LG Berlin II, Urt. 5.3.2025 - 64 S 199/24
Mietobjekt verpachtet: Auskunft über Pachtertrag
Autor: Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2025
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2025
Der Vermieterin ist es i.S.d. § 275 BGB unmöglich, der Mieterin Besitz an der Wohnung zu verschaffen, wenn sie das Mietgebäude an einen Dritten verpachtet hat und dieser selbst gegen höhere Mietzahlungen nicht bereit ist, die Mieterin in die Wohnung aufzunehmen. Die Mieterin hat gem. §§ 275 Abs. 4, 285 Abs. 1 BGB Anspruch auf den anteiligen Pachtertrag und kann nach § 242 BGB Auskunft hierüber verlangen.
BGB § 275, § 285
BGB § 275, § 285