Beförderung von Dienstordnungsangestellten – Expertise in Beamten- und Arbeitsrecht gefragt

02.12.2013, Autor: Herr Florian Hupperts / Lesedauer ca. 2 Min. (780 mal gelesen)
Dienstordnungsangestellte haben eine Zwitterstellung inne

Nicht immer verläuft die Trennlinie zwischen Beamtentum und einer Anstellung privatrechtlicher Natur so scharf, wie es der erste Blick vermuten ließe. Ein gutes Beispiel hierfür sind die so genannten „Dienstordnungsangestellten“, die bei Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen arbeiten.


Das Besondere: Dienstordnungsangestellte befinden sich formal zwar in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen mit ihrem Arbeitgeber, ihre Dienstordnungen sehen aber regelmäßig vor, dass für sie die jeweiligen für Beamte geltenden Grundsätze gelten – also das Beamtenrecht für sie anwendbar ist.


Streit um Beförderung, Beihilfe oder Pension vor zivilen Arbeitsgerichten möglich

Durch diesen Umstand wird eine Reihe an Konfliktpunkten, die sonst nur zwischen Beamten und ihrem Dienstherrn zum Tragen kommen können, auch für diese Art des Angestelltenverhältnisses eröffnet.


Gerade bei der Frage der Beförderung zum Beispiel müssen die Arbeitgeber der Dienstordnungsangestellten sich besonderen formalen Anforderungen unterwerfen. So müssen sie zum Beispiel Konkurrentenmitteilungen versenden und bis zur endgültigen Besetzung der Stelle bestimmte Zeiträume einhalten.


Geschieht dies nicht und kommt es zum Streit, ist es wichtig, dass sich ein Anwaltsteam mit entsprechender Expertise um die Angelegenheit kümmert. Und das aus wichtigem Grund: Sowohl das Arbeits- als auch das Verwaltungsrecht sind in der Regel weit voneinander entfernte Rechtsgebiete ohne ein hohes Maß an wechselseitigem Bezug. Im Spezialfall von Dienstordnungsangestellten aber werden diese Spezialgebiete miteinander vermischt, weil der Arbeitsrechtsanwalt dort aber dann vor dem Arbeitsgericht auftreten und prozessual tätig werden muss, während er beamtenrechtliche Fragestellungen zu klären hat.


Fachanwaltliches Know-How im Team

Dienstordnungsangestellte haben also nicht nur in arbeitsrechtlicher Sicht eine Sonderstellung inne, sondern müssen auch in Streitfällen besonders Ausschau nach qualifizierten Anwälten, welche die geforderten Spezialgebiete vertreten, halten.


Bei den GKS Rechtsanwälten haben wir diese Qualifikationen mit zwei Fachanwaltschaften unter einem Dach vereint. Im Team werden Dienstordnungsangestellte bei uns von

• Volker Schneider, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, sowie

• Florian Hupperts, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

beraten.


Florian Hupperts

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht