Dürfen Banken Negativzinsen auf Sparguthaben erheben?

28.01.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Negativzinsen,Verwahrentgelt,Girokonto,Tagesgeld Ab in den Keller: Sinkende Zinsen werden an Bankkunden weitergegeben. © - freepik

Immer mehr Banken verlangen Negativzinsen auf Sparguthaben. Manche Geldinstitute weichen auch auf sogenannte Verwahrgebühren aus. Was ist eigentlich rechtlich erlaubt?

Bisher waren es Bankkunden gewohnt, Zinsen für das Geld zu erhalten, das sie auf die Bank brachten - zum Beispiel auf ein Sparkonto einzahlten. Denn: Die Banken konnten das Geld ja selbst wieder anlegen und dafür Zinsen erwirtschaften. Aber: Die Zeiten haben sich gewandelt. Die lange Phase niedriger Zinsen hat dazu geführt, dass schon seit 2014 die Banken selbst einen Negativzins zahlen müssen, wenn sie Gelder bei der Europäischen Zentralbank einlegen. Die Einlage wird also mit der Zeit nicht mehr wert, sondern verliert an Wert. Inzwischen wird dieser Strafzins an die Bankkunden weitergegeben - meist ab einer bestimmten Guthabenhöhe. Denn: Hohe Geldeinlagen sind nicht mehr erwünscht.

+++Update vom 28.01.2022: Urteil des Landgerichts Düsseldorf+++


Das Landgericht Düsseldorf hat im Dezember 2021 entschieden, dass Negativzinsen auf größere Guthaben rechtswidrig sind. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Im Fall ging es um die Volksbank Rhein-Lippe, welche für Girokontoeinlagen von mehr als 10.000 Euro ein sogenanntes Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent im Jahr verlangt hatte.

Das Gericht erklärte, dass die Bank für die Dienstleistung der Kontoführung bereits eine Kontoführungsgebühr bekomme. Wenn zusätzlich ein Verwahrentgelt erhoben werde, lasse sich das Geldinstitut die gleiche Leistung zweimal bezahlen. Dies stelle jedoch eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn beide Seiten haben beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung dagegen eingelegt. Die endgültige Entscheidung bleibt daher abzuwarten (Urteil des LG Düsseldorf vom 22.12.2021, Az. 12 O 34/21).

Bei welchen Banken fallen Strafzinsen an?


Ende Januar 2022 listet das Vergleichsportal Verivox 429 Banken auf, die in ihren Gebührenverzeichnissen und Preislisten Negativzinsen ausweisen. Zusätzlich erheben 22 Banken Gebühren für ansonsten kostenlose Tagesgeldkonten und schaffen so einen faktischen Negativzins.

Beispielsweise erheben die Brandenburger Bank, die Deutsche Kreditbank DKB oder die Deutsche Bank ab 25.000 Euro Einlage einen Negativzins von 0,5 Prozent. Die Commerzbank, die Hamburger Sparkasse Haspa und die ING verlangen 0,5 Prozent ab 50.000 Euro. Die Hannoversche Volksbank, die Münchner Bank und die Netbank verlangen 0,5 Prozent ab 100.000 Euro. Hier handelt es sich um Freibeträge. Das bedeutet: Übersteigt das Guthaben den Freibetrag von 100.000 Euro um zum Beispiel fünf Euro, sind für diese fünf Euro 0,5 Prozent Negativzinsen zu bezahlen. Vereinzelt werden bereits Negativzinsen von 1 Prozent verlangt (Merkur Privatbank, ab 100.000 Euro).

Negativzinsen vom ersten Euro an


Übrigens gibt es auch Geldinstitute, die ihren Kunden gar keinen Freibetrag gönnen. Beispiele sind Mainzer Volksbank, Märkische Bank und "meine Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim", die ebenfalls 0,5 Prozent Negativzinsen berechnen.
Bei Girokonten verwenden die meisten Banken nicht den Begriff Negativzinsen. Hier werden stattdessen sogenannte Verwahrentgelte berechnet, was jedoch den gleichen Effekt hat.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die Negativzinsen?


Maßgeblich sind hier die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bank und Kunden. So werden Negativzinsen meist von Neukunden erhoben, die die aktuellen Geschäftsbedingungen unterschrieben haben. Bestandskunden werden oft darauf angesprochen, ob sie einer Änderung der Geschäftsbedingungen zustimmen oder den Kontostand verringern möchten.

Beim Tagesgeld sind die Zinsen immer veränderlich - die Bank kann also grundsätzlich auch jederzeit ihre Zinssätze senken, um sich der allgemeinen Zinsentwicklung anzupassen. Zumindest bei Altverträgen müssen Kunden jedoch nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen nicht damit rechnen, dass aus einem positiven oder neutralen Tins plötzlich ein negativer Zins wird. Bei Altverträgen sind diesem Urteil zufolge entsprechende einseitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers nach § 307 BGB unwirksam (Urteil vom 26.1.2018, 4 O 187/17). Hier kann die Bank also nur darauf hoffen, dass der Kunde freiwillig eine entsprechende Vertragsänderung unterzeichnet.

Was halten die Gerichte vom "Verwahrentgelt"?


Als erstes Gericht hat sich das Landgericht Berlin im Oktober 2021 mit Verwahrentgelten beschäftigt - und zugunsten der Kunden entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, Beklagte war die Sparda-Bank Berlin.
Diese hatte ihren Kunden für Girokonto-Einlagen über 25.000 Euro 0,5 Prozent Negativzinsen im Jahr berechnet. Bei Tagesgeldkonten betrug der Freibetrag 50.000 Euro.

Das Gericht entschied, dass Banken ihren Kunden für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen dürfen. Entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis seien nicht wirksam.

Rechtlich handle es sich hier um einen "unregelmäßigen Verwahrvertrag" nach § 700 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), auf den die Regelungen über den Darlehensvertrag anzuwenden seien. Hier sei dann § 488 maßgeblich, der bestimme, dass die Zinszahlung eine Hauptleistungspflicht des Darlehensnehmers sei, also der Partei, die das Geld verwahre. Negative Zinsen würden diese Hauptpflicht aushebeln und dem kompletten Grundgedanken der gesetzlichen Regelung widersprechen.

Letztendlich verurteilte das Gericht die Bank nicht nur zur Unterlassung der Verwendung entsprechender AGB-Klauseln, sondern auch zur gebührenfreien Zurückzahlung der gezahlten Verwahrentgelte an ihre Kunden (Urteil des LG Berlin, 28.10.2021, Az. 16 O 43/21). Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig - der Fall kann also noch von einer höheren Instanz geprüft werden.

Negativzinsen auch bei Verrechnungskonten für Depots


Auch auf Guthaben auf Verrechnungskonten für Wertpapierdepots werden zum Teil Negativzinsen berechnet. Diese fallen dann nur für das Verrechnungskonto an, aber nicht für das Depot selbst. Ausgeübt wird diese Praxis zum Beispiel von Flatex, Comdirekt, DKB, ING und Smartbroker. Kunden sollten sich hier über die jeweiligen Freibeträge informieren - und generell darauf achten, nicht zu viel Geld auf dem Verrechnungskonto zu parken.

Praxistipp


Es bleibt weiter abzuwarten, was die höhere Rechtsprechung zu diesem Thema sagen wird. Bankkunden sollten darauf achten, ob ihr Geldinstitut seine Geschäftsbedingungen entsprechend ändert. Im Streitfall kann Ihnen ein Fachanwalt für Bankrecht beratend zur Seite stehen.

(Bu)


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