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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwalt Jürgen Westerath
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Gerald Munz
Hoffeldstraße 64
70597 Stuttgart
Rechtsanwalt Felix Osterland
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen

Berufshaftpflichtversicherung: wozu?

Jeder Beruf hat seine Risiken. Wer haftet, wenn jemand im Lebensmittel-Laden auf ausgelaufenem Salatöl ausrutscht und sich das Bein bricht? Der Ladeninhaber. Wer muss zahlen, wenn ein Elektriker durch einen falschen Anschluss einen Brand bei einem Kunden verursacht? Der Firmeninhaber. Besonders Selbstständige brauchen also eine Haftpflichtversicherung, die berufliche Risiken abdeckt. Die Berufshaftpflichtversicherung springt dann ein, wenn einem anderen ein Schaden entstanden ist, für den Sie haften müssen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt allerdings nur Schäden an Personen oder Sachen ab, in der Regel aber keine reinen Vermögensschäden.

Welche Berufshaftpflichtversicherungen gibt es?

Man unterscheidet einerseits die Freiberufler-Haftpflicht und die Gewerbehaftpflicht. Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler oder Journalisten. Die Gewerbehaftpflicht ist speziell für Gewerbetreibende konzipiert. Haben Sie sich auf dem Ausstellungsgelände eines Autohändlers einen Nagel in den Fuß getreten oder hat Ihre Friseurin Ihre Haare versehentlich für alle Zeiten grasgrün gefärbt, ist eine solche Versicherung für den jeweiligen Betrieb ratsam. Versicherungsschutz besteht für den Betriebsinhaber und seine Mitarbeiter. Im Versicherungsvertrag wird jedoch genauer beschrieben, um welche Risiken es sich handelt und welche Tätigkeiten im Betrieb stattfinden.

Was ist im Einzelnen versichert?

Die Versicherung ersetzt abhängig vom jeweiligen Beruf:
  • Personenschäden (Behandlungskosten, Schmerzensgeld) ,
  • Sachschäden (Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung),
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall).

In einigen Berufen besteht das Risiko eher darin, dass reine Vermögensschäden verursacht werden; etwa bei einem Finanzberater oder einem Architekten. Viele Versicherungsgesellschaften versichern dieses Risiko in speziellen Verträgen für diese Berufsgruppen mit.

Beratung durch den Rechtsanwalt

Anwaltliche Beratung kann Ihnen im Zusammenhang mit einer Berufshaftpflichtversicherung dann nützen, wenn es sich um Ihre Versicherung handelt und diese sich zu zahlen weigert - etwa wegen eines Risikoausschlusses oder besonderer Vertragsbedingungen. Hier kann Ihnen der Anwalt sagen, ob solche Vertragsklauseln rechtens und wirksam sind. Zu diesem Thema gibt es umfangreiche Rechtsprechung der Gerichte. Ein anderer Fall, in dem anwaltliche Hilfe erforderlich wird, ist der Streit mit einer gegnerischen Berufshaftpflichtversicherung - nämlich dann, wenn diese Ihre Forderungen als unbegründet ansieht und sich von Ihnen verklagen lässt. Schon die Einschätzung der Erfolgschancen durch einen im Versicherungsrecht kompetenten Rechtsanwalt stellt hier ggf. eine wichtige Hilfestellung dar, ganz zu schweigen von der Vertretung vor Gericht und der Unterstützung bei möglichen Verhandlungen mit der Gegenseite. Auch für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gibt es übrigens Berufshaftpflichtversicherungen - diese decken z.B. dienstlich verursachte Personen- und Sachschäden im Rahmen von Amtspflichtverletzungen ab. Auch eine Versicherung gegen den Verlust von dienstlichen Schlüsseln kann eingeschlossen werden - falls Sie einmal den Schlüssel zum Finanzamt verlieren.