SCHUFA-Score & Auskunft: Ihre Rechte einfach erklärt
26.08.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Ein schlechter SCHUFA-Score kann so manche Planung platzen lassen. © Bu - Anwalt-Suchservice Der Schufa-Score beeinflusst die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Aber: Was ist das überhaupt und welche Rechte hat man, wenn der Schufa Fehler unterlaufen?
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Warum ist der SCHUFA-Score für jeden Verbraucher wichtig? Nach welchen Kriterien wird der SCHUFA-Score ermittelt? Welche Daten speichert die SCHUFA über mich? Wie lange dürfen SCHUFA-Einträge gespeichert bleiben? Wie kann ich meine SCHUFA-Auskunft kostenlos erhalten? Wie kann ich falsche SCHUFA-Einträge löschen lassen? Warum ist mein SCHUFA-Score gesunken und was kann ich dagegen tun? Was kann ich tun, wenn die SCHUFA meine Rechte verletzt? Praxistipp zum SCHUFA-Score Warum ist der SCHUFA-Score für jeden Verbraucher wichtig?
Der SCHUFA-Score spielt eine wichtige Rolle beim Abschluss von Verträgen, Krediten und Käufen mit Ratenzahlung. Unternehmen, Banken und Versicherungen rufen den Score insbesondere von neuen Kunden standardmäßig bei der SCHUFA ab.
Von seiner Höhe hängt nicht nur ab, ob das Geschäft überhaupt zustandekommt, sondern oft auch, zu welchem Zinssatz und zu welchen Konditionen. Ein schlechter Score kann zum Beispiel dazu führen, dass der Kauf einer neuen Waschmaschine auf Raten oder der Abschluss eines neuen Handyvertrages scheitert.
Nach welchen Kriterien wird der SCHUFA-Score ermittelt?
Der neue SCHUFA-Score wird nach folgenden 12 Kriterien ermittelt:
1. Zahlungsstörungen (ein fälliger Betrag wurde vom Schuldner nicht bestritten und auch nach mindestens zwei schriftlichen Mahnungen nicht gezahlt).
2. Alter des ältesten Bankvertrags (dazu zählen Verträge mit Kreditrisiko, etwa Konto mit Überziehungsmöglichkeit oder Kreditkarte. Je älter, desto besser).
3. Alter der ältesten Kreditkarte (eine Kreditkarte ist ein Vertrauensbeweis. Je älter der Vertrag, desto besser).
4. Alter der aktuellen Wohnadresse (je länger man an der gleichen Adresse wohnt, desto besser ist der Score)
5. Alter des jüngsten Rahmenkredits (ein flexibler Rahmenkredit bringt mehr Möglichkeiten, sich zu verschulden und verschlechtert den Score. Hat man gezeigt, dass man damit über längere Zeit klar kommt, verbessert sich der Wert wieder).
6. Anzahl der Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen zwölf Monaten (viele Konten = hohes Kreditrisiko. Mehrere Anfragen und Abschlüsse innerhalb von 28 Tagen werden nur einmal gezählt).
7. Anzahl der Anfragen bei der SCHUFA außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen zwölf Monaten (z. B. Versandhändler, Mobilfunkunternehmen. Anfragen erfolgen bei Neuverträgen oder besonders vielen Bestellungen).
8. In den vergangenen zwölf Monaten aufgenommene Ratenkredite.
9. Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite (je länger diese ist, desto höher das Kreditrisiko).
10. Kreditstatus (ein bestehender Ratenkredit verschlechtert den Score).
11. Immobilienkredit (positiv für den Score, da strenge Überprüfungen und geringe Ausfallquote).
12. Identitätsprüfung (z. B. durch Bank: positiv für den Score).
Welche Daten speichert die SCHUFA über mich?
Die SCHUFA speichert:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschriften).
- Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften.
- Daten, welche mit diesen Daten zusammenhängen, etwa die Laufzeit der Kredite.
- Zahlungsstörungen oder Kündigungen, Einzug von Kreditkarten, Kontokündigungen durch die Bank.
- Daten über Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Abgabe der Vermögensauskunft, Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens).
Nicht gespeichert werden jedoch Daten zu:
- Familienstand,
- Arbeitgeber,
- Einkommen und Vermögen,
- Depotwerten.
Wie lange dürfen SCHUFA-Einträge gespeichert bleiben?
Dies ist je nach Art der Daten unterschiedlich. Einige Beispiele:
- Angaben über Anträge zur Kontoeröffnung werden nach 12 Monaten gelöscht.
- Angaben über Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist.
- Angaben über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden, sofern die Forderungen beglichen sind, nach drei Jahren gelöscht.
- Die Erteilung einer Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren wird mittlerweile nur noch sechs Monate lang gespeichert.
Wie kann ich meine SCHUFA-Auskunft kostenlos erhalten?
Kostenlos ist eine SCHUFA-Auskunft als Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Beantragen kann man diese über die offizielle Webseite meineSCHUFA, wobei dort die kostenlose Auskunft gewählt werden muss. Eine weitere Möglichkeit ist, die Daten kostenlos digital über den Dienstleister bonify einzusehen, der zur SCHUFA gehört. Die Anfrage zur Selbstauskunft beeinflusst den Score-Wert nicht.
Die SCHUFA bietet auch verschiedene kostenpflichtige Auskünfte an. So können Mieter eine besondere SCHUFA-Selbstauskunft zur Vorlage bei einem neuen Vermieter anfordern, die nur die dafür wirklich erforderlichen Daten enthält und nicht den kompletten Datensatz.
Wie kann ich falsche SCHUFA-Einträge löschen lassen?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet die SCHUFA dazu, nachweislich falsche oder unberechtigte Daten sofort zu löschen. Die Schritte dafür sind:
1. Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO beantragen.
2. Daten mit eigenen Unterlagen abgleichen (Kontoauszügen, Kreditverträgen etc.)
3. Prüfen, ob z. B. längst bezahlte Forderungen noch als offen vermerkt sind oder bereits beglichene Kredite als noch laufend.
4. Belege sammeln (Kontoauszüge etc.)
5. Gegendarstellung bei der SCHUFA einreichen (schriftlich per Brief oder online über das Hilfeportal der SCHUFA. Dabei mit Fristsetzung Löschung der entsprechenden Daten verlangen.)
6. Gleichzeitig auch die Sperrung der Daten während der laufenden Prüfung verlangen.
Tipp: Oft bietet es sich an, bei Fehlern gleich die Nachweise mit einzureichen. Wurde von einem Unternehmen z. B. eine offene Forderung falsch an die SCHUFA übermittelt, sollte dringend auch von diesem Unternehmen eine Richtigstellung verlangt werden.
Warum ist mein SCHUFA-Score gesunken und was kann ich dagegen tun?
Die Kreditwürdigkeit wird beim neuen SCHUFA-Score auf einer Skala mit 100 bis 999 Punkten bewertet.
- Als hervorragende Bewertung gelten 776 bis 999 Punkte.
- Bei 709 bis 775 Punkten geht man von einem geringen Kreditsaufallrisiko aus.
- 642 bis 708 Punkte sind noch eine akzeptable Bewertung mit überschaubarem Risiko.
- 100 bis 641 Punkte entsprechen einem „ausreichend“ und höherem Risiko: Hier wird es schon schwieriger, einen Kredit zu bekommen.
- Kein Score: die negativste Bewertung, bei Zahlungsstörungen und unbestrittenen, offenen angemahnten Forderungen.
Typische Gründe für einen schlechten Score sind zu spät bezahlte Rechnungen, mehrfache Mahnungen, viele Kreditanfragen oder Anträge auf neue Konten in kurzer Zeit, aber auch viele Umzüge in kurzer Zeit.
Verbessern lässt sich der Score, indem man zunächst seine Rechnungen pünktlich bezahlt, spätestens vor der zweiten Mahnung. Bei laufenden Kosten lohnt es sich, ein Lastschriftverfahren einzurichten, um keine Zahlung zu vergessen. Das Girokonto sollte man möglichst nicht dauerhaft tief im Minus lassen.
Ungenutzte Girokonten und Kreditkarten sollte man kündigen, da die Anzahl der Konten den Score beeinträchtigt.
Ebenso beeinträchtigt ein häufiger Wechsel von Telefon- und Stromanbietern den Score, da dies immer wieder zu Bonitätsanfragen führt. Viele Kleinkredite für Konsumgüter („0-%-Finanzierung“) wirken sich ebenfalls negativ aus.
Tipp: Nutzen Sie bei der Planung eines Bankkredits immer die „Konditionenanfrage“ oder fragen Sie nach den Konditionen für einen Kredit. Dies hat keinen Einfluss auf den SCHUFA-Score. Eine „Kreditanfrage“ wird hingegen dort vermerkt und mehrere Kreditanfragen verschlechtern den Score-Wert.
Was kann ich tun, wenn die SCHUFA meine Rechte verletzt?
Weigert sich die SCHUFA, Daten zu korrigieren, die aus Ihrer Sicht falsch sind, können Sie eine Schlichtung mit Hilfe der SCHUFA-Ombudsfrau versuchen:
https://www.schufa.de/ueber-uns/ombudsfrau/index.jsp
Voraussetzung ist, dass sie vorher selbst erfolglos versucht haben, das Problem zu klären.
Geht es um Verstöße gegen den Datenschutz, ist eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde möglich. Da der Sitz der SCHUFA in Wiesbaden liegt, ist der Hessische Datenschutzbeauftragte zuständig. Diese kann Bußgelder verhängen. Um Ihre eigenen Rechte zu wahren, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu beauftragen.
Praxistipp zum SCHUFA-Score
Lassen sich Probleme mit der SCHUFA nicht selbst oder mit Hilfe der Ombudsstelle lösen, hilft oft nur der Gang zum Anwalt. Ein Rechtsanwalt für Zivilrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren.
(Ma)