Falschaussage – was sind die Folgen?

28.07.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Falschaussage,Meineid,Gericht,Zeuge Lügen vor Polizei oder Gericht können ernste Folgen haben. © Rh - Anwalt-Suchservice

Zeugen und Beschuldigte sagen nicht immer die Wahrheit. Allerdings kann eine Falschaussage vor der Polizei oder vor Gericht unangenehme Folgen haben – hier handelt es sich um eine Straftat.

Zur Falschaussage gibt es mehrere gesetzliche Regelungen. Welche dieser Vorschriften angewendet wird, richtet sich nach dem Adressaten der falschen Aussage. Die Folgen für den Betreffenden hängen damit sehr stark davon ab, ob sie vor Gericht oder vor der Polizei getätigt wurde. Beispielsweise kann man den Straftatbestand "Falsche uneidliche Aussage" nur durch eine Aussage vor einem Gericht erfüllen, nicht vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

Was muss man zu Falschaussage vor der Polizei wissen?


Wer in einer polizeilichen Vernehmung falsche Aussagen macht, kann sich wegen Strafvereitelung oder wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Eine solche Aussage kann nämlich bewirken, dass der Tatverdacht von einer bestimmten Person abgelenkt wird und auf jemand anderen und damit einen Unschuldigen fällt.

Was versteht man unter Strafvereitelung?


Die Strafvereitelung ist ein Straftatbestand nach § 258 des Strafgesetzbuches (StGB). Gemäß dieser Regelung macht sich strafbar, wer wissentlich oder absichtlich verhindert, dass eine andere Person wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird.

Beispiel: Zwei Freunde sitzen im Auto. Der Fahrer beschließt, einen gerade die Straße überquerenden Bekannten zu überfahren, welcher ihm die Frau "ausgespannt" hat, und beschleunigt. Bei der anschließenden Vernehmung erzählt der Beifahrer, dass der Fahrer den Fußgänger nicht gekannt hat: Er habe ihn einfach nicht gesehen.

In diesem Fall begeht der Beifahrer eine Strafvereitelung. Er muss mit einer einkommensabhängigen Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Aber: Man wird nicht wegen Strafvereitelung bestraft, wenn man durch diese verhindern will, selbst bestraft zu werden. Wenn also in unserem Beispiel der Fahrer behauptet, den Mann nicht gesehen zu haben, liegt keine strafbare Strafvereitelung vor.

Der Beifahrer wiederum würde trotz falscher Aussage straffrei bleiben, wenn er kein Freund, sondern der Bruder des Fahrers wäre. Auch eine Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen ist nach § 258 Abs. 6 StGB nämlich straffrei.

Was ist eine falsche Verdächtigung?


Dieses Delikt beschreibt § 164 StGB. Danach liegt eine falsche Verdächtigung vor, wenn jemand eine andere Person gegenüber einer Behörde oder einem Amtsträger einer rechtswidrigen Tat beschuldigt, die diese Person nicht begangen hat - mit dem Ziel, ein behördliches Verfahren oder behördliche Maßnahmen gegen den Betreffenden auszulösen.

Beispiel: Der Autofahrer von eben überfährt den Nebenbuhler nicht. Er ruft allerdings die Polizei an und erzählt, dass er diesen beobachtet habe, wie er Drogen an Schulkinder verkauft. Es kommt zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen Handels mit Betäubungsmitteln und zu einer Hausdurchsuchung. Der Anrufer amüsiert sich hervorragend - bis die Polizei auch bei ihm klingelt. Natürlich hat er sich strafbar gemacht. Nun muss er mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Nach § 164 StGB können sich auch Soldaten strafbar machen, die ihre Kameraden fälschlicherweise gegenüber einem militärischen Vorgesetzten einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung von dienstlichen Pflichten bezichtigen.

Vor Gericht: Was ist eine falsche uneidliche Aussage?


Wenn ein Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht falsch aussagt, ohne vereidigt worden zu sein, nennt man dies eine uneidliche Falschaussage. Diese ist nach § 153 StGB strafbar. Bestraft wird sie mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren - hier steht die Geldstrafe also nicht mehr auf dem Programm, sondern die Mindeststrafe sind drei Monate Freiheitsentzug.

Aber wann gilt eine Aussage überhaupt als "falsch"? Die Gerichte gehen von einer falschen Aussage aus, wenn sie nicht die echten Wahrnehmungen des Zeugen wiedergibt.

Beispiel: Der Freund des Autofahrers im ersten Beispiel sitzt nicht mit im Auto. Er ist gerade zu Fuß auf dem Gehweg unterwegs. Dabei beobachtet er, wie sein Freund den anderen Fußgänger gezielt überfährt. Als Zeuge vor Gericht sagt er jedoch aus, dass

- der Fußgänger völlig überraschend auf die Straße gelaufen ist oder
- er selbst gerade in eine andere Richtung geschaut und nichts gesehen hat.

Beide Aussagen sind strafbare uneidliche Falschaussagen.

Was versteht man unter einem Prozessbetrug?


Der Prozessbetrug ist eine Variante oder Begehungsform des in § 263 StGB geregelten Betruges. Vom Prozessbetrug spricht man, wenn jemand in einem Gerichtsprozess absichtlich oder wissentlich falsch aussagt, um das Ergebnis zu beeinflussen und seinem Gegner einen Vermögensschaden zuzufügen. Dabei muss er die Absicht verfolgen, sich selbst zu bereichern. In der Regel kommt es in zivilrechtlichen Verfahren zum Prozessbetrug, in denen es um Zahlungsansprüche geht.

Strafbar machen können sich beispielsweise Kläger oder Beklagte durch falsche Aussagen, das Verursachen der Falschaussage eines Zeugen oder Sachverständigen oder auch durch das Vorlegen falscher Beweismittel. Hier droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Was ist ein Meineid?


Das Gericht fordert nur in besonderen Fällen Zeugen auf, unter Eid auszusagen. Nämlich meist dann, wenn Aussage gegen Aussage steht und es so aussieht, als ob einer lügt. Kann man einem Zeugen eine Falschaussage unter Eid nachweisen, hat sich dieser wegen Meineids nach § 154 StGB strafbar gemacht. Auch hier ist die Geldstrafe nicht im Programm: Auf einen Meineid steht mindestens ein Jahr Freiheitsentzug, in minder schweren Fällen auch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Was ist ein fahrlässiger Falscheid?


Natürlich kann es vorkommen, dass ein Zeuge vor Gericht oder einer anderen zur Eidabnahme berechtigten Stelle unter Eid Aussagen macht, die nicht stimmen - aber nicht gezielt, sondern, weil er sich zum Beispiel über einen Sachverhalt nicht ausreichend informiert hat oder eine eigene Vermutung einfach als wahr ansieht.

Hier kann eine Bestrafung wegen eines fahrlässigen Falscheides oder einer fahrlässigen falschen Versicherung an Eides statt drohen. Gemäß § 161 StGB stehen darauf eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn der Betreffende seine falsche Angabe rechtzeitig genug berichtigt, damit diese noch im Prozess berücksichtigt werden kann, wird er nicht bestraft.

Praxistipp


Eine falsche Aussage vor Gericht oder vor der Polizei kann ernste Folgen haben. Manche der hier aufgeführten Straftatbestände werden mit ansehnlichen Mindest-Freiheitsstrafen geahndet. Droht Ihnen ein Strafverfahren wegen eines der beschriebenen Delikte, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Strafverteidiger zurate zu ziehen, vorzugsweise einen Fachanwalt für Strafrecht.

(Bu)


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 Stephan Buch
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