Ihren Anwalt für Verleumdung in Berlin finden Sie hier
Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Verleumdung benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.Anwälte für Verleumdung in Berlin

Pariser Straße 42
10707 Berlin

Mädewalder Weg 61
12621 Berlin

Wulffstraße 14
12165 Berlin

Seydelstraße 15
10117 Berlin

Jungstraße 4
10247 Berlin

Albestraße 21
12159 Berlin

Freiheitsweg 23
13407 Berlin

Kurfürstendamm 123
10711 Berlin

Welserstraße 10-12
10777 Berlin

Uhlandstraße 171-172
10719 Berlin
Erste-Hilfe-Infos zur Suche nach einem Anwalt für Verleumdung in Berlin
Mit Ihren Belangen im Verleumdung sind Sie bei unseren Anwälten aus Berlin und Umgebung in guten Händen.So einfach finden Sie den passenden Anwalt für Verleumdung in Berlin:
2. Nummer wählen und direkt mit der Kanzlei in Berlin einen Beratungstermin vereinbaren
Noch besser: Lassen Sie sich zurückrufen
Was passiert beim anwaltlichen Erstgespräch in Berlin?
Wie sollten sie Sich auf den Termin beim Anwalt vorbereiten?
Machen Sie sich vorab schriftliche Notizen und nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch in Berlin mit.
Nachdem Sie über das Kontaktformular einen Rückruf in einer Kanzlei angefordert haben, stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, mit der Sie das Erstgespräch ausreichend vorbereiten können.
Die Kosten eines Anwalts für Verleumdung in Berlin sind oft geringer als gedacht!
Wieviel ein Rechtsanwalt in Berlin für eine Erstberatung verlangen darf, ist in §34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten für das erste Beratungsgespräch betragen demnach maximal 190,00 € zzgl. MwSt.
Diese Regelung gilt jedoch nur für Verbraucher. Für Selbstständige oder Freiberufler gilt diese Beschränkung nicht.
Wichtig daher: Klären Sie die Kostenfrage mit Ihrem Anwalt aus Berlin schon zu Beginn der ersten Beratung.
Außerdem gut zu wissen: Gemäß § 34 Absatz 2 RVG wird die Beratungsgebühr auf weitere Tätigkeiten des Rechtsanwalts angerechnet. Sollte es also beispielsweise aufgrund des Beratungsgesprächs zu einem Prozess kommen, so kann der Anwalt diese Beratungsgebühr nicht mehr abrechnen.
Was tun wenn ich mir keinen Anwalt für Verleumdung leisten kann?
Kommt es zum Rechtsstreit vor Gericht, hat jeder, der nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten für ein Verfahren aufzubringen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH; früher auch als „Armenrecht“ bezeichnet). Fragen Sie auch dazu Ihren Anwalt.
Damit die Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann, muss im Vorfeld ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes gestellt werden. Verwenden Sie für die Auskunft Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, die jeweiligen amtlichen Formulare, die Sie auch im Internet finden.
Weitere Fragen zur Prozesskostenhilfe können Sie auch der jeweiligen Kanzlei in Berlin bei der Terminvereinbarung bzw. im ersten Gespräch stellen.
Mediation in Berlin – Vertragen statt gleich zu Klagen!
Sie haben Fragen zu den auf unserer Website gelisteten Anwälten? Dann kontaktieren Sie uns unter 0221/9373803.
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FAQ zur Anwalt-Suche
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Berlin?
Was kann ein Anwalt in Berlin für mich tun?
Wann sollte ich zum Anwalt in Berlin gehen?
Was kostet mich die Beauftragung eines Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt in Berlin helfen?