April, April: Aprilscherze und Recht

01.04.2018, Redaktion Anwalt-Suchservice
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April, April: Aprilscherze und Recht © Bu - Anwalt-Suchservice

Aprilscherze können wirklich lustig sein. Manchmal gehen sie jedoch auch zu weit. Überschreiten sie die Grenze des guten Geschmacks, können sie ernsthafte juristische Konsequenzen haben.

Mancher wartet sehnsüchtig auf den ersten April, um seine Kollegen oder seine Familienangehörigen gehörig aufs Glatteis zu führen. Aprilscherze gibt es nicht nur im beruflichen oder privaten Umfeld, sondern auch in der Presse und den Medien. Allerdings ist der erste April kein Freibrief für alle Scherze, die jemandem einfallen mögen. Denn nicht jeder hat den gleichen Sinn für Humor.

Was versteht man unter einem Aprilscherz?


Es ist eine alte Tradition, am 1. April eines jeden Jahres andere Menschen ”in den April zu schicken”. Dabei erzählt man oft den nichtsahnenden Mitmenschen eine falsche, unwahre Geschichte, oder bringt sie durch Unwahrheiten zu eigenen Aktionen. Je unglaubwürdiger und spektakulärer die Geschichte ist, desto besser ist der Aprilscherz gelungen. Um ihn aufzuklären und sich an der Überraschung des anderen zu erfreuen, ruft man schließlich ”April, April.”
Aprilscherze werden auch in den sozialen Netzwerken sowie von Medien und Unternehmen in Umlauf gebracht. Oft veröffentlichen diese dazu Artikel und Pressemitteilungen, die zuerst ganz seriös und ernsthaft klingen, aber nur aus erfundenem Unsinn bestehen.
So meldete die Tagesschau vor einigen Jahren, dass das Bundesverfassungsgericht über einen Eilantrag der Lokführergewerkschaft zu befinden habe: Diese klage auf Abschaffung der Sommerzeit. Womöglich müssten nun gleich nach dem Urteil alle Uhren wieder umgestellt werden.

Aprilscherze international


Nicht nur in Deutschland schickt man sich in den April. In anderen europäischen Ländern ist dies ebenso üblich wie in den USA. Berühmt wurde ein Dokumentationsfilm der BBC aus den 1950er Jahren, in dem über die Spaghetti-Ernte in der Schweiz berichtet wurde – komplett mit Bildern von Erntehelfern. Die Sendung stieß auf reges Interesse: Es meldeten sich hunderte Zuschauer mit der Frage, ob denn tatsächlich Spaghettibäume existierten.

Aprilscherz über Aprilscherze


Einen Scherz über Aprilscherze selbst erlaubte sich der Norddeutsche Rundfunk am 1.4.2017. Nach einer auch auf der Internetseite veröffentlichten Meldung sollten ab sofort Aprilscherze gesetzlich verboten werden. Grund sei der Fall eines Mannes, den ein Bekannter in den April geschickt hatte, indem dieser sich als Anwalt aus den USA ausgab und ihm von einer Erbschaft berichtete. Der Stralsunder habe sofort Reisen gebucht, ein Luxusauto bestellt und seinen Job gekündigt und sich dadurch hoch verschuldet. Der Gesetzgeber habe nun § 263 StGB (Betrug) auf Aprilscherze erweitert und diesen Tatbestand mit einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro bedroht.

Woher stammt die Tradition?


Wissenschaftlich gesichert ist der Ursprung des Aprilscherzes nicht. Zu seiner Entstehung gibt es jedoch mehrere Theorien. Eine besagt, dass er auf einer Kalenderreform des französischen Königs Karl IX. aus dem Jahr 1564 beruht. Dadurch sei der Neujahrstag auf ein neues Datum verlegt worden: Vom ersten April auf den ersten Januar. Nun hätten Spaßvögel zum ersten April Einladungen für Neujahrsfeiern verschickt, die jedoch tatsächlich nie stattfanden.
Auch der französischen König Heinrich IV., der Anfang des 17. Jahrhunderts lebte, soll etwas mit der Entstehung des Aprilscherzes zu tun gehabt haben. Angeblich hatte der König eine Vorliebe für sehr junge Damen. Am ersten April erhielt er einen Brief von einer 16jährigen aus dem Volk, die ihn zu einem diskreten Treffen einlud. Der König schlich sich zu dem Stelldichein – und traf dort seine Ehefrau und den gesamten Hofstaat in Festkleidung an – zu einem ”Narrenball”.
Eine etwas weniger romantische Geschichte sieht den Ursprung des Aprilscherzes im 16. Jahrhundert in Augsburg. Dort war ein lang erwarteter Münztag kurzfristig abgesagt worden, an dem das Münzwesen neu geregelt werden sollte. Dies hatte viele Spekulanten enttäuscht, die bereits entsprechend investiert hatten.

Wo sind die Grenzen?


Aprilscherze im Büro bergen gewisse Risiken. Arbeitnehmer sollten bedenken: Weder Fasching, noch Weihnachten, noch der 1. April geben Arbeitnehmern irgendwelche Sonderrechte. In den USA wurde zum Beispiel ein gefälschter Liebesbrief einem Mitarbeiter zugespielt, ohne dass die angebliche Absenderin davon wusste. Hier kann man sich ausmalen, dass es leicht zu Missverständnissen kommen kann, die das Verhältnis unter den Kollegen belasten – kritisch gerade in Zeiten, in denen die “Me too” Debatte dem Thema der sexuellen Belästigung erhebliches Gewicht gegeben hat. Ein Risiko stellen auch Scherze dar, die zu körperlichen Verletzungen führen können: Etwa die Schrauben am Bürostuhl des Chefs zu lockern. Auch mit Chillisauce oder Ähnlichem gefüllte Pralinen können zu Problemen führen – wenn womöglich jemand den Inhalt nicht verträgt oder allergisch ist. Hier kann es schnell zu körperlichen Verletzungen oder Schmerzen kommen, und dann ist der Weg zu einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung nicht weit. Zivilrechtlich sind dann Ansprüche auf Schmerzensgeld möglich.

Scherze mit Gewalt und Terror


Dass man als Flugpassagier keine Witze darüber machen sollte, eine Bombe im Gepäck zu haben, ist wohl inzwischen hinlänglich bekannt. Aber auch in anderen Bereichen ist so etwas kein Spaß. So hatte ein Schüler in Kassel an einen Mitschüler eine SMS geschickt, in der es hieß “Verschwinde lieber, heute gibt's einen Amoklauf." Er wurde von einem Gericht in milder Stimmung zu lediglich 80 Sozialstunden verurteilt – allerdings nach einem Großeinsatz der Polizei, seiner Festnahme und einer Hausdurchsuchung bei seinen Eltern.

Kollege mit Schaum vorm Mund


Varianten des Büro-Aprilscherzes sind ein heimlich ausgetauschtes Computer-Keybord, aus dem plötzlich überall kleine Kressepflänzchen sprießen, eine Bilderwand mit den Mitarbeitern des Monats, von der streng der Staatschef Nordkoreas herabblickt oder mit Zahnpasta gefüllte Kekse. Zumindest der letzte Scherz ist wieder mit Risiken verunden: Zwar droht kein körperliches Risiko, aber der Erfolg hängt von der Situation und dem Humor des Kollegen ab. Läuft dieser Zahnpasta-Schaum hustend einem wichtigen Kunden in die Arme, ist er vielleicht nicht so begeistert. Und auch das Keyboard ist nur dann lustig, wenn der betreffende Mitarbeiter nicht eine Stunde später eine Deadline einzuhalten hat.

Wenn es gar kein Aprilscherz ist


Manchmal scheinen Dinge ein Aprilscherz zu sein, obwohl sie es nicht sind. Dieses Gefühl beschleicht den Leser von juristischen Pressemeldungen oft beim Thema Bagatelldiebstähle: Etwa im Fall eines Bäckers, dem gekündigt worden war, weil er einen betriebseigenen Brotaufstrich gegessen hatte. Das Brötchen hatte er sogar bezahlt. Dem Mann wurde umgehed wegen Diebstahls gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Hamm hob diese Kündigung immerhin auf – allerdings hauptsächlich, weil der Bäcker Mitglied des Betriebsrats war und für die Kündigung eines solchen gemeinhin bessere Gründe verlangt werden (Az. 13 Sa 640/09). Nach einem Aprilscherz hört sich auch die Meldung über ein Flugzeug an, das zwischenlanden musste, weil eine Passagierin ihre Katze mit in die Kabine geschmuggelt hatte. Als das Personal diese wegsperrte, begann die Frau zu randalieren. Diese Geschichte ist jedoch wahr: Ein anderer Passagier verklagte die Airline vergeblich auf Entschädigung wegen der Verspätung (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 31 C 397/16).
Für Aufsehen sorgte auch die Geschichte eines Mannes, der den Absender eines Werbe-Fax-Schreibens verklagte: Seine Katze war bei Eintreffen des nächtlichen Fax-Schreibens vor Schreck vom Kratzbaum gefallen (Amtsgericht Regensburg, Az. 4 C 4376/98). Die Klage war jedoch nicht erfolgreich. Auch das Finanzgericht Düsseldorf mag zunächst an einen Aprilscherz gedacht haben. Das Finanzamt zog nämlich gegen einen Händler für Anglerbedarf vor Gericht. Es ging um die wichtge Frage, ob Regenwürmer Gliedertiere seien. Denn für diese gelte ein anderer Mehrwertsteuer-Satz als für Weichtiere (Az. 5 K 2536/91 U). Das Gericht klärte den Fall – und begründete seine Entscheidung mit Zitaten aus der Enzyklopädie des Tierreichs von Dr. Bernhard Grzimek.

Praxistipp


Am Arbeitsplatz sollte man bei Aprilscherzen generell darauf achten, dass keine Verletzungsgefahr besteht. Auch sollte die Arbeit der Kollegen nicht leiden, es sollte kein Schaden an Betriebseigentum entstehen und es sollten auch keine betrieblichen Ressourcen verschwendet werden. Letzteres war zum Beispiel der Fall bei einem Trupp von Sicherheitsleuten, die eine Toilettentür aufbrachen, um einen offenbar Bewusstlosen zu retten – und dann eine leere Hose und ein paar Schuhe vorfanden. Bedenken Sie außerdem: Auch der in den April Geschickte sollte später mitlachen können – und sich nicht gedemütigt oder vorgeführt fühlen. Gemeinheiten und Dinge, die andere ernsthaft schockieren können, sind zu vermeiden. Schließlich soll das Verhältnis zu Kollegen und Chef ja nicht durch den 1. April unnötig leiden.

(Ma)


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 Ulf Matzen
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