EuGH kippt Schufa-Score

21.01.2024, Autor: Frau Sabine Burges / Lesedauer ca. 2 Min. (52 mal gelesen)
Die Beurteilung der Bonität alleine aufgrund des Schufa-Scores ist unzulässig. Kreditwürdigkeit darf nicht automatisiert ermittelt werden.

EuGH stärkt Verbraucherrechte gegen Schufa-Score

In seinem Urteil vom 07.12.203 (AZ.: C-634/21) hat der EuGH der bisherigen Handhabung des Schufa-Scores deutliche Grenzen gesetzt.

Sachverhalt:
Egal ob Darlehensvertrag, Handyvertrag, Mietvertrag oder Energielieferungsvertrag. Vor der Entscheidung über einen Vertragsschluß fordern die institutionelle Vertragspartner einen Schufa-Auszug an, um die Kreditwürdigkeit des potentiellen Kunden zu prüfen; in der Regel orientieren sie sich bei ihrer Entscheidung an dem von der Schufa ermittelten Score-Wert der die Kreditwürdigkeit abbildet. Je höher der Score-Wert, desto besser die Bonität, so dass ein hoher Score-Wert die Chancen auf einen Vertragsschluß bzw. gute Konditionen erhöht. Die Berechnung des Score-Wertes erfolgt dabei anhand der hinterlegten Daten durch einen Algorithmus rein automatisch. Art. 22 der DSGVO bestimmt jedoch, dass die betreffende Person das Recht hat, nicht einer ausschließlich auf automatischer Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden. Das VG Wiesbaden legte einen dort anhängigen Fall dem EuGH zur Prüfung der Vereinbarkeit der Vorschrift mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vor.

Die Meinung des EuGH:
Der EuGH hat einen Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht bejaht und ausgeführt, dass es unzulässig sei, den Score-Wert als alleinige Grundlage dafür heranzuziehen, ob und zu welchen Konditionen ein Unternehmen mit einem Kunden einen Vertrag abschließt. Denn, so der EuGH, Entscheidungen, die für einen Verbraucher weitreichende Auswirkungen haben, dürften nicht alleine auf automatisierter Verarbeitung basieren.

Fazit:
Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung des EuGH, dass dem Score-Wert keine maßgebliche Grundlage bei der Entscheidungsfindung über einen Vertragsschluß zukommen darf. Eine Kreditablehnung darf nun nicht mehr mit einem lapidaren Hinweis der Bank auf einen vermeintlich schlechten Schufa Score-Wert erfolgen. Dies eröffnet dem Kunden bessere Chancen im Rahmen der Prüfung einer Kreditvergabe.

Sollten Sie Probleme mit der Schufa-Holding oder Ihrer Bank haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns. Wir sind aufgrund unserer Spezialisierung im Bankrecht auch mit sämtlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit Schufa-Einträgen vertraut.

Sabine Burges, Frankfurt
Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Bank- und Kapitalmarktrecht


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