Mediation und Arbeitsrecht

27.08.2013, Autor: Herr Dirk Uptmoor / Lesedauer ca. 2 Min. (894 mal gelesen)
Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der Frage nach Lösungsmöglichkeiten bei Konflikten im Arbeitsbetrieb.

Konflikte zwischen Mitarbeitern innerhalb eines Betriebes kommen immer wieder vor. Sie lassen sich nicht vermeiden. So kann es wegen der Beurteilung eines Arbeitnehmers zu einem Konflikt zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter kommen. Auch Mitarbeiter untereinander tragen ihre persönlichen Probleme leider gerne am Arbeitsplatz aus. Unbewältigte Konflikte im Betrieb beeinträchtigen das Arbeitsklima. Sie führen zu einem erhöhten Krankenstand bei den betroffenen Mitarbeitern. Die Produktivität der Mitarbeiter sinkt. Ein akuter Konflikt kann sogar zur Kündigung des Mitarbeiters, vielleicht eine erfahrene Fachkraft, führen. Das Arbeitsrecht bietet in solchen Fällen die klassischen Verfahren zur Lösung von Konflikten an: Arbeitsgericht, Schieds- oder Einigungsstelle. Auch wenn diese traditionelle Herangehensweise an einen bestehenden Konflikt diesen auf der rechtlichen Ebene beenden kann, so können die tatsächlichen Probleme am Arbeitsplatz durchaus weiterhin Bestand haben. Denn bei den klassischen Verfahren liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf der rechtlichen Seite des Konfliktes und damit auf das, was gewesen ist. Es gibt aber Konflikte, die mit rechtlichen Mitteln nicht zu bewältigen sind, da auf dem klassischen Lösungsweg die eigentlichen Interessen der Beteiligten unter Umständen keine Berücksichtigung finden. Der Auslöser des Konfliktes wird nicht behoben. Trotz aller rechtlichen Bemühungen schwelt zwischen den Beteiligten der Konflikt am Arbeitsplatz unterschwellig weiter. Um dieses zu verhindern, bietet sich gerade im innerbetrieblichen Bereich die Mediation als mögliche Alternative zu den klassischen Konfliktlösungsverfahren an. Mediation bedeutet wörtlich „Vermittlung“. Es stellt ein flexibles Streitbeilegungsverfahren dar, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator/Mediatorin), der keine Entscheidungsbefugnis besitzt, außerhalb von gerichtlichen Verfahren in einem Konflikt vermittelt und dabei auf eine einvernehmliche Streitbeilegung zwischen den Beteiligten abzielt. Dieses kooperative Konfliktlösungsverfahren bietet Deeskalation statt Konfrontation. Es stellt das jeweilige Interesse der Konfliktparteien und nicht nur deren Rechte in den Vordergrund. Auch der Gesetzgeber hat die Vorteile der Mediation erkannt und hat dieses Konfliktlösungsverfahren in einem Mediationsgesetz nunmehr geregelt. Um die Vorteile des Mediationsverfahrens für ihren Betrieb zu nutzen, sollten Unternehmer darüber nachdenken, inwieweit bei betriebsinternen Konflikten vor Beschreitung der klassischen Wege als Vorstufe dazu eine betriebsinterne Mediation vorgeschaltet werden könnte. Dieses kann durch externe oder interne Mediatoren geschehen. Damit schaffen sich die Unternehmen selbst ein innerbetriebliches Konfliktmanagementsystem. Die Vorteile eines solchen Systems liegen auf der Hand. Eine betriebsinterne Mediation kann schnell in Gang gesetzt werden. Das Verfahren bietet Vertraulichkeit, denn ein bestehender Konflikt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit innerhalb des Betriebes geregelt. Es schont die Ressourcen und vor allem die Nerven aller Beteiligten. Insgesamt trägt eine betriebsinterne Mediation zu einer verbesserten Konfliktstruktur im Unternehmen bei. Arbeitnehmer, die aufgrund eines Arbeitsplatzkonfliktes dem Unternehmen den Rücken gekehrt hätten, können unter diesen Bedingungen im Unternehmen gehalten werden. Insoweit gehen alle Beteiligte als Gewinner aus dem Konflikt hervor.


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