Das Arbeitsgericht - von RA Thomas Eschle, Stuttgart

16.12.2010, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 1 Min. (3361 mal gelesen)
Der Stuttgarter Rechtsanwalt, welcher viele Mandanten vor den Arbeitsgerichten Stuttgart,
Ulm und Heilbronn vertritt schreibt über das Arbeitsgericht. Welche Verfahren finden vor dem Arbeitsgericht statt. Was ist zu beachten.

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus maximal drei Instanzen
- Arbeitsgericht ( I. Instanz )
- Landesarbeitsgericht ( II. Instanz,
Berufung )
- Bundesarbeitsgericht ( III. Instanz,
Revision )

Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich nur innerhalb einer strikt einzuhaltenden Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung möglich.

Arbeitsgerichtsverfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern finden oft statt
wegen
- Kündigung des Arbeitnehmers durch den
Arbeitgeber ( 3 Wochen Frist s.o)
- offenen Gehaltszahlungen des Arbeitgebers
- Streit um Arbeitszeugnisse

Bei Abmahnungen durch den Arbeitgeber ist es oft sinnvoll, dass statt einer Klage, der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers eine Gegendarstellung an den Arbeitgeber
schickt.

Das Arbeitsgericht beraumt nach der Klageerhebung im erstinstanzlichen Haupt-sacheverfahren zunächst einen „Gütetermin“ an. Das Arbeitsgericht versucht nun zunächst zwischen den Parteien ( Arbeitnehmer, Arbeitgeber ) eine gütliche Einigung zu erreichen.

Kommt im Gütetermin eine Einigung nicht zustande, so folgt ein „Kammertermin“.
Im Kammertermin kann eine Beweisaufnahme
( z.B. eine Zeugenanhörung ) stattfinden.
Wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet, so sind Sie persönlich verpflichtet zu erscheinen. Bei Mißachtung dieser Anordnung droht ein Ordnungs-geld. Der Anwalt kann jedoch auch beantragen, Sie vom persönlichen Erscheinen zu entbinden.

Im Arbeitsrecht ist es wichtig, dass man rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschaltet
( gleich nach einer Kündigung oder Abmahnung ).

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel : 0711-2482446


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