Ihren Anwalt für Pflegestufe in Baden-Baden finden Sie hier

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Anwälte für Pflegestufe in Baden-Baden

Rechtsanwältin Silvia Bagdassarov
Lichtentaler Straße 61
76530 Baden-Baden

Benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Fragen zum Pflegegrad in $(ort)?

Für viele Menschen ist Pflege ein wichtiges Thema. 2021 gab es 4,1 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft, entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenfrei einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Baden-Baden vereinbaren.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ansprechpartner ist die Pflegekasse, die zur jeweiligen Krankenkasse des Betreffenden gehört. Mit einem formlosen Schreiben oder einem Anruf kann man der Kasse mitteilen, das man Pflegeleistungen braucht. Daraufhin bekommen Sie Antragsunterlagen zum Ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen auch einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellen soll. Voraussetzung ist immer, dass man in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Ein Anwalt in Baden-Baden kann Sie beraten, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Pflegekasse kommt.

Welche Voraussetzungen sind einzuhalten und welche Leistungen bekomme ich von der Kasse bei den einzelnen Pflegegraden?

In jedem Fall muss voraussehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate fortbestehen wird. Ein Gutachter stellt bei einem Besuch Fragen zu sechs Bereichen des Lebens, etwa Beweglichkeit und soziale Kontakte. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Dafür gibt es 64 verschiedene Kriterien. Die Leistungen steigen mit dem Pflegegrad. Es kann etwa Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige geben, oder Zuschüsse für professionelle Leistungen. Ein erfahrener Anwalt aus Baden-Baden kann Sie rund um das Thema Pflege beraten.

Was muss man zu den Unterschieden von Pflegestufen und Pflegegraden wissen?

Das alte System vor dem 1.1.2017 kannte drei Pflegestufen. Ab diesem Stichtag wurden diese durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ein Vorteil für Pflegebedürftige besteht darin, dass nun auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt werden. Bei der Pflegestufe wurde berechnet, wie viele Pflegeminuten pro Tag für eine bestimmte Person nötig waren. Die Pflegegrade richten sich weitgehend danach, wie selbstständig jemand noch in verschiedenen Lebensbereichen ist. Ein Rechtsanwalt aus Baden-Baden kann Ihnen helfen, damit die Kasse Ihren Pflegegrad anerkennt.

Wenn ich mit dem Ergebnis des Pflegegutachtens unzufrieden bin, kann ich dann Widerspruch einlegen?

Sie können gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dies sollten Sie vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein tun. Erfolgen muss dieser Schritt innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Wird die Widerspruchsfrist darin nicht genannt, dauert sie ein Jahr. Nun muss die Pflegekasse erneut über Ihren Fall entscheiden. Bei einem neuen Termin mit einem Gutachter sollten Sie alle Unterlagen bereit haben. Gewährt Ihnen auch der neue Bescheid nicht den gewünschten Pflegestandard, können Sie wieder innerhalb eines Monats dagegen klagen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Baden-Baden kann Sie bei der Begründung Ihres Widerspruches beraten.

Wir helfen Ihnen dabei, einen guten Anwalt für Fragen zum Pflegegrad zu finden!

In $(ort) arbeiten verschiedene spezialisierte Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht – hier stellen wir Ihnen einige vor. Über den Button "Kontaktdaten" können Sie die Profile der einzelnen Rechtsanwälte aufrufen. Sie können mit unserem Kontaktformular schnell und einfach einen Termin mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vereinbaren. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular kostet Sie nichts und ist vollkommen unverbindlich. Der ausgewählte Anwalt wird Sie dann so bald wie möglich zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Baden-Baden gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.