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Anwälte für Pflegestufe in Schleswig

Kompetente Rechtsanwälte für den Bereich Pflege und alle Fragen zum Pflegegrad in $(ort) finden Sie auf unserer Homepage.

4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen diese von ihrer Pflegekasse erhalten. Wir unterstützen Sie dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Schleswig zu finden.

An welche Voraussetzungen sind die Pflegegrade geknüpft und welche Leistungen bekommt man?

Eine Grundvoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit für über sechs Monate absehbar ist. Ein Gutachter wird dann Fragen zu insgesamt sechs Lebensbereichen stellen, zum Beispiel zur Mobilität oder zur Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man in den einzelnen Bereichen noch ist. 64 Kriterien spielen eine Rolle. Mit jedem Pflegegrad gibt es mehr Leistungen. Dies können Pflegegeld, Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege oder Geld für benötigte Hilfsmittel sein. Ein erfahrener Anwalt aus Schleswig kann Sie rund um das Thema Pflege beraten.

In welcher Weise unterscheiden sich Pflegestufen und Pflegegrade?

Früher gab es drei Pflegestufen. Diese wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch neue Kriterien wurden eingeführt. Dadurch bekommen nun unter anderem Demenzkranke mehr Pflegeleistungen. Für die Einstufung in Pflegestufen war entscheidend, wie viele Minuten Pflege jemand pro Tag benötigte. Heute ist entscheidend, inwieweit man noch für sich selbst sorgen, sich zum Beispiel selbst waschen kann. Ein Rechtsanwalt aus Schleswig kann Ihnen helfen, damit die Kasse Ihren Pflegegrad anerkennt.

Wie kann ich Widerspruch einlegen, wenn das Pflegegutachten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt?

Ein Widerspruch ist möglich gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad. Sinnvoll ist es, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheides. Wenn die Frist darin nicht erwähnt wird, verlängert sie sich auf ein Jahr. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut. Halten Sie bei einem neuen Besuch alle medizinischen Unterlagen bereit! Ist die Entscheidung wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Wieder haben Sie einen Monat Zeit. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Schleswig kann Sie bei der Begründung Ihres Widerspruches beraten.

Wie und wo kann ich meinen Pflegegrad beantragen?

Der Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert, sodass deren Adresse genutzt werden kann. Der erste Schritt ist ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, um dieser mitzuteilen, dass man Pflegeleistungen beanspruchen möchte. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann Antragsformulare zu und veranlasst den Hausbesuch eines Gutachters zur Feststellung des Pflegegrades. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben, innerhalb der letzten zehn Jahre. Ein Anwalt in Schleswig kann Sie beraten, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Pflegekasse kommt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihren Fall aus dem Bereich Pflege und Pflegegrad zu finden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen mehrere Rechtsanwälte vor, die sich in $(ort) auf das Sozialversicherungsrecht spezialisiert haben. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Rechtsanwalts mit weiteren Informationen. Für die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie einfach unser Kontaktformular nutzen. Eine solche Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Der ausgewählte Anwalt wird Sie dann so bald wie möglich zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Schleswig gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.