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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Ehevertrag

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Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Bernhard Henrich
Töngesgasse 23-25
60311 Frankfurt am Main

Wie und wann setzt man einen Ehevertrag auf?

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Eheleuten, die vor der Eheschließung, während der Ehe und in Ausnahmefällen sogar noch nach einer Scheidung getroffen werden kann. Der Vertrag kann Einzelheiten des ehelichen Zusammenlebens oder das Vorgehen im Fall einer Scheidung - oder im Anschluss daran - regeln.

Ehevertrag: Was muss rein?

Ein Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Der Notar kann die Eheleute auch über den Inhalt einzelner Klauseln beraten.

Zu welchem Zeitpunkt ist der Ehevertrag möglich?

Ein Ehevertrag wird oft geschlossen, wenn
  • ein Partner deutlich mehr Vermögen in die Ehe einbringt als der andere,
  • ein Partner vor der Ehe Investitionen getätigt hat, die erheblichen Gewinn versprechen,
  • Regelungen für Versorgung und Betreuung der Kinder im Scheidungsfall getroffen werden sollen.

Gesetzliche Vorschriften

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt den Ehevertrag in § 1408. Weitere wichtige Regelungen enthält das Versorgungsausgleichsgesetz: Nach § 6 und § 8 unterliegt eine vertragliche Absprache über den Versorgungsausgleich einer Überprüfung durch das Familiengericht.

Ehevertrag: Was kann man darin alles regeln?

Häufige Themen des Ehevertrages sind:
  • ehelicher Güterstand (Gütertrennung / Gütergemeinschaft),
  • Unterhalt während der Trennung,
  • Unterhalt nach der Scheidung,
  • Versorgungsausgleich,
  • erbrechtliche Regelungen,
  • Regelungen für das Zusammenleben während der Ehe (z.B. Kinderwunsch).
Der zuletzt genannte Punkt ist nicht einklagbar.

Welche Regelungen im Ehevertrag sind nicht möglich?

Generell sehen die Gerichte jede ehevertragliche Regelung als sittenwidrig und damit als unwirksam an, die einen Partner in unangemessener Weise benachteiligt. Beispiele sind:
  • Es wird ein Unterhaltsanspruch wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, wegen Alters oder wegen Krankheit vollkommen ausgeschlossen,
  • es erfolgt ein völliger Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

Welche Bedeutung hat der Güterstand für den Ehevertrag?

Viele Eheverträge regeln den Güterstand. Der gesetzliche Güterstand eines Ehepaares ist der Zugewinnausgleich. Dieser bedeutet, dass im Falle einer Ehescheidung alles, was während der Ehe zusätzlich erwirtschaftet wurde, aufgeteilt werden muss. Dies kann in einigen Fällen problematisch sein. Beispiel: Ein Ehegatte hat einen Handwerksbetrieb aufgebaut. Der Betrieb als solcher ist nach einigen Jahren mehr wert als zu Anfang. Auch der Wert des Betriebes bzw. der Geschäftsanteile ist jedoch in den Zugewinnausgleich mit einzubeziehen. Der Ehemann muss also 50 Prozent dessen, was sein Betrieb auf dem Papier an Wert gewonnen hat, an seine Ehefrau auszahlen. Dazu ist er aber ohne Verkauf des Betriebes bzw. von dessen Inventar vielleicht gar nicht in der Lage – was zur Betriebsschließung oder Insolvenz führen kann. Zur Vermeidung solcher Härtefälle kann im Ehevertrag ein anderer Güterstand als der gesetzlich vorgesehene Zugewinnausgleich vereinbart werden.

Ehevertrag und Erbe: Was muss ich beachten?

Mancher Ehevertrag enthält auch erbrechtliche Vereinbarungen und ist somit gleichzeitig eine Art Erbvertrag. Vereinbart werden kann beispielsweise, wer wen zu welchem Anteil beerbt. Wichtig sind solche Regelungen, wenn Immobilien oder Betriebe vererbt werden.


zuletzt aktualisiert am 28.04.2017