkeiten. Auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder im Bereich der Wirtschaft etabliert sich der Gedanke der Mediation.

Die Vorteile einer Mediation liegen auf der Hand: Es können langwierige und unsichere Gerichtsverfahren vermieden werden. Dies bedeutet für die Streitparteien zwangsläufig auch eine Zeitersparnis, die Nerven der Beteiligten werden geschont. Die Kosten gegenüber einen herkömmlichen Gerichtsverfahren können – je nach Einzelfall - erheblich niedriger ausfallen. Der entscheidende Vorteil einer Mediation ist aber, dass zwischen den Streitbeteiligten eine Lösung gefunden wird, die beide Parteien zufrieden stellt. Persönliche oder geschäftliche Beziehungen bleiben so erhalten. Die Beteiligten können sich auch später noch in die Augen sehen.

Ein Wort zu den Kosten: In der Regel wird der auf dem Gebiet der Mediation arbeitende Rechtsanwalt auf Grund einer Honorarvereinbarung tätig. Dabei richtet sich die Höhe des Honorars meist nach dem Zeitaufwand des Mediationsprozesses. Die Höhe des Stundensatzes wiederum orientiert sich dabei an der Schwierigkeit des Angelegenheit, der Anzahl der Beteiligten sowie an den internen Kosten des Mediators. Grundsätzlich teilen sich die Beteiligten die Kosten des Verfahrens. Wegen der mit dem Mediationsprozess gegebenen Möglichkeit einer raschen und kostengünstigen Beilegung der Rechtsstreitigkeit, tendieren einige Rechtschutzversicherungen dazu, die Kosten für eine Mediation zu tragen. Vor Beginn einer Mediation sollte daher im Einzelfall Rücksprache mit der jeweiligen Versicherung gehalten werden.

Am Schluss bleibt fest zu halten: Wenn zwei sich streiten, freut sich ein Dritter? Dieses alte Sprichwort gilt nicht bei einer erfolgreichen Mediation. Hier gibt es keinen lachenden Dritten. Vielmehr freuen sich die ehemaligen Streitparteien über die von ihnen gefundene Lösung. Sie sind keine Gegner mehr, sondern Gewinner.


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