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Mönchsondheimer Straße 27
97346 Iphofen

Filesharing

Berechtigtes und unberechtigtes Filesharing (illegales Filesharing)

Filesharing ist das Teilen von Dateien. Meist werden hierzu Computerprogramme genutzt, mit denen ein Netzwerk aufgebaut wird – inzwischen hauptsächlich über das Internet. Das Filesharing ist im Grundsatz verwandt mit der Freigabe von Daten in lokalen Netzwerken und in solchen Fällen rechtlich unkompliziert. Das gilt aber nur, soweit der Nutzer eine Berechtigung zur Freigabe, Verteilung und Verbreitung der Dateien hat.

Der Gebrauch von PC-Programmen

Die Freigabe von Dateien (Filesharing) erfordert eine dafür entwickelte Software, die auf den Rechnern der Netzwerkteilnehmer installiert ist. Die Software wird auch „Tauschbörsensoftware“ genannt (z.B. BitLord, BitTorrent, eMule etc.). Mit diesen Programmen wird zwischen den jeweiligen PCs ein Netzwerk errichtet. Dadurch ist ein direkter Tausch der Dateien mittels Upload und Download möglich (meist dezentrale sog. Peer-to-peer-Netzwerke).

Das Abmahnen von illegalem Filesharing

Mangels Berechtigung zur Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Dateien, ist das Hochladen oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien als Verstoß gegen das Urheberrecht einzuordnen. Derartige Rechtsverletzungen können im Rahmen einer kostenpflichtigen Abmahnung verfolgt werden. Ebenso möglich ist eine Geltendmachung per einstweiliger Verfügung oder im normalen Gerichtsverfahren. Häufigster Fall sind Abmahnungen wegen des Hochladens von Musikdateien, Filmen und Computerprogrammen. Die Netzwerkteilnehmer haben keine Berechtigung, die Dateien zu teilen/vervielfältigen. Rechteinhaber sind in solchen Fällen beispielsweise Musiklabels, Filmproduktionsfirmen, Verlage etc.


zuletzt aktualisiert am 17.02.2016