Versorgungsausgleich bei Scheidung – Alles Wichtige im Überblick

12.08.2025, Autor: Herr Enrico Eichhorn / Lesedauer ca. 2 Min. (42 mal gelesen)
Verständlich erklärt: Was ist der Versorgungsausgleich, wie läuft er ab, wann entfällt er und welche Ausnahmen gibt es? Mit kompakter FAQ-Sektion.

Bei einer Scheidung geht es nicht nur um Vermögen oder Unterhalt – auch die Renten- und Altersvorsorgeansprüche müssen geregelt werden.
Der Versorgungsausgleich stellt sicher, dass beide Partner nach dem Ende der Ehe eine faire Ausgangslage für die Altersvorsorge haben.

Was bedeutet Versorgungsausgleich?
Während einer Ehe erwerben beide Partner Versorgungsanwartschaften – das sind Ansprüche auf Alters- oder Invaliditätsleistungen. Diese können entstehen durch:
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente, Pensionsfonds, Unterstützungskassen)
  • Beamtenversorgung
  • Berufsständische Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Anwälte)
  • Private Rentenversicherungen und Vorsorgeverträge
Oft sind diese Ansprüche ungleich verteilt – zum Beispiel, wenn ein Partner wegen Kindererziehung oder Pflege weniger gearbeitet hat. Ohne Versorgungsausgleich hätte dieser Partner im Ruhestand deutliche Nachteile.

So läuft der Versorgungsausgleich ab
Der Versorgungsausgleich wird durch das Familiengericht durchgeführt. Hierzu teilen die jeweiligen Versorgungsträger mit, welche Ansprüche während der Ehezeit von jedem Ehegatten erworben wurden. Von jedem dieser Ansprüche wird die Hälfte auf den anderen Ehegatten übertragen. 

Wann entfällt der Versorgungsausgleich?
  • Kurze Ehedauer: Unter drei Jahren Ehezeit (ohne Antrag).
  • Geringfügige Unterschiede: Wenn der Ausgleich unter die gesetzliche Bagatellgrenze fällt.
  • Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung: Verzicht möglich, wenn ausgewogen.
  • Härtefälle: Etwa bei groben Pflichtverletzungen.
FAQ zum Versorgungsausgleich
Was genau wird geteilt?
Nur die in der Ehezeit erworbenen Renten- und Vorsorgeansprüche – nicht das gesamte bisherige Rentenkonto.

Muss das immer das Gericht machen?
Ja, in fast allen Fällen. Ausnahmen gibt es nur bei kurzer Ehe oder sehr geringen Unterschieden.

Kann ich den Ausgleich umgehen?
Ja, durch Ehevertrag oder einvernehmliche Vereinbarung – aber nur mit Genehmigung des Gerichts.

Wann endet der Versorgungsausgleich?
Er gilt lebenslang, endet aber mit dem Tod des ausgleichsberechtigten Partners. In besonderen Fällen wie dem Heimfallprivileg kann er rückgängig gemacht werden.

Wie lange dauert das Verfahren?
Im Normalfall mehrere Monate, da alle Versorgungsträger ihre Berechnungen vorlegen müssen.

Fazit:
Der Versorgungsausgleich sorgt für Gerechtigkeit bei der Altersvorsorge nach einer Scheidung. Wer seine Ansprüche kennt und Unterlagen frühzeitig bereitstellt, kann das Verfahren beschleunigen und mögliche Konflikte vermeiden.

Weitere Informationen zum Ablauf des Scheidungsverfahrens und sämtlichen anderen Fragen rund um das Thema einvernehmliche Ehescheidung finden Sie auf der Internetseite des Autors, Anwalt für Familienrecht Enrico Eichhorn.

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