Ihren Anwalt für Pflegestufe in Bad Harzburg finden Sie hier

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Anwälte für Pflegestufe in Bad Harzburg

Rechtsanwalt Dipl.-Betriebsw. (BA) Michael Loewy
Herzog-Wilhelm-Straße 61a
38667 Bad Harzburg

Ihren Anwalt für einen Rechtsstreit um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort) finden Sie hier.

4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft, entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, den richtigen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Bad Harzburg zu finden!

Welche Voraussetzungen sollte man kennen und welche Leistungen sind mit den einzelnen Pflegegraden verknüpft?

Für voraussichtlich länger als sechs Monate muss Pflegebedürftigkeit absehbar sein. Ein Gutachter wird sechs Lebensbereiche beurteilen, darunter die Beweglichkeit und die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen. Es geht darum, was man noch selbst kann – und was nicht. Dabei spielen 64 Kriterien eine Rolle, und bewertet wird nach einem Punktesystem. Mit jedem der fünf Pflegegrade gibt es mehr Leistungen. So können etwa wichtige Hilfsmittel bezahlt werden, Wohnraumanpassungen oder eine Tages- und Nachtpflege. Falls die Kasse nicht zahlen will, kann ein erfahrener Anwalt in Bad Harzburg Ihren Fall prüfen und Sie beraten.

Wie unterscheiden sich Pflegegrade und Pflegestufen?

Die fünf Pflegegrade haben die früheren drei Pflegestufen am 1.1.2017 abgelöst. Eine Folge war, dass nun Demenzerkrankungen besser berücksichtigt werden können. Die Entscheidung über die Pflegestufe richtete sich früher nach den Minuten an Pflege, die für die jeweilige Person aufzuwenden waren. Heute ist entscheidend, wie sehr die Person noch für sich selbst sorgen kann, etwa beim Waschen oder Einkaufen. Will die Kasse den gewünschten Pflegegrad nicht anerkennen, kann eine Beratung bei einem guten Anwalt in Bad Harzburg helfen.

Kann man dem Ergebnis des Pflegegutachtens widersprechen?

Sie können gegen den Bescheid über Ihren Pflegegrad Widerspruch einlegen – am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Dafür haben Sie einen Monat Zeit ab Erhalt des Schreibens. Weist man Sie darin nicht auf die Widerspruchsfrist hin, ist es sogar ein Jahr. Ihre Situation wird dann erneut geprüft werden. Wichtig ist es, bei einem neuen Gutachterbesuch alle Unterlagen vorliegen zu haben. Fällt die neue Entscheidung anders aus, als erhofft, können Sie wieder innerhalb eines Monats vor Gericht dagegen klagen. Eine gute Begründung des Widerspruches ist wichtig. Dabei hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt aus Bad Harzburg.

Was muss ich wissen, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Dort müssen Sie einen Antrag stellen. Mit einem Anruf oder formlosen Brief können Sie der Kasse mitteilen, dass Sie Leistungen aus der Pflegekasse benötigen. Bald werden dann Antragsformulare von der Kasse zugeschickt; auch steht der Besuch eines Gutachters an, der den Pflegegrad feststellt. Eine Grundregel ist, dass man in den letzten zehn Jahren jedenfalls zwei Jahre lang eingezahlt haben muss. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Bad Harzburg kann Ihnen Rat und Hilfe bieten, wenn die Kasse sich zu leisten weigert.

Finden Sie einen Anwalt für Ihr Problem im Zusammenhang mit dem Pflegegrad – wir geben Ihnen Tipps!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir für Sie auf unserer Homepage einige Anwälte für Sozialversicherungsrecht in $(ort) aufgelistet. Zur leichteren Orientierung können Sie die Kanzleiprofile der Anwälte nutzen, darin finden Sie weitere Angaben zu Tätigkeit und Arbeitsweise der Juristen. Möchten Sie mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen? Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie dies schnell und einfach tun. Aus der Nutzung unseres Kontaktformulars entstehen Ihnen keine Kosten oder Verpflichtungen. Sie bekommen dann vom ausgewählten Rechtsanwalt umgehend eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Bad Harzburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.