Ihren Anwalt für Pflegestufe in Marl finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Pflegestufe benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Pflegestufe in Marl

Ihren Anwalt für einen Rechtsstreit um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort) finden Sie hier.

2021 gab es in Deutschland 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Wir unterstützen Sie dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Marl zu finden.

Kann man dem Ergebnis des Pflegegutachtens widersprechen?

Sie können gegen den Bescheid über Ihren Pflegegrad Widerspruch einlegen – am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Dafür haben Sie einen Monat Zeit ab Erhalt des Schreibens. Weist man Sie darin nicht auf die Widerspruchsfrist hin, ist es sogar ein Jahr. Darauf folgt eine erneute Prüfung Ihres Falles. Falls es wieder einen Hausbesuch gibt, sollten alle Unterlagen bereit liegen. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Marl kann Sie bei der Begründung des Widerspruches unterstützen.

Was muss ich wissen, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Dort müssen Sie einen Antrag stellen. Mit einem Anruf oder formlosen Brief können Sie der Kasse mitteilen, dass Sie Leistungen aus der Pflegekasse benötigen. Im Anschluss erhalten Sie von der Kasse Antragsformulare. Außerdem folgt der Besuch eines Gutachters, der den Pflegegrad bestimmt. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Stellt sich die Kasse quer, kann Ihnen ein guter Anwalt in Marl weiter helfen.

Welche Voraussetzungen sollte man kennen und welche Leistungen sind mit den einzelnen Pflegegraden verknüpft?

Für voraussichtlich länger als sechs Monate muss Pflegebedürftigkeit absehbar sein. Ein Gutachter wird sechs Lebensbereiche beurteilen, darunter die Beweglichkeit und die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen. Dabei kommt es darauf an, wie selbstständig man noch leben kann. Es gibt ein Punktesystem, und der Gutachter prüft 64 Kriterien. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Wird nicht das bewilligt, was Sie benötigen? Hier kann eine Beratung bei einem guten Anwalt aus Marl helfen.

Wie unterscheiden sich Pflegegrade und Pflegestufen?

Die fünf Pflegegrade haben die früheren drei Pflegestufen am 1.1.2017 abgelöst. Eine Folge war, dass nun Demenzerkrankungen besser berücksichtigt werden können. Die Pflegestufen richteten sich früher hauptsächlich danach, wie viele Minuten Pflege ein Mensch am Tag benötigte. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Ein erfahrener Anwalt in Marl kann Ihnen helfen, Ihre Rechte gegenüber der Pflegekasse durchzusetzen.

Finden Sie einen Anwalt für Ihr Problem im Zusammenhang mit dem Pflegegrad – wir geben Ihnen Tipps!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir für Sie auf unserer Homepage einige Anwälte für Sozialversicherungsrecht in $(ort) aufgelistet. Zur leichteren Orientierung können Sie die Kanzleiprofile der Anwälte nutzen, darin finden Sie weitere Angaben zu Tätigkeit und Arbeitsweise der Juristen. Zur Kontaktaufnahme mit dem ausgewählten Rechtsanwalt können Sie dann ganz einfach unser Kontaktformular verwenden. Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Marl gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.