Was hoch sind die Gerichtskosten beim Zivilgericht bzw. Arbeitsgericht?

11.01.2024, Redaktion Anwalt-Suchservice / Lesedauer ca. 4 Min. (1204 mal gelesen)
Gerichtskosten,Gebühren,Streitwert,Kostenvorschuss Auch Gerichte arbeiten auf der Grundlage von gesetzlich festgelegten Gebühren. © Rh - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Gesetzliche Grundlage: Die im Gerichtskostengesetz geregelten Kosten für die Tätigkeit des Gerichts setzen sich aus den Gebühren, die das Gericht für seine eigene Arbeit erhebt und den Auslagen für das jeweilige Verfahren zusammen.

2. Höhe der Gebühren: Die Höhe der vom Gericht erhobenen Gebühren hängt vom Streitwert bzw. Gegenstandswert des Verfahrens ab. Das ist der Betrag, um den es im Prozess geht.

3. Prozesskostenhilfe: Wer sich keinen Gerichtsprozess leisten kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Diese staatliche Hilfe bezieht sich auf die Gerichts- und Anwaltskosten.
Für einen Gerichtsprozess fallen Prozesskosten an. Diese bestehen aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten. Zwar sind beide gesetzlich geregelt, diese Vorschriften erscheinen jedoch vielen Prozessbeteiligten schwer durchschaubar. Auch sind sie nicht für alle Arten von Gerichtsverfahren gleich. So gibt es zum Beispiel Unterschiede zwischen einem allgemeinen Zivilprozess, bei dem es etwa um Ansprüche aus einem Vertrag oder eine Schadensersatzklage geht, und einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, etwa einer Kündigungsschutzklage.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie sich die Gerichtskosten berechnen.

Wie setzen sich die Gerichtskosten zusammen?


Die im Gerichtskostengesetz geregelten Gerichtskosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Zunächst den eigentlichen Gebühren, die das Gericht für seine Arbeit erhebt. Hinzu kommen die Auslagen für das jeweilige Verfahren. Die Höhe der Gebühren hängt vom Streitwert bzw. Gegenstandswert des Verfahrens ab. Dies ist der Betrag, um den es im Prozess geht. Wenn zum Beispiel drei ausstehende Monatsmieten eingeklagt werden, ist dieser Betrag der Gegenstandswert. Bei der Kündigung von Wohnräumen sind die Mieten von 12 Monaten der Streitwert.

Den Streitwert setzt das Gericht fest. Bei der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers beträgt der Streitwert höchstens drei Monatsgehälter (brutto). Auslagen sind beispielsweise Entschädigungen für Zeugen oder Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer sowie Zustellungskosten. Die Vergütung von Sachverständigen ist oft höher als die eigentliche Gerichtsgebühr und ist im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt. Für Zeugen sind oft zum Beispiel Verdienstausfall und Fahrtkosten zu erstatten.

Wann muss ich einen Kostenvorschuss auf die Gerichtskosten zahlen?


Im Zivilrecht muss für die Gerichtskosten ein Vorschuss geleistet werden, wenn man Klage erheben will. Dazu kann man zum Beispiel Gerichtskostenmarken erwerben, die der Klageschrift beizufügen sind. Zwar ist das Arbeitsrecht Teil des Zivilrechts. Es gibt dort jedoch eine Besonderheit: Das Arbeitsgericht verlangt vom Kläger keinen Gerichtskostenvorschuss. Dies soll dafür sorgen, dass auch finanziell schwache Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben können.

Gerichtsverfahren: Wer trägt die Kosten in erster Instanz?


Die Vorschriften über den Kostenvorschuss sagen noch nichts darüber aus, wer schließlich die Gerichtskosten zu tragen hat. Dies legt das Gericht am Ende des Verfahrens in einer Kostenentscheidung fest. Im Zivilprozess trägt die Gerichtskosten grundsätzlich die Partei, welche unterliegt. Weil es jedoch in sehr vielen Verfahren keinen eindeutigen Sieger oder Verlierer gibt, werden die Kosten häufig gequotelt, also zum Beispiel nach dem Anteil des Mitverschuldens an einem Unfall aufgeteilt.

Schließen zwei Parteien vor Gericht einen Vergleich, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder einigen sich die Parteien darüber, wer die Gerichtskosten trägt oder die Kosten werden als gegeneinander aufgehoben angesehen. Auch vor dem Arbeitsgericht zahlt der Verlierer die Gerichtskosten. Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht entfallen jedoch die Kosten ganz.

Wann sind die Gerichtskosten fällig?


Die Gerichtsgebühren werden im Zivilprozess grundsätzlich als Vorschuss bei Erhebung der Klage oder Einreichen eines Antrags bei Gericht fällig. Zu diesem Zeitpunkt steht jedoch meist noch nicht fest, ob und in welcher Höhe Auslagen anfallen. Daher legt erst die Kostenentscheidung im Urteil endgültig fest, wer die Gerichtskosten inklusive Auslagen zu tragen hat und wie hoch diese sind. Einen vom Prozessgewinner gezahlten Kostenvorschuss muss der Prozessverlierer erstatten.

Vor dem Arbeitsgericht fällt kein Kostenvorschuss an. Hier werden die Gerichtskosten immer erst fällig, wenn der Prozess beendet ist und das Gericht die Kostenentscheidung trifft.

Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einem Zivilverfahren?


Die Gerichtsgebühren (nicht die Auslagen) richten sich nach § 34 des Gerichtskostengesetzes und der Tabelle in Anlage II dieses Gesetzes. Der Mindestbetrag liegt bei 15 Euro. Bei einem Streitwert bis 500 Euro beträgt die Gebühr 38 Euro. Abhängig vom Streitwert wird sie dann schrittweise erhöht.

Beispiele: Bei einem Streitwert von 3.000 Euro beträgt die Gebühr 119 Euro, bei einem Streitwert von 5.000 Euro sind es 161 Euro. Damit ist aber nicht gesagt, dass für ein Verfahren nun genau dieser Betrag erhoben wird. Denn: Hier handelt es sich um eine sogenannte Einzelgebühr. Je nach Tätigkeit des Gerichts können davon mehrere anfallen.

So erhebt das Gericht für den Erlass eines Mahnbescheides eine halbe Gebühr, für ein normales Verfahren vor dem Amtsgericht fallen drei Gebühren an. Wie viele Einzelgebühren das Gericht erhebt, richtet sich nach dem Kostenverzeichnis, einer weiteren Anlage zum Gerichtskostengesetz.

Bei einem Streitwert von 500 Euro fallen damit bei einem normalen Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in erster Instanz nicht 38, sondern 38 x 3 = 114 Euro Gerichtsgebühren an. Hinzu kommen Auslagen.

Bei einem Streitwert von 3.000 Euro wären es in der Regel 3 x 119 Euro = 357 Euro plus Auslagen.

Gerichtskosten: Welche Besonderheiten gibt es beim Arbeitsgericht?


Geht es um ein Kündigungsschutzverfahren oder Streitigkeiten darüber, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, deckelt § 42 Abs. 2 GKG den Streitwert auf höchstens drei Monatsgehälter brutto. Abfindungen werden nicht dazugerechnet.

Wenn ein Arbeitnehmer also 3.500 Euro brutto verdient, beträgt der Streitwert 10.500 Euro. Laut Gebührentabelle in Anlage II des GVG fallen dann als Einzelgebühr 295 Euro an. Gemäß Kostenverzeichnis erhebt das Arbeitsgericht für ein Verfahren mit Urteil im Allgemeinen zwei Gebühren. Zu zahlen sind daher 590 Euro, ggf. plus Auslagen. Letztere sind vor dem Arbeitsgericht jedoch meist gering, da hier selten Sachverständige oder Dolmetscher bezahlt werden müssen.

Keine Gerichtskosten entstehen für ein sogenanntes Beschlussverfahren, welches beispielsweise bei Streitigkeiten über betriebsverfassungsrechtliche Fragen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geführt wird. Dafür fallen auch keine Auslagen an.

Kann ich die Gerichtskosten selbst berechnen?


Wir stellen drei Kostenrechner bereit, mit denen Sie die Gerichtskosten, die Anwaltskosten und die Prozesskosten (= Anwalts- und Gerichtskosten zusammen) berechnen können.

Was tun, wenn ich mir den Gerichtsprozess nicht leisten kann?


Wer sich keinen Gerichtsprozess leisten kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Diese staatliche Hilfe bezieht sich auf die Gerichts- und Anwaltskosten. Antragsteller müssen eine wahrheitsgemäße Erklärung über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse abgeben. Prozesskostenhilfe wird nur bewilligt, wenn der Prozess Aussicht auf Erfolg hat und die Klage nicht mutwillig erscheint. Der Antrag muss bei dem Gericht gestellt werden, das für den Prozess zuständig ist.
Übrigens: Wer den Prozess verliert und dem Gegner Kosten erstatten muss, wird durch die Prozesskostenhilfe nicht geschützt und muss diese Kosten dann aus eigener Tasche bezahlen.

Praxistipp zu den Gerichtskosten vor dem Zivilgericht und dem Arbeitsgericht


Bei Gerichtsverfahren hilft Ihnen ein Anwalt für Zivilrecht oder auch ein spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ihr Anwalt kann Ihnen auch Auskunft über die Kosten des Rechtsstreits geben und für Sie nötigenfalls Prozesskostenhilfe beantragen.

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