Vorladung von Polizei / Staatsanwaltschaft: Was ist jetzt zu tun?
22.09.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Vorladung durch Polizei: Wer als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen wird, muss der Vorladung nicht Folge leisten. Zeugen müssen einer Vorladung durch die Polizei nur dann Folge leisten, wenn diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt.
2. Vorladung durch Staatsanwaltschaft: Wer als Beschuldigter oder Zeuge von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird, muss der Vorladung Folge leisten.
3. Aussageverweigerungsrecht: Beschuldigte haben laut Strafprozessordnung gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein Schweigrecht, müssen also nicht aussagen.
4. Zeugnisverweigerungsrecht:Zeugen müssen keine Aussagen machen, durch die sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würden. Darüber hinaus gibt es Zeugnisverweigerungsrechte für bestimmte Berufsgruppen.
1. Vorladung durch Polizei: Wer als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen wird, muss der Vorladung nicht Folge leisten. Zeugen müssen einer Vorladung durch die Polizei nur dann Folge leisten, wenn diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt.
2. Vorladung durch Staatsanwaltschaft: Wer als Beschuldigter oder Zeuge von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird, muss der Vorladung Folge leisten.
3. Aussageverweigerungsrecht: Beschuldigte haben laut Strafprozessordnung gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein Schweigrecht, müssen also nicht aussagen.
4. Zeugnisverweigerungsrecht:Zeugen müssen keine Aussagen machen, durch die sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würden. Darüber hinaus gibt es Zeugnisverweigerungsrechte für bestimmte Berufsgruppen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann lädt die Polizei jemanden als Beschuldigten vor? Muss ich als Beschuldigter einer polizeilichen Vorladung nachkommen und aussagen? Sollte ich als Beschuldigter nach einer Vorladung einen Anwalt aufsuchen? Was bezweckt die Polizei mit ihren Fragen? Muss ich als Beschuldigter einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft nachkommen? Welche Besonderheiten gibt es bei der staatsanwaltschaftlichen Vorladung? Muss ich als Zeuge einer polizeilichen Vorladung folgen? Muss ich als Zeuge einer Vorladung der Staatsanwaltschaft Folge leisten? Wann dürfen Zeugen die Aussage verweigern? Was ist ein Zeugenbeistand? Was ist eine Ladung zum Strafantritt? Praxistipp zur Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft Vorladung für Beschuldigte
Wann lädt die Polizei jemanden als Beschuldigten vor?
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wird die Polizei Beschuldigte meist vorladen, um sie zu den erhobenen Anschuldigungen zu befragen. Zwar verschickt sie dazu häufig einen Anhörungsbogen. Allerdings kann auch eine persönliche Vorladung erfolgen. In diesem Moment steht fest: Dem Empfänger wird etwas zur Last gelegt. Gegen ihn bestehen ernsthafte Verdachtsmomente und sehr wahrscheinlich gibt es auch Beweise. Zu diesem Zeitpunkt kennt der Empfänger der Vorladung die Vorwürfe noch nicht im Einzelnen. Wenn er sich dazu äußert, werden seine Aussagen aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt oder fortgesetzt wird.
Muss ich als Beschuldigter einer polizeilichen Vorladung nachkommen und aussagen?
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter bekommen, sind Sie nicht zum Erscheinen verpflichtet. Sie müssen auch keine Aussagen machen, denn niemand muss sich selbst belasten. Trotzdem kann es sinnvoll sein, hinzugehen und Angaben zu machen – schon, um einen nicht zutreffenden Verdacht zu entkräften.
Hier kann aber der nächste Punkt entscheidend sein.
Sollte ich als Beschuldigter nach einer Vorladung einen Anwalt aufsuchen?
Auch in diesem frühen Verfahrensstadium ist die Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen. Dieser sollte ein versierter Strafverteidiger sein und nicht Ihr Hausanwalt, der sich im Zivilrecht hervorragend auskennt und der den letzten Erbschaftsstreit oder die Scheidung geregelt hat. Denn: Sie können als Empfänger einer Vorladung nicht genau wissen, um was es geht und was andere Personen womöglich über Sie ausgesagt haben. Sie kennen den Inhalt der Ermittlungsakte nicht und können als juristischer Laie auch die Tragweite der polizeilichen Fragen nicht beurteilen.
Der Grund für die Empfehlung: Hier ist die Gefahr groß, sich durch ungeschickte Antworten selbst zu belasten. Ein Strafverteidiger ist in der Lage, die möglichen Folgen von Antworten zu beurteilen und Ihnen bei bestimmten Themen zum Schweigen zu raten. Wichtig ist auch, dass der Rechtsanwalt vor Vernehmungen Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen kann, um herauszufinden, was man eigentlich seinem Klienten genau vorwirft und welche Beweise es gibt. Nicht zur Vernehmung zu gehen, ändert nichts daran, dass ein Verfahren läuft.
Was bezweckt die Polizei mit ihren Fragen?
Mit ihren Fragen möchte die Polizei einen Verdacht gegen den Beschuldigten entweder erhärten oder entkräften. Die Ermittler werden oft versuchen, weiteres belastendes Material zu gewinnen. Verwickeln Sie sich als Beschuldigter bei der Vernehmung in Widersprüche oder machen in Ihren Augen harmlose Eingeständnisse, kann sich dies zu Ihrem Nachteil auswirken. Polizeibeamte sind in Vernehmungstechniken geschult. Schnell kann ein solches Gespräch eine Wendung nehmen, die der Vernommene so nicht vorhergesehen hat. Daher ist Schweigen oft der bessere Weg.
Muss ich als Beschuldigter einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft nachkommen?
Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sind Sie als Beschuldigter zum Erscheinen verpflichtet. Wenn Sie nicht hingehen, werden Sie von der Polizei abgeholt – unter Umständen zu einem unpassenden Zeitpunkt wie sechs Uhr morgens – und bei der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung vorgeführt. Allerdings besteht keine Pflicht, eine Aussage zu machen. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihren Personalien machen, also Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Meldeanschrift und Beruf. Ihr Schweigen zu allem anderen darf von der Behörde nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Welche Besonderheiten gibt es bei der staatsanwaltschaftlichen Vorladung?
Eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft ist relativ selten. Sie lässt den Schluss zu, dass die Ermittlungsbehörden ein spezielles Interesse an dem Fall haben. Für den Vorgeladenen ist daher anwaltliche Hilfe besonders wichtig. Vor dem Termin sollte ein Strafverteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Dringend zu empfehlen ist auch eine Begleitung durch den Anwalt.
Vorladung als Zeuge
Muss ich als Zeuge einer polizeilichen Vorladung folgen?
Früher konnte man bei einer von der Polizei ausgesprochenen Vorladung als Zeuge einfach zu Hause bleiben. Allerdings wurden 2017 die Gesetze geändert:
Lädt die Polizei Sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft als Zeugen vor, müssen Sie dieser Aufforderung Folge leisten, erscheinen und aussagen. Bei Nichterscheinen drohen Ihnen eine Vorführung durch die Polizei, Zwangsgelder oder die Beantragung von Ordnungs- oder Erzwingungshaft bei Gericht. Lädt die Polizei jedoch einen Zeugen ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft vor, besteht keine Pflicht zum Erscheinen.
Muss ich als Zeuge einer Vorladung der Staatsanwaltschaft Folge leisten?
Ja. Auf eine Vorladung der Staatsanwaltschaft hin müssen Sie erscheinen. Dies gilt ebenso bei einer Vorladung durch ein Gericht. Von der Staatsanwaltschaft vorgeladene Zeugen sind überdies zur Aussage verpflichtet. Ihre Aussage muss auch der Wahrheit entsprechen.
Wann dürfen Zeugen die Aussage verweigern?
Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben nach § 52 der Strafprozessordnung zum Beispiel Eltern, Kinder, Ehegatten, Verlobte und sonstige nahe Angehörige eines Beschuldigten. Zeugen müssen keine Aussagen machen, durch die sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würden (§ 55 StPO). Weitere Zeugnisverweigerungsrechte bestehen für bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Geistliche oder auch den Verteidiger eines Beschuldigten).
Wenn ein Zeuge die Aussage verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein, kann er zur Erzwingung seiner Aussage in Beugehaft genommen werden (§ 70 StPO). Ihm können auch entstandene Kosten oder ein Ordnungsgeld auferlegt werden.
Was ist ein Zeugenbeistand?
Ein Zeugenbeistand ist ein Anwalt, der bei der Vernehmung von Zeugen anwesend sein darf. Nach § 68b StPO haben Zeugen nämlich das Recht auf einen solchen anwaltlichen Beistand. Dies empfiehlt sich bei komplizierteren Sachverhalten, insbesondere, wenn die Gefahr besteht, sich durch eine Aussage selbst zu belasten und dann plötzlich zum Beschuldigten zu werden.
Was ist eine Ladung zum Strafantritt?
Die wohl unangenehmste Art der Vorladung ist eine Ladung zum Strafantritt. Diese fordert Sie auf, sich zum Antritt einer Freiheitsstrafe einzufinden. Eine solche Vorladung kommt von der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte muss sich dann direkt bei der Justizvollzugsanstalt melden. Pünktliches Erscheinen ist dringend zu empfehlen – sonst ergeht ein Haftbefehl und Sie werden zur Fahndung ausgeschrieben. Bei freiwilligem und pünktlichem Erscheinen kann die Strafe häufig im offenen Vollzug verbüßt werden. Diese Chance sollte niemand ausschlagen.
Praxistipp zur Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
Der Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers ist in jeder Phase eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens zu empfehlen. Dafür ist ein Fachanwalt für Strafrecht besonders qualifiziert. Dieser kann Ihnen helfen, sich durch Missverständnisse und unvorsichtige Äußerungen nicht selbst zu belasten und Ihre Rechte als Zeuge oder Beschuldigter zu wahren.
(Bu)