Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Waldkraiburg finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Waldkraiburg

Rechtsanwalt Udo Kesselgruber
Leo-Fall-Straße 14
84478 Waldkraiburg

Eine Erbengemeinschaft ist mit vielen juristischen Fragen verbunden. Bei uns finden Sie einen kompetenten Rechtsanwalt in Waldkraiburg.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft gibt es oft Streit um die Gültigkeit testamentarischer Verfügungen oder den Umgang mit dem Nachlass. Anwaltliche Hilfe und Beratung sind oft hilfreich, um zu verhindern, dass der Nachlass durch Rechtsstreitigkeiten aufgezehrt wird. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Erbrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Was sind die möglichen Gründe für Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft?

Hier handelt es sich um eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die ansonsten nichts gemeinsam haben – und dies auch gut finden. Die verschiedenen Erbanteile der einzelnen Miterben sorgen oft für böses Blut. Ist eine Immobilie vererbt worden? Dann gibt es oft Streit um das weitere Vorgehen bezüglich Verkauf oder Bewohnen durch Familienmitglieder. Vielleicht verdächtigen Miterben andere Miterben, sich vor Sichtung des Nachlasses bereits daran bereichert zu haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Waldkraiburg kann Ihnen helfen, wenn es in der Erbengemeinschaft kriselt.

Was muss man zur Erbengemeinschaft wissen?

Eine Erbengemeinschaft kommt zustande, wenn mehrere Leute gemeinsam den Nachlass eines Erblassers erben. Man bezeichnet dies als Gesamthandsgemeinschaft: Alle haben nur gemeinsam Rechte am Nachlass und können über ihre Anteile nicht verfügen. Ein einzelner Miterbe kann also keine Gegenstände aus dem Erbe an sich nehmen oder einen Teil des Geldes vom Konto abheben. Ein Verkauf des jeweiligen Erbanteils durch einen Miterben ist möglich, dann wird der Käufer Teil der Gemeinschaft. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Waldkraiburg kann Sie beraten und Ihnen helfen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Erbengemeinschaft und Nachlassverwaltung: Was muss man dazu wissen?

Die Verwaltung des Nachlasses ist Sache aller Miterben gemeinsam. Nur mit einem Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker kommen die einzelnen Miterben darum herum, sich zu engagieren. Weigert einer der Miterben sich, daran teilzunehmen, und kommt es dadurch zu einem Schaden, so haftet der Betreffende dafür. Besonders bei vermieteten Immobilien oder bei Betrieben ist viel Engagement der Miterben gefragt. Ein erfahrener Anwalt in Waldkraiburg kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten bei der Nachlassverwaltung einer Erbengemeinschaft richtig auszuüben.

Bis wann besteht die Erbengemeinschaft und was ändert die Erbauseinandersetzung?

Mit der Erbauseinandersetzung ist die Verteilung der Erbschaft unter den Miterben anhand der Erbquoten gemeint. Diese Aufteilung beendet die Erbengemeinschaft, denn anschließend gibt es nichts mehr, was diese verwalten muss. Die Miterben können den Nachlass selbst unter sich aufteilen, wenn sich alle über Vorgehen und Anteile einig sind. Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestimmt, ist dieser Schritt allein dessen Aufgabe. Ein Rechtsanwalt aus Waldkraiburg kann Sie zum Thema Erbauseinandersetzung qualifiziert beraten.

Beim Anwalt-Suchservice finden Sie einen kompetenten Anwalt, der Sie zu allen Fragen rund um die Erbengemeinschaft berät.

Auf unserer Homepage finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in Waldkraiburg bei allen erbrechtlichen Fragen beistehen können. Durch Anklicken des Buttons "Kontaktdaten" gelangen Sie zu den Profilen der einzelnen Rechtsanwälte. Die einfache und schnelle Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl ermöglicht Ihnen unser Kontaktformular. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular ist immer kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Waldkraiburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.