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Anwälte für Pflegestufe in Aschaffenburg

Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Erthalstraße 4
63739 Aschaffenburg
Rechtsanwalt Achim Strauch
Betgasse 2
63739 Aschaffenburg

Kompetente Rechtsanwälte für den Bereich Pflege und alle Fragen zum Pflegegrad in $(ort) finden Sie auf unserer Homepage.

In Deutschland gab es im Jahr 2021 4,1 Millionen pflegebedürftige Personen. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie in Aschaffenburg ganz bequem einen Beratungstermin bekommen - bei einem guten Anwalt für Sozialversicherungsrecht.

Wie kann ich Widerspruch einlegen, wenn das Pflegegutachten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt?

Ein Widerspruch ist möglich gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad. Sinnvoll ist es, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheides. Wenn die Frist darin nicht erwähnt wird, verlängert sie sich auf ein Jahr. Ihre Situation wird dann erneut geprüft werden. Wichtig ist es, bei einem neuen Gutachterbesuch alle Unterlagen vorliegen zu haben. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Eine gute Begründung des Widerspruches ist wichtig. Dabei hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt aus Aschaffenburg.

Wie und wo kann ich meinen Pflegegrad beantragen?

Der Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert, sodass deren Adresse genutzt werden kann. Der erste Schritt ist ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, um dieser mitzuteilen, dass man Pflegeleistungen beanspruchen möchte. Bald werden dann Antragsformulare von der Kasse zugeschickt; auch steht der Besuch eines Gutachters an, der den Pflegegrad feststellt. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Aschaffenburg kann Ihnen Rat und Hilfe bieten, wenn die Kasse sich zu leisten weigert.

An welche Voraussetzungen sind die Pflegegrade geknüpft und welche Leistungen bekommt man?

Eine Grundvoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit für über sechs Monate absehbar ist. Ein Gutachter wird dann Fragen zu insgesamt sechs Lebensbereichen stellen, zum Beispiel zur Mobilität oder zur Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. Es geht darum, was man noch selbst kann – und was nicht. Dabei spielen 64 Kriterien eine Rolle, und bewertet wird nach einem Punktesystem. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Falls die Kasse nicht zahlen will, kann ein erfahrener Anwalt in Aschaffenburg Ihren Fall prüfen und Sie beraten.

In welcher Weise unterscheiden sich Pflegestufen und Pflegegrade?

Früher gab es drei Pflegestufen. Diese wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch neue Kriterien wurden eingeführt. Dadurch bekommen nun unter anderem Demenzkranke mehr Pflegeleistungen. Die Entscheidung über die Pflegestufe richtete sich früher nach den Minuten an Pflege, die für die jeweilige Person aufzuwenden waren. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Will die Kasse den gewünschten Pflegegrad nicht anerkennen, kann eine Beratung bei einem guten Anwalt in Aschaffenburg helfen.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihren Fall aus dem Bereich Pflege und Pflegegrad zu finden.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Aschaffenburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.