Was ist bei einer Waffenlagerungskontrolle erlaubt?

30.01.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Waffen,Aufbewahrung,Waffenbehörde,Kontrolle Aufbewahrung von Schusswaffen: Bei einer Kontrolle muss alles stimmen. © - freepik

Viele Jäger und Sportschützen bewahren ihre Schusswaffen zu Hause auf. Für die sichere Aufbewahrung gelten Regeln. Was dürfen die Kontrolleure der zuständigen Behörde und welche Rechte haben Waffenbesitzer?

Laut nationalem Waffenregister gibt es in Deutschland rund fünf Millionen legale Schusswaffen. Diese verteilen sich auf 947.000 Waffenbesitzer. Dies können Jäger sein, Sportschützen oder auch Menschen, die aufgrund einer besonderen Gefährdung einen Waffenschein haben. In der Regel werden die jeweiligen Waffen sowie die Munition bei deren Besitzern zu Hause aufbewahrt. Allerdings regeln besondere Vorschriften, was dabei zu beachten ist. Deren Einhaltung kann von den Mitarbeitern der zuständigen Waffenbehörde der Stadt oder Gemeinde per Hausbesuch kontrolliert werden. Welche Regeln gelten nun bei einer solchen Kontrolle?

Welche Regeln gelten für die Aufbewahrung von Schusswaffen?


§ 36 Waffengesetz schreibt vor, dass Waffenbesitzer dafür zu sorgen haben, dass ihre Waffen nicht abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können.

Die konkreteren Regeln zur Aufbewahrung von Schusswaffen finden sich in den §§ 13 und 14 der Allgemeinen-Waffengesetz-Verordnung. § 13 bezieht sich auf die Aufbewahrung zu Hause, § 14 betrifft die Aufbewahrung in Schützenhäusern und Sportstätten.

Die Grundregel: Schusswaffen dürfen nur ungeladen aufbewahrt werden.

Die Aufbewahrung muss in einem vorschriftsmäßigen Waffentresor bzw. Sicherheitsschrank stattfinden. Hier gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Klassifizierungen von Behältern. Je nach Sicherheitsklasse ist die Aufbewahrung von verschiedenen Arten und Mengen an Waffen und Munition erlaubt. Eine genaue Liste findet sich in § 13 Abs. 2 AWaffG:
https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Eine tabellarische Übersicht findet sich beim Deutschen Schützenbund:
https://dsb.de/fileadmin/dsb/migration_assets/waffenaufbewahrung_2017.pdf

Nur in modernen Waffentresoren mit einer bestimmten Sicherheitsklasse ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition erlaubt.

Auch der Aufbewahrungsort spielt eine Rolle. Wenn ein Sicherheitsschrank mit Waffen im Keller steht, dürfen nur der Waffenbesitzer und seine Haushaltsmitglieder dort Zugang haben. Ein Bretterverschlag im gemeinschaftlichen Keller eines Mehrfamilienhauses ist kein zulässiger Aufbewahrungsort. In Ferienhäusern und Jagdhütten dürfen bis zu drei Langwaffen aufbewahrt werden – aber nur in einem Waffentresor der Norm EN 1143-1 mit Widerstandsgrad I.

Übrigens: Für den Waffenschrank empfiehlt sich ein Zahlenschloss. Das OVG Münster hat entschieden, dass für die Aufbewahrung des Schlüssels eines Waffenschranks die gleichen Vorschriften gelten wie für die Waffen selbst. Dieser wäre also auch in einem Sicherheitsschrank aufzubewahren (Urteil vom 30.8.2023, Az. 20 A 2384/20).

Muss man Waffenkontrolleure in die Wohnung lassen?


Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen müssen der Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung nachweisen, zum Beispiel durch Kaufbelege des Waffenschranks und Fotos davon. Dies bestimmt § 36 des Waffengesetzes. Zusätzlich haben die Waffenbesitzer der Behörde Zutritt zu den Räumen zu gewähren, in denen sie ihre Waffen und die Munition aufbewahren, damit diese die ordnungsgemäße Aufbewahrung prüfen kann.

Zwar gilt nach § 36 Abs. 2 WaffG: Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) ist insoweit eingeschränkt.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kontrolle verweigert werden kann, weil der Waffenschrank im Schlafzimmer steht. Waffenbesitzer haben eine gesetzliche Mitwirkungspflicht nach § 36 Abs. 3 S. 1, 2 WaffG. Verweigern sie die Mitwirkung, kann die Behörde ihnen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit absprechen. Dann ist die Berechtigung zum Waffenbesitz schnell dahin.

Wichtig: Ist der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis selbst nicht zu Hause, sollten die Kontrolleure freundlich abgewiesen und auf einen anderen Zeitpunkt vertröstet werden. Nicht zum Waffenbesitz berechtigte Familien- oder Haushaltsmitglieder dürfen nämlich keinen Zugang zu den Waffen haben. Führen sie die Kontrolleure dorthin und schließen den Waffenschrank auf, handelt es sich um einen Verstoß, der die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers in Frage stellt.

Finden Waffenkontrollen anlassbezogen statt oder als Stichprobe?


Waffenkontrollen in der Wohnung des Waffenbesitzers können sowohl aus konkretem Anlass als auch völlig verdachtsunabhängig stattfinden.

Werden Waffenkontrollen vorher angekündigt?


In manchen Fällen ist dies der Fall, in anderen nicht. Die Waffenbehörde muss ihre Kontrollen nicht vorher ankündigen. Allerdings dürfen Kontrollen nicht zur Unzeit vorgenommen weden, also nicht zwischen 21 und 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen. Stehen Kontrolleure zur Unzeit vor der Tür, darf man sie freundlich darauf hinweisen und darum bitten, zu einem anderen Zeitpunkt wiederzukommen.

Welche Räume in der Wohnung dürfen bei einer Waffenlagerungskontrolle betreten werden?


Die Mitarbeiter der Waffenbehörde dürfen die Räume betreten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Natürlich dürfen sie auch die Durchgangsräume dorthin betreten. Den Weg darf der Waffenbesitzer bestimmen, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt. Das Waffengesetz gibt den Behördenmitarbeitern nicht das Recht auf eine umfassende Hausdurchsuchung und auf das Anschauen von Räumen, in denen keine Waffen und Munition aufbewahrt werden.

Aber: Fehlen im Waffenschrank Waffen, die in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind, und kann deren Aufenthaltsort nicht durch Unterlagen wie Reparaturbelege nachgewiesen werden, kann dies eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründen. Dann können ohne Weiteres auch Wohnräume und Nebenräume wie Keller und Dachboden auf unsachgemäß aufbewahrte Waffen durchsucht werden.

Auf Verlangen der Behördenmitarbeiter muss der Waffenschrank geöffnet und die Waffen müssen herausgenommen werden. Die Zahlenkombination sollte den Beamten nicht gezeigt werden. Auch beim Herausnehmen gelten grundlegende Sicherheitsregeln. So sollte man den Lauf nicht auf Personen richten.

Dürfen Waffenkontrolleure auch auf Hinweise auf andere Straftaten achten?


Dies ist nicht gesetzlich geregelt. Allerdings können zufällig entdeckte Hinweise auf Straftaten natürlich an die Polizei weitergegeben werden. Unter Umständen kann auch hier die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt sein.

Die Teillegalisierung von Cannabis ändert nichts daran, dass regelmäßiger Konsum eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nahelegt. Bei einer Kontrolle sollten also keine Cannabispflanzen herumstehen, auch wenn sich diese im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes halten.

Was genau überprüfen die Waffenkontrolleure?


Die Behördenmitarbeiter überprüfen

- wo und wie Waffen und Munition gelagert werden,
- ob die Sicherheitsschränke den Vorschriften für den jeweiligen Inhalt entsprechen,
- ob die Waffen geladen sind,
- ob die vorhandene Munition mit der Erwerbsberechtigung übereinstimmt,
- ob die Waffen mit denen übereinstimmen, welche in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind.

Dürfen Waffenkontrolleure Unterlagen einsehen und PC / Handy durchsuchen?


Das Waffengesetz gibt den Mitarbeitern der Waffenbehörde nicht das Recht auf eine allgemeine Hausdurchsuchung und auf das Anschauen von Dingen, die nichts mit Waffen zu tun haben. Liegen im Waffentresor Dokumente oder Wertsachen ohne Waffenbezug, geht dies die Waffenbehörde nichts an.

Welche Folgen haben Verstöße gegen die Waffen-Aufbewahrungsregeln?


Schon ein einmaliger Verstoß kann dazu führen, dass ein Waffenbesitzer als unzuverlässig eingestuft wird. Dann erlischt die Erlaubnis, Waffen zu besitzen, und diese müssen fristgerecht abgegeben oder unbrauchbar gemacht werden. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen Aufbewahrungsregeln kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei einer konkreten Gefahr, dass Dritte sich mit den Waffen davonmachen, liegt sogar eine Straftat nach § 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG vor. Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Was kostet eine Waffenkontrolle?


Zwar sollen für verdachtsunabhängige Waffenkontrollen keine Gebühren erhoben werden, weil diese im öffentlichen Interesse liegen. Trotzdem erheben viele Gemeinden Gebühren auch für solche Kontrollen. In Berlin werden zum Beispiel rund 100 Euro verlangt. Dies wurde bisher nicht erfolgreich vor Gericht angefochten.

Wie verhält man sich als Waffenbesitzer bei einer Kontrolle zu Hause?


Bei einer angemeldeten Kontrolle empfiehlt sich die Anwesenheit eines Zeugen, der möglichst familienfremd und waffenkundig sein sollte. Vor der Kontrolle sollten die Dienst- und Personalausweise der Kontrolleure überprüft werden. Auch dies gehört zur Sorgfaltspflicht; es soll schon Fälle gegeben haben, in denen sich Kriminelle als Kontrolleure ausgegeben haben, um Waffen zu „beschlagnahmen“. Es kann hilfreich sein, ein formloses Protokoll über die Kontrolle anzulegen, mit den Namen der Beteiligten, Ort, Datum, Ablauf und dem Ergebnis. Allgemein empfiehlt sich ein freundlicher und höflicher Umgang mit den Kontrolleuren.

Praxistipp zur Waffenlagerungskontrolle


Wer seine waffenrechtliche Erlaubnis nicht riskieren will, sollte die Aufbewahrungsvorschriften einhalten. Bei einer Kontrolle ist ein höflicher Umgang mit den Kontrolleuren zu empfehlen. Bei einem Rechtsstreit um das Thema Waffenkontrolle oder waffenrechtliche Erlaubnis kann ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht helfen.

(Ma)


 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion
 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
E-Mail schreiben Juristische Redaktion