Provisionen als Gehaltsbestandteil

14.10.2023, Autor: Herr Fabian Symann / Lesedauer ca. 2 Min. (56 mal gelesen)
Provisionen gehören als variabler Gehaltsbestandteil zum Verdienst der Arbeitnehmer. Verschenken Sie kein Geld - Kämpfen Sie für Ihre Provision!

Provisionen sind in vielen Branchen ein wichtiger Gehaltsbestandteil für Arbeitnehmer. Sie dienen dazu, die Motivation zu steigern und die Leistung der Mitarbeiter zu honorieren. Doch wie werden Provisionen rechtlich behandelt? Zählen sie zum regulären Gehalt? Wann müssen Provisionen gezahlt werden? Wofür sind sie vorgesehen? Und welchen Anspruch haben Arbeitnehmer auf Provisionen nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen? Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, aus München:

1. Zählen Provisionen zum Gehalt?
Provisionen zählen grundsätzlich zum Gehalt eines Arbeitnehmers. Sie sind in der Regel leistungsabhängige Vergütungen, die auf Basis von Verkaufszahlen, Umsatz oder anderen Zielen berechnet werden. Daher sollten sie im Arbeitsvertrag oder in einer entsprechenden Vereinbarung klar definiert sein. Eine klare Regelung verhindert Missverständnisse und Unstimmigkeiten in Bezug auf die Höhe der Provisionen.

2. Wann müssen Provisionen gezahlt werden?
Die Regelungen zur Zahlung von Provisionen, also zur Fälligkeit, sollten im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

Zahlungszeitpunkt: Es muss klar geregelt sein, wann Provisionen ausgezahlt werden, beispielsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Bemessungsgrundlage: Die Grundlage, auf der die Provision berechnet wird, muss deutlich definiert sein. Das kann der erzielte Umsatz, der Gewinn, die Anzahl der abgeschlossenen Geschäfte oder andere Kriterien sein.
Höhe der Provision: Die Höhe der Provision sollte eindeutig festgelegt werden, entweder als fester Prozentsatz oder in Form einer Formel.

3. Wofür muss Provision gezahlt werden?
Provisionen werden in der Regel als Belohnung für Vertriebsleistungen oder andere leistungsabhängige Aufgaben gezahlt. Arbeitnehmer sollten daher genau wissen, wofür sie Provisionen erhalten. Dies kann den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die Gewinnung von Neukunden oder andere individuelle Leistungen betreffen. Klare Vereinbarungen schaffen Transparenz und verhindern spätere Streitigkeiten.

4. Ausgleichsanspruch bei Ausscheiden aus einem Unternehmen:
Im Falle eines Ausscheidens aus dem Unternehmen haben Arbeitnehmer in einigen Fällen Anspruch auf eine sogenannte "Provisionsabrechnung" oder einen "Provisionsausgleich". Dieser Anspruch ist im Detail gesetzlich geregelt und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In der Regel besteht ein Ausgleichsanspruch, wenn Provisionen bereits verdient, aber noch nicht ausgezahlt wurden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer diesen Anspruch kennen und gegebenenfalls einfordern, um keine Einnahmen zu verlieren.

Es ist ratsam, bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich von Provisionen und deren Behandlung rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in solchen Angelegenheiten helfen, die besten Lösungen zu finden und Ihre Rechte zu schützen.


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