Ihren Anwalt für Pflegestufe in Wien finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Pflegestufe benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Pflegestufe in Wien

Dr. Andreas Weinzierl
Untere Viaduktgasse 47-49/13
1030 Wien

Ihren Anwalt für einen Rechtsstreit um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort) finden Sie hier.

Viele Menschen sind – gerade in höherem Alter – pflegebedürftig. Welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft, entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Wir unterstützen Sie dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Wien zu finden.

Kann man dem Ergebnis des Pflegegutachtens widersprechen?

Sie können gegen den Bescheid über Ihren Pflegegrad Widerspruch einlegen – am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides; wird im Bescheid auf diese Frist nicht hingewiesen, ist es ein Jahr. Die Kasse prüft Ihren Fall dann noch einmal. Falls ein Gutachter Sie besucht, sollten Sie zum Termin alle Unterlagen bereit legen. Ist der neue Bescheid wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Die Frist beträgt wieder einen Monat. Bei der Begründung Ihres Widerspruches hilft ein versierter Rechtsanwalt aus Wien.

Was muss ich wissen, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Dort müssen Sie einen Antrag stellen. Am besten schreiben Sie einen formlosen Brief, in dem Sie beantragen, Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Die Kasse wird dann Antragsunterlagen zuschicken und einen Gutachter damit beauftragen, den Pflegegrad festzustellen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Kasse eingezahlt haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen im Streit mit der Pflegekasse weiterhelfen – auch in Wien.

Welche Voraussetzungen sollte man kennen und welche Leistungen sind mit den einzelnen Pflegegraden verknüpft?

Für voraussichtlich länger als sechs Monate muss Pflegebedürftigkeit absehbar sein. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche, zum Beispiel Beweglichkeit, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens. Hier geht es darum, wie selbstständig man noch ist – und dies wird nach 64 Kriterien bewertet und mit einem Punktesystem dokumentiert. Je höher der Pflegerad ist, desto mehr Leistungen gibt es, etwa Pflegegeld, Zuschüsse für Pflegesachleistungen, für Tages- und Nachtpflege oder Hilfsmittel. Ein erfahrener Anwalt aus Wien kann Ihnen helfen, wenn die Kasse keine Leistungen erbringen will.

Wie unterscheiden sich Pflegegrade und Pflegestufen?

Die fünf Pflegegrade haben die früheren drei Pflegestufen am 1.1.2017 abgelöst. Das neue System erlaubt eine deutlich bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankungen. Welche Pflegestufe man bekam, richtete sich überwiegend nach der Anzahl von Arbeitsminuten, die eine Pflegekraft für diese Person brauchte. Bei den heutigen Pflegegraden kommt es weit mehr darauf an, in welchem Maße die Person noch für sich selbst sorgen kann. Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen, in Wien den richtigen Pflegegrad bewilligt zu bekommen.

Finden Sie einen Anwalt für Ihr Problem im Zusammenhang mit dem Pflegegrad – wir geben Ihnen Tipps!

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir für Sie auf unserer Homepage einige Anwälte für Sozialversicherungsrecht in $(ort) aufgelistet. In unseren Kanzleiprofilen erhalten Sie darüber hinaus viele nützliche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Haben Sie sich entschieden? Dann können Sie dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl über unser Kontaktformular eine Nachricht schicken. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Der ausgewählte Rechtsanwalt wird sich dann umgehend für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Wien gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.