Insolvenz & Krisenmanagement: So nutzen Unternehmen Chancen trotz finanzieller Engpässe
26.03.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Insolvenz: Nicht unbedingt der Anfang vom Ende. © Bu - Anwalt-Suchservice Ein Insolvenzverfahren dient zwar in erster Linie dem Schutz der Gläubiger. Es bietet jedoch auch Chancen für eine Sanierung von Betrieben, um eine Unternehmenskrise zu meistern.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist das Regelinsolvenzverfahren und wann wird es angewendet? Was müssen Unternehmer zur Insolvenzantragspflicht wissen? Wann liegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vor? Wie stelle ich als Unternehmer einen Insolvenzantrag? Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter? Wie geht man mit dem Insolvenzverwalter richtig um? Chancen in der Krise erkennen: Wie kann ein Sanierungskonzept aussehen? Welche Vorteile hat eine Eigenverwaltung in der Insolvenz? Was ist das Schutzschirmverfahren? Sanierungsberatung für Unternehmen – professionelle Unterstützung bei finanzieller Not Was ist ein Restrukturierungsverfahren? Praxistipp zur Insolvenz Infos zum Privatinsolvenzverfahren finden Sie hier:
Privatinsolvenz: Was sollten Verbraucher wissen?
Was ist das Regelinsolvenzverfahren und wann wird es angewendet?
Das Regelinsolvenzverfahren ist ein auf viele Fälle anwendbares, gesetzlich geregeltes und standardisiertes Insolvenzverfahren. Sein Hauptziel besteht darin, die Gläubiger zu befriedigen. Dazu wird oft das Vermögen des Schuldners bzw. des insolventen Unternehmens verwertet und unter den Gläubigern verteilt.
Das Regelinsolvenzverfahren wird angewendet bei
- Unternehmen,
- natürlichen Personen, die selbstständig sind oder es waren,
- natürlichen Personen, deren wirtschaftliche Verhältnisse unüberschaubar sind (mehr als 20 Gläubiger) oder gegen die Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden (z. B. Lohnzahlungen).
Was müssen Unternehmer zur Insolvenzantragspflicht wissen?
Wenn eine juristische Person (also ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit wie eine GmbH oder UG) zahlungsunfähig oder überschuldet ist, ist der Verantwortliche – bei einer GmbH der Geschäftsführer – gesetzlich dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Der Antrag muss „ohne schuldhaftes Zögern“ spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden (§ 15a Abs. 1 InsO). Kommt der Geschäftsführer dieser Pflicht nicht nach, haftet er persönlich gegenüber dem Unternehmen und gegenüber den Gläubigern.
Zusätzlich macht sich der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung strafbar nach § 15a InsO. Diese Gefahr besteht schon bei nicht rechtzeitiger Antragstellung. Hier droht eine Geld- oder bis zu dreijährige Freiheitsstrafe. Auch eine fahrlässige Insolvenzverschleppung ist strafbar.
Tipp: Unbedingt abzuraten ist davon, Wertgegenstände beiseite zu schaffen oder Spekulationsgeschäfte zu tätigen, wenn bereits die Zahlungsunfähigkeit droht. Dies kann den Straftatbestand des Bankrotts erfüllen (§ 283 Strafgesetzbuch). Dann droht eine höhere Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Wann liegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vor?
Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass „der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen“. Von ihr ist in der Regel auszugehen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 InsO). In der Praxis ist hier zu einem Stichtag ein Finanzstatus zu erstellen, der Schulden und Vermögen des Unternehmens gegenüberstellt.
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Betriebes die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Ausnahme: Die Fortführung des Unternehmens ist nach den jeweiligen Umständen überwiegend wahrscheinlich. Zur Feststellung einer Überschuldung wird ein Liquiditätsplan für das laufende und das kommende Geschäftsjahr aufgestellt.
Wie stelle ich als Unternehmer einen Insolvenzantrag?
Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Diesen Antrag können stellen:
- bei Kapitalgesellschaften: jedes Mitglied des Vertretungsorgans (Geschäftsführer, Vorstand),
- bei Personengesellschaften: jeder persönlich haftende Gesellschafter.
- Gläubiger, die Zahlungsunfähigkeit befürchten.
Das Antragsformular gibt es online beim Justizportal des Bundes und der Länder:
https://justiz.de/service/formular/f_insolvenzen/index.php
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Angaben zum Unternehmen (etwa Mitarbeiterzahl, Liquiditätssituation),
- Vermögensverzeichnis mit Aktiva und Passiva der Bilanz,
- Gläubigerverzeichnis inklusive Höhe der Forderungen und Reihenfolge der Gläubiger.
Der Antrag ist beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Dies ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das insolvente Unternehmen seinen allgemeinen Gerichtsstand bzw. Geschäftssitz hat.
Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter?
Den Insolvenzverwalter ernennt das Insolvenzgericht. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwaltet er das verbliebene Vermögen und sorgt schließlich für dessen Verwertung und Verteilung an die Gläubiger. Ohne Einwilligung des Insolvenzverwalters dürfen keinerlei Zahlungen oder Warenbestellungen mehr stattfinden.
Die erste Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, festzustellen, welchen Umfang das vorhandene Vermögen hat und welche Schulden es gibt. Die sogenannten Masseverbindlichkeiten – etwa Gerichtskosten oder die Vergütung des Insolvenzverwalters – sind vorrangig aus der Insolvenzmasse zu bezahlen.
Wie geht man mit dem Insolvenzverwalter richtig um?
Oft beauftragen Gerichte in Insolvenzsachen erfahrene Rechtsanwälte mit dem Amt des Insolvenzverwalters. Schuldner sollten jedoch nicht den Fehler machen, ihren Insolvenzverwalter als ihren Anwalt anzusehen. Seine Aufgabe ist nicht die Beratung des Schuldners, sondern in erster Linie die Zufriedenstellung der Gläubiger.
Gegenüber dem Insolvenzverwalter hat der Schuldner Pflichten. So muss er diesem die Informationen geben, welche er verlangt. Ansonsten empfiehlt sich ein höflicher, aber distanzierter Umgang.
Chancen in der Krise erkennen: Wie kann ein Sanierungskonzept aussehen?
Das Insolvenzverfahren kann bei einem Unternehmen bedeuten, dass es aufgelöst werden muss und dass seine Vermögensgegenstände verkauft werden. Aber: In manchen Fällen kann das Schuldner-Unternehmen auch mit Hilfe eines Insolvenzplanes gerettet werden.
Ist ein Unternehmen zwar insolvent, erscheint trotzdem aber grundsätzlich überlebensfähig, können im Insolvenzverfahren durchaus Grundlagen für eine Sanierung geschaffen werden. Dafür wird ein Sanierungskonzept erstellt, das Teil des Insolvenzplanes wird.
Ein Insolvenzplanverfahren wird durch Vorlage des Insolvenzplanes beim Insolvenzgericht durch den Schuldner beantragt. Der Insolvenzverwalter ist ebenfalls vorlageberechtigt.
Oft ist das Ziel, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Eine Sanierung erfordert häufig die Suche nach neuen Investoren oder Teilhabern. Die Zustimmung der Gläubiger ist einzuholen. Das Tagesgeschäft geht während dieser Maßnahmen weiter.
Stimmen eine Mehrheit der Gläubiger sowie der Schuldner selbst zu und genehmigt das Gericht den Insolvenzplan, wird dieser rechtskräftig. Dann endet das Insolvenzverfahren.
Welche Vorteile hat eine Eigenverwaltung in der Insolvenz?
Unternehmen können auch eine Eigenverwaltung beantragen. Das bedeutet: Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern der bisherige Chef hat weiterhin das Sagen. Allerdings bestellt das Insolvenzgericht einen sogenannten Sachwalter, der eine überwachende Funktion hat.
Ein großer Vorteil der Eigenverwaltung ist, dass jemand das Unternehmen lenkt, der das Tagesgeschäft besser kennt als ein Insolvenzverwalter. Obendrein besteht beim bisherigen Chef auch ein hohes Interesse an einer erfolgreichen Rettung des Unternehmens. Damit steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung.
Was ist das Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist eine Variante der Eigenverwaltung bei Unternehmen. Es wird nur auf Antrag des Schuldners durchgeführt. Zu seinen Vorteilen zählen eine kurze Verfahrensdauer von sechs bis sieben Monaten bis zum Abschluss des Eigenverwaltungsverfahrens.
Der Schuldner hat hier das Recht, den Sachwalter vorzuschlagen. Innerhalb von drei Monaten muss der Schuldner einen Sanierungsplan erarbeiten. Innerhalb dieser drei Monate besteht Vollstreckungsschutz. Auch gibt es die Möglichkeit, Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsanteile umzuwandeln.
Sanierungsberatung für Unternehmen – professionelle Unterstützung bei finanzieller Not
Verschiedene Unternehmensberater und Rechtsanwälte bieten eine gezielte Sanierungsberatung für Unternehmen an, die in finanzielle Schieflage geraten sind. Dabei werden fundierte Sanierungskonzepte erarbeitet. Wichtig ist die Beteiligung spezialisierter Juristen in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Das Sanierungskonzept ist auch die Grundlage für Verhandlungen mit der Bank, um eine weiterlaufende Finanzierung zu erreichen.
In manchen Fällen kann eine Restrukturierung des Unternehmens helfen, einschließlich der Neuverhandlung von wichtigen Verträgen und Änderungen in der Gesellschaftsstruktur. Aber auch Verhandlungen mit Gläubigern über Zahlungsaufschübe und Ratenzahlungen können eine wichtige Rolle spielen. Womöglich lässt sich eine Insolvenz ja sogar vermeiden, wenn rechtzeitig Schritte eingeleitet werden?
Was ist ein Restrukturierungsverfahren?
Seit 2021 bietet das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten neue Chancen. Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht, aber noch nicht eingetreten ist.
Ist das Unternehmen restrukturierungsfähig, kann es beim Amtsgericht an seinem Geschäftssitz ein Restrukturierungsvorhaben anzeigen. Ist dies geschehen, ruht die Insolvenzantragspflicht. Stattdessen ist das Unternehmen dazu verpflichtet, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich an das Restrukturierungsgericht zu melden.
Ziel ist die Erstellung eines Restrukturierungsplanes, der von einer Mehrheit der Gläubiger angenommen werden muss. Die Geschäftsführung bleibt bei diesem Verfahren im Amt, es gibt keinen Insolvenzverwalter.
Zu den Vorteilen gehört, dass nach Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens eine sogenannte „Stabilisierungsanordnung“ beantragt werden kann. Diese hat zur Folge, dass Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Schuldner untersagt werden.
Praxistipp zur Insolvenz
Unternehmer sollten sich über die Gefahren einer verspäteten Stellung des Insolvenzantrags im Klaren sein. Das Insolvenzverfahren kann für Unternehmen durchaus auch die Chance auf Sanierung und Neuanfang bieten. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Sie kompetent zu allen insolvenzrechtlichen Fragen beraten.
(Wk)