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Anwälte für Pflegestufe in Idar-Oberstein

Suchen Sie einen guten Rechtsanwalt für eine Auseinandersetzung um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort)?

4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft, entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Über diese Seite können Sie in Idar-Oberstein ganz einfach ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht vereinbaren.

Einen Pflegegrad beantragen: Wie geht das?

Beantragt wird der Pflegegrad bei der Pflegekasse. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen. Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben kann man der Pflegekasse mitteilen, dass man Leistungen beanspruchen möchte. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann Antragsformulare zu und veranlasst den Hausbesuch eines Gutachters zur Feststellung des Pflegegrades. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Kasse eingezahlt haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Idar-Oberstein kann Ihnen Rat und Hilfe bieten, wenn die Kasse sich zu leisten weigert.

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Pflegegrad und welche Leistungen kann ich erhalten?

Zunächst einmal muss absehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate dauern wird. Durch einen Gutachter werden sechs Lebensbereiche bewertet. Dazu gehören Mobilität, Kommunikation und Selbstversorgung (z. B. sich selbst zu waschen). Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man in den einzelnen Bereichen noch ist. 64 Kriterien spielen eine Rolle. Je höher der Pflegerad ist, desto mehr Leistungen gibt es, etwa Pflegegeld, Zuschüsse für Pflegesachleistungen, für Tages- und Nachtpflege oder Hilfsmittel. Falls die Kasse nicht zahlen will, kann ein erfahrener Anwalt in Idar-Oberstein Ihren Fall prüfen und Sie beraten.

Pflegestufen und Pflegegrade – wie unterscheiden sie sich?

Seit dem 1.1.2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Diese werden nach neuen Kriterien beurteilt, so dass auch Demenzerkrankungen nun zu besseren Pflegeleistungen führen. Für die Einstufung in Pflegestufen war entscheidend, wie viele Minuten Pflege jemand pro Tag benötigte. Bei den heutigen Pflegegraden kommt es weit mehr darauf an, in welchem Maße die Person noch für sich selbst sorgen kann. Will die Kasse den gewünschten Pflegegrad nicht anerkennen, kann eine Beratung bei einem guten Anwalt in Idar-Oberstein helfen.

Wie lege ich gegen das Ergebnis des Pflegegutachtens Widerspruch ein?

Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Pflegegrad. Diesem können Sie widersprechen – am besten schriftlich und per Einschreiben. Ab Zugang des Bescheids bei Ihnen haben Sie dafür einen Monat Zeit. Wenn der Bescheid nicht auf diese Widerspruchsfrist hinweist, verlängert sie sich auf ein Jahr. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut. Halten Sie bei einem neuen Besuch alle medizinischen Unterlagen bereit! Ist der neue Bescheid wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Die Frist beträgt wieder einen Monat. Eine gute Begründung des Widerspruches ist wichtig. Dabei hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt aus Idar-Oberstein.

Mit unserer Hilfe finden Sie den richtigen Anwalt für Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad!

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von Anwälten zur Verfügung, die in $(ort) im Sozialversicherungsrecht tätig sind. Sehen Sie sich für nähere Informationen ruhig erst einmal die Kanzleiprofile der Rechtsanwälte an. Für die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie einfach unser Kontaktformular nutzen. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann vom ausgewählten Rechtsanwalt umgehend eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Idar-Oberstein gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.