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Das Grundgesetz: Quelle für das Verfassungsrecht in der Bundesrepublik

Grundgesetz (GG) als Verfassung

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich sollte das Grundgesetz nach der Wiedervereinigung Deutschlands in "Verfassung" umbenannt werden, was jedoch bis zum heutigen Tag nicht geschah. Das Grundgesetz ist die Quelle für das Verfassungsrecht in Deutschland. Zum Verfassungsrecht zählt das Staatsorganisationsrecht, aber auch die Lehre von den Grundrechten. Diese Unterteilung des Verfassungsrechtes wird im Grundgesetz selbst offenkundig, da hier ein Abschnitt für Grundrechte existiert und im Anschluss alle Regelungen zur Staatsorganisation getroffen werden Im Rahmen der Artikel zur Staatsorganisation wird z. B. das Procedere hinsichtlich der Bildung der Staatsorgane (z. B. Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat) festgelegt, aber auch Aufgabenkreise und Organisation der Staatsorgane und das Verhältnis der Staatsorgane zueinander. Im Übrigen werden Gesetzgebungskompetenzen definiert, so z. B. die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für bestimmte Bereiche, die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes oder die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die im Rahmen der Föderalismusreform erheblich erweitert wurde. Auch die Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative, Judikative) hat ihren Ursprung im Verfassungsrecht des Grundgesetzes.

Die Grundrechte als subjektive Bürgerrechte

Wesentlicher Teil einer demokratischen Verfassung sind die Grundrechte. Wichtigstes Grundrecht ist die Menschenwürde in Art 1 GG. Zu den Grundrechten zählt zudem beispielsweise das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Gleichbehandlung (gegen Diskriminierung), das Recht auf Eigentum, die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit und die Pressefreiheit. Aber auch Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Grundrechte wirken als Rechte eines jeden Bürgers gegen den Staat, aber auch als Maßstab für Gesetze: Gesetze der Bundesrepublik Deutschland müssen im Einklang mit diesen Grundrechten stehen, andernfalls können Sie verfassungswidrig sein.

Darüber ob ein Gesetz verfassungswidrig ist (Normenkontrollklage) entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ebenso über Klagen von Personen oder Institutionen bzw. Unternehmen, die sich durch Maßnahmen der staatlichen Gewalt in ihren Grundrechten verletzt sehen (Verfassungsbeschwerde).

Besonderer Tipp

Das Verfassungsrecht dient nicht nur der Ordnung und Strukturierung des Staates, es gibt auch jedem Bürger subjektive Rechte. Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Bescheid, ein Urteil oder ein Gesetz gegen die Verfassung bzw. gegen das Grundgesetz verstößt, können auch Sie als einzelner Bürger, aber auch als Unternehmer oder Verein dagegen vorgehen.

Ein Rechtsanwalt für Verfassungsrecht analysiert Ihren Fall und rät Ihnen, ob ein Vorgehen gegen eine staatliche Maßnahme z.B. im Wege der Verfassungsbeschwerde tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben kann.

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