Recht und Gesetz: Was ändert sich im April 2020?

02.04.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Recht,Gesetz Rechtsänderungen im April 2020 © Bu - Anwalt-Suchservice

Die Corona-Krise sorgt derzeit für viele Gesetzesänderungen. Aber auch unabhängig davon gibt es neue Entwicklungen in Recht und Gesetz im April 2020 zu vermelden.

Im April 2020 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Nicht alle haben etwas mit der Coronakrise zu tun. Viele haben jedoch direkte finanzielle Auswirkungen für Bürger, etwa beim Thema Mieten, Kinderzuschläge, Bafög oder Mindestlohn.

Was gibt es Neues zur Mietpreisbremse?


Die Mietpreisbremse bedeutet: Wird eine Wohnung nach einem Mieterwechsel neu vermietet und befindet sie sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die einzelnen Bundesländer treffen die Entscheidung, ob der Wohnungsmarkt angespannt ist. Die Vergleichsmiete ergibt sich aus dem örtlichen Mietspiegel.

Seit 1. Januar 2019 müssen Vermieter den Mieter unaufgefordert und schriftlich vor Vertragsschluss über die Höhe der Vormiete aufklären. Gemeint ist dabei die Miete ein Jahr vor dem Ende des vorangegangenen Mietvertrages.

Seit 1. April 2020 gilt: Mieter dürfen zu viel gezahlte Miete nun rückwirkend für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses zurückverlangen. Zudem wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert.

Corona: Erleichterungen bei Hartz-IV


Anträge auf Arbeitslosengeld II ("Hartz-IV") können nun für ein halbes Jahr gestellt werden, ohne dass eine Prüfung des Vermögens oder der Höhe der Miete erfolgt. Hartz-IV-Empfänger müssen in der Regel nicht mehr persönlich in der Behörde erscheinen, sondern können auch anrufen. Anträge auf Arbeitslosengeld sind coronabedingt auch telefonisch oder online möglich.

Was ändert sich bei den Flugpreisen?


Im Rahmen des Klimaschutzpakets der Bundesregierung wird ab 1. April 2020 die Luftverkehrssteuer erhöht. Diese beträgt nun für innereuropäische Ziele 13,03 Euro, für mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometer 33,01 Euro und für Fernflüge 59,43 Euro. Die Ticketkosten für Flugreisende erhöhen sich entsprechend.

Corona: Leichterer Kinderzuschlag für Familien


Eltern mit Corona-bedingten Verdienstausfällen haben nun erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag. Dieser soll Familien helfen, bei denen der Verdienst nicht mehr für alle reicht. Bei den Berechnungen soll nun vorhandenes Vermögen - das sich oft nicht so einfach flüssig machen lässt - nicht mehr einbezogen werden.

Als Berechnungsgrundlage wurde bisher das durchschnittliche Einkommen der letzten sechs Monate verwendet. Ab 1. April ist nur noch das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung nachzuweisen. Diese Erleichterung gilt bis Ende September 2020.

Was ändert sich beim Mindestlohn?


Der Mindestlohn im Baugewerbe steigt ab 1. April 2020. Allerdings gibt es Unterschiede je nach Region. Bisher lag der Mindestlohn auf dem Bau bei 12,20 Euro im Osten und 15,20 Euro im Westen und in Berlin bei 15,05 Euro. Künftig gilt:

- Der Mindestlohn für Hilfsarbeiten steigt bundesweit auf 12,55 Euro pro Stunde.
- Für Fachhandwerker beträgt er künftig in den alten Bundesländern 15,40 Euro pro Stunde. In Berlin sind es 15,25 Euro. In den neuen Bundesländern gibt es keinen gesonderten Fachhandwerker-Mindestlohn.

Hier handelt es sich um einen von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Branchen-Mindestlohn, der zunächst bis Ende 2020 gilt.

Corona: Kündigungsstopp für Vermieter


Vermieter dürfen ihren Mietern zeitlich begrenzt nicht mehr kündigen, wenn diese im Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 mit der Miete in Rückstand geraten. Voraussetzung ist, dass die Zahlungsprobleme durch die Coronakrise verursacht werden; dies müssen die Mieter glaubhaft machen. Dies heißt nicht, das nun niemand mehr Miete zahlen muss: Der Kündigungsstopp gilt bis 30. Juni 2022. Spätestens bis zu diesem Termin müssen die ausstehenden Beträge nachgezahlt haben, sonst darf der Vermieter kündigen.

Was ändert sich für die Adoption von Stiefkindern?


Stiefkinder durfte man bisher nur adoptieren, wenn man mit Vater oder Mutter verheiratet war. Dies ändert sich nun: Künftig können auch unverheiratete Paare Stiefkinder adoptieren. Dazu müssen sie mindestens seit vier Jahren eheähnlich zusammen leben oder ein gemeinsames Kind haben, mit dem sie in einem Haushalt leben.

Corona: Bessere Verfügbarkeit von Medikamenten


Die deutschen Behörden können künftig Pharmaunternehmen verpflichten, sie über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Medikamente zu informieren. Außerdem können die Unternehmen auch verpflichtet werden, größere Lagerbestände für den Krisenfall vorzuhalten - damit nicht jede Krise in China die deutsche Medikamentenversorgung kappt.
Apotheken sollen im Fall von Lieferengpässen künftig Medikamente anderer Marken, aber mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, ohne einen Aufpreis zu verlangen.

Was ändert sich beim Bafög?


Hier werden die Rückzahlungen neu geregelt: Ab 1. April steigt die monatliche Rückzahlungsrate von 105 Euro auf 130 Euro für 77 Monate.
Einkommensbedingt können weiterhin niedrigere Rückzahlungsraten beantragt werden. Änderungen ab 1. April gibt es ebenfalls bei der Nachlasstabelle zur vorzeitigen Tilgung des Bafög-Darlehens.

Corona: Raten für Immobilienkredite können ausgesetzt werden


Viele Immobilienkäufer sind durch die Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten und in Gefahr, ihre Kredite nicht mehr bedienen zu können. Nun gibt es eine gesetzliche Stundungsregelung für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 geschlossen wurden: Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden, werden mit Eintritt der Fälligkeit für die Dauer von drei Monaten gestundet. Der Immobilien-Eigentümer muss jedoch belegen können, dass er durch die Coronakrise Einnahmeausfälle hat und weitere Zahlungen auf das Darlehen seinen angemessenen Lebensunterhalt gefährden würden.

Corona: Keine Beiträge für geschlossene Kitas


In einigen Bundesländern werden im April keine Kita-Beiträge erhoben. Dies betrifft zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Zum Teil soll es auch Rückzahlungen bereits gezahlter Beträge geben, wenn die Kita wegen der Coronakrise geschlossen war. Auch in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und vielen niedersächsischen Gemeinden gibt es solche Bestrebungen.

(Bu)


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 Stephan Buch
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