Darf man Musik auf öffentlichen Straßen und Plätzen machen?
21.05.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze:
1. Sondernutzung: Straßenmusik zählt rechtlich meist als Sondernutzung, ist von den Städten und Gemeinden aber zu bestimmten Zeiten und in bestimmten Bereichen oft erlaubnisfrei gestellt.
2. Genehmigungspflicht: In vielen Städten braucht es eine Genehmigung, insbesondere in Innenstädten und Fußgängerzonen. Eine vorherige Nachfrage beim Ordnungsamt ist empfehlenswert.
3. Bußgeld / Platzverweis Wer ohne Genehmigung spielt oder gegen die aufgestellten Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld oder Platzverweis rechnen.
1. Sondernutzung: Straßenmusik zählt rechtlich meist als Sondernutzung, ist von den Städten und Gemeinden aber zu bestimmten Zeiten und in bestimmten Bereichen oft erlaubnisfrei gestellt.
2. Genehmigungspflicht: In vielen Städten braucht es eine Genehmigung, insbesondere in Innenstädten und Fußgängerzonen. Eine vorherige Nachfrage beim Ordnungsamt ist empfehlenswert.
3. Bußgeld / Platzverweis Wer ohne Genehmigung spielt oder gegen die aufgestellten Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld oder Platzverweis rechnen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was versteht man eigentlich unter Straßenmusik? Wann brauche ich für Straßenmusik eine Genehmigung? Welche Rechtsgrundlage ist für die Genehmigung einschlägig? Wo finde ich heraus welche Regeln in meiner Stadt gelten? Muss man Gebühren zahlen um Straßenmusik zu machen? Zu welchen Zeiten ist Straßenmusik erlaubt? Darf man Musik über Verstärker oder Lautsprecher abspielen? Was gilt, wenn sich Anwohner über das Musizieren beschweren? Was gilt, wenn man nur spontan oder für kurze Zeit spielen will? Welche Folgen drohen bei Verstößen? Fazit Was versteht man eigentlich unter Straßenmusik?
Unter Straßenmusik ist eine an die Allgemeinheit gerichtete Darbietung von Musik unter Verwendung von Tonwiedergabegeräten oder Musikinstrumenten zu verstehen, die nicht im Rahmen einer Veranstaltung (z. B. Straßenfest) oder gegen Entgelt (z. B. Musikdarbietungen zu Werbezwecken) erfolgt. Das Entgegennehmen von Geld oder Sachleistungen als Anerkennung für die dargebotene Musik gilt nicht als Entgelt im vorgenannten Sinne.
Wann brauche ich für Straßenmusik eine Genehmigung?
Zum einen dann, wenn durch die Musik Verkehr, Anwohner oder öffentliche Ordnung beeinträchtigt werden (z. B. durch Lautstärke oder Menschenansammlungen), handelt es sich nicht mehr um Gemeingebrauch, sondern um eine Sondernutzung.
Eine genehmigungspflichtige Sondernutzung liegt bei Straßenmusik aber auch dann vor, wenn es sich dabei um eine sogenannte „kommerzielle Nutzung“ handelt. Denn hier geht es nicht mehr um ein bloßes Musizieren, sondern der öffentliche Raum soll wirtschaftlich genutzt werden.
Allerdings ist das Musizieren auf der Straße dann keine Sondernutzung, wenn sich der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber bzw. auch die zuständige Verwaltung ausdrücklich dafür entscheidet, dass es sich um Gemeingebrauch oder eine erlaubnisfreie Sondernutzung handelt. So hat bspw. die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Jahr 2002 eine
Empfehlungan die Stadtbezirke herausgegeben, in der sie beschreibt, unter welchen Umständen (Uhrzeit, Spieldauer, Art und Weise der Musikdarbietung) Straßenmusik keine Sondernutzung ist.
Auch die Stadt Freiburg hat eigene Richtlinien für die Straßenmusik aufgestellt. Demnach handelt es sich zwar um eine Sondernutzung, aber diese ist in bestimmten Bereichen erlaubnisfrei. Der Platz der alten Synagoge, wo Lisa musiziert gehört allerdings nicht dazu. Lisas Musizieren auf dem Platz ist deshalb eine unerlaubte Sondernutzung. Die Polizei durfte sie dazu auffordern den Platz zu verlassen.
Welche Rechtsgrundlage ist für die Genehmigung einschlägig?
Eine bundesweite Regelung für Straßenmusik gibt es nicht. Die Bundesländer haben aber sogenannten Straßengesetze in denen die Sondernutzung geregelt ist. Auch die Immissionschutzgesetze spielen mit Blick auf die Lautstärke der Straßenmusik eine wichtige Rolle. Oft regeln Städte und Gemeinden in Richtlinien oder Empfehlungen auch selbst, wann wie und wo Straßenmusik erlaubt oder nicht erlaubt ist.
Wo finde ich heraus welche Regeln in meiner Stadt gelten?
Am besten erkundigt man sich einfach beim zuständigen Ordnungsamt oder dem Bürgerbüro in der eigenen Stadt. Sonst findet man die Regelungen in den Verordnungen und Satzungen der jeweiligen Stadt. Suchanfragen mit „Straßenmusik [Stadtname]“ helfen oftmals auch weiter.
Muss man Gebühren zahlen um Straßenmusik zu machen?
Soweit die Straßenmusik genehmigungspflichtig ist, also nicht erlaubnisfrei gestellt wurde, verlangen die Städte bzw. Stadtbezirke oft eine kleine Gebühr. Deren Höhe ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Zu welchen Zeiten ist Straßenmusik erlaubt?
Ja. Straßenmusik ist nur tagsüber erlaubt, zumeist zwischen 10:00 und 22:00 Uhr.
Viele Städte beschränken die Straßenmusik auf 30 bis 60 Minuten pro Standort. Danach muss eine Pause gemacht oder der Ort gewechselt werden. So wird verhindert, dass sich Anwohner oder Geschäftsinhaber von der Straßenmusik gestört fühlen.
Darf man Musik über Verstärker oder Lautsprecher abspielen?
Das kommt auf die Stadt an. In Berlin z.B. ist es erlaubt, wenn über den Verstärker und die Lautsprecher nur Begleitmusik abgespielt wird.
Was gilt, wenn sich Anwohner über das Musizieren beschweren?
Beschweren sich Anwohner über die Straßenmusik, kann das Ordnungsamt oder die Polizei eingreifen, wenn es zu Lärmstörungen kommt. Dann darf nicht mehr weitergespielt werden, selbst wenn man eine Genehmigung hat.
Die Polizei oder Ordnungsamt können den oder die Straßenmusiker dazu auffordern, das Spielen zu unterlassen oder den Platz zu wechseln. Im Falle der Weigerung kann die Polizei in Ausnahmefällen sogar das Musikinstrument beschlagnahmen.
Was gilt, wenn man nur spontan oder für kurze Zeit spielen will?
Auch bei spontanem oder nur kurzem Spiel von vielleicht 10 Minuten gelten die zuvor beschriebenen Grundsätze.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen Spielverbote oder Untersagungen kann es zu einem Bußgeld kommen. Die Höhe variiert wieder von Stadt zu Stadt, es kann also ein Bußgeld zwischen 35 Euro und bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Daneben können die Polizei oder das Ordnungsamt einen Platzverweis aussprechen und im schlimmsten Fall das Instrument beschlagnahmen.
Fazit
Wer auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen Musik machen möchte, sollte sich bei seiner Stadt über die jeweils geltenden Regeln informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung beantragen. Aber selbst mit Genehmigung sollte auf die Lautstärke geachtet werden und Rücksicht auf die Anwohner oder Geschäfte genommen werden, um Probleme mit der Polizei und dem Ordnungsamt zu vermeiden.
(Wk)