Was tun bei Falschüberweisung oder Fehlabbuchung?

01.11.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Abbuchung,Fehlbuchung,Falschüberweisung,Rücklastschrift Geld an falschen Empfänger überwiesen - jetzt aber schell gehandelt! © - freepik

Einiges kann bei Überweisungen und Abbuchungen schiefgehen. Oft ist das Geld weg, denn eine Rückbuchung ist nicht immer möglich. Was können Bankkunden unternehmen, um ihr Geld zurückzubekommen?

Online-Überweisungen sind bequem. Aber: Ein Tippfehler oder ein Zahlendreher ist schnell passiert. Vielleicht hat sich auch die Kontoverbindung des Empfängers unbemerkt verändert. Immer wieder kommt es auch zu unberechtigten Abbuchungen im Lastschriftverfahren. Wie kann man nun als Bankkunde sein Geld zurückbekommen?

Wie kann es zu einer falschen Lastschriftabbuchung kommen?


Im Rahmen einer Lastschrift gibt der Empfänger einer Zahlung seiner Bank den Auftrag, einen Geldbetrag vom Konto des zur Zahlung Verpflichteten abzubuchen. Die beiden beteiligten Geldinstitute haben diesem Auftrag nachzukommen. Von den Banken wird dabei nicht kontrolliert, ob die Abbuchung berechtigt ist. Daher kommt es oft vor, dass geschuldete Beträge versehentlich doppelt abgebucht werden. Auch können Schreibfehler dazu führen, dass ein falsches Konto belastet wird. Und schließlich nutzen auch Betrüger manchmal das Lastschriftverfahren, um Beträge von einem fremden Konto abbuchen zu lassen.

Was ist bei einer falschen Lastschriftabbuchung zu tun?


Bei Lastschriftabbuchungen gibt es jedoch eine einfache Lösung: Seit Anfang 2016 sind alle Lastschriften auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Bei diesem gilt: Der Zahlende kann die Lastschriftabbuchung innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Das Geld kann er sich dann durch eine Rücklastschrift zurückbuchen lassen. Die Dauer der Frist hängt davon ab, ob es sich um einen Fehler oder eine vollkommen unberechtigte Abbuchung gehandelt hat.

Existiert für die Lastschrift ein gültiges Mandat – also eine gültige Einzugsermächtigung oder Abbuchungserlaubnis – kann eine fehlerhafte Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden. Dazu müssen sich Bankkunden an ihre Bank wenden und dieser mitteilen, dass sie die Lastschrift widerrufen bzw. annullieren. So kann man zum Beispiel verfahren, wenn ein Betrag falsch berechnet wurde oder wenn dem Zahlungsempfänger ein Zahlendreher bei der Geldsumme unterlaufen ist.

Wenn es jedoch keine gültige Einzugsermächtigung gab oder diese widerrufen wurde, können Verbraucher sogar 13 Monate lang die Lastschrift zurückholen. Der Empfänger der Zahlung kann dies nur verhindern, indem er eine gültige Einzugsermächtigung nachweist.

Was ist bei einer falschen Kreditkartenabbuchung zu tun?


Erst viel zu spät bemerken Bankkunden oft, dass es von ihrer Kreditkarte eine falsche Abbuchung gegeben hat. Dies hat seinen Grund darin, dass die Abbuchung vom Girokonto erst am Monatsende erfolgt. Auch hier können Verbraucher jedoch ihr Geld zurückfordern. Dazu müssen sie beim Kreditkartenunternehmen Widerspruch gegen die Abbuchung einlegen. Die einzelnen Unternehmen haben dabei verschiedene Verfahrten. Bei einer zu hohen Abbuchung von einem Onlinehändler sollte man den entsprechenden Schriftverkehr vorlegen können. Bei einer ganz unberechtigten Abbuchung kann das Kreditkartenunternehmen auch verlangen, dass der Kunde den Vorgang bei der Polizei anzeigt und eine Kopie der Anzeige einreicht. Kunden haben bei Kreditkarten acht Wochen lang Zeit, eine unberechtigte Abbuchung zu widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist gibt es keine Möglichkeit mehr, das Geld zurückzuholen.

Bei einer vollkommen unberechtigten Abbuchung durch Straftäter, die auf irgendeine Weise an die Kreditkartendaten gelangt sind, ist eine Sperrung der Karte notwendig. Diese kann man über die Telefonnummer 116116 oder besondere Telefonnummern der jeweiligen Kartenunternehmen vornehmen. Eine Sperrung ist immer endgültig. Danach kann man die Karte nie wieder benutzen. Davor noch getätigte Umsätze werden bearbeitet und vorher getätigte Zahlungen werden vom Girokonto abgebucht. In der Regel schicken die Anbieter bzw. Geldinstitute dem Kunden dann zeitnah eine neue Karte zu.

Wenn eine Kreditkarte verloren geht, gestohlen wird oder missbräuchlich verwendet wird, haftet der Inhaber gemäß § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit höchstens 50 Euro für den Schaden. Es gibt allerdings einen Haken: Die Geldinstitute berufen sich gerne darauf, dass der Betreffende grob fahrlässig mit seinen Zugangsdaten umgegangen ist. Wenn dies der Fall ist, müssen sie den Schaden nicht erstatten.

Was tun, wenn Geld auf ein falsches Konto überwiesen wurde?


Schwieriger ist es bei einer Fehlüberweisung, bei der der Kontoinhaber selbst einen Betrag an die falsche Kontonummer bzw. den falschen Empfänger überweist. Heute prüfen die Geldinstitute nicht mehr, ob eine Kontonummer wirklich zu dem auf der Überweisung genannten Empfänger gehört oder ob umgekehrt der Empfänger zum angegebenen Konto passt. Eine Überweisung kann nur gestoppt werden, wenn die Bank sie noch nicht ausgeführt hat.

Für Kunden bedeutet das: Im Notfall sofort bei der Kundenhotline der eigenen Bank anrufen und sich mit der Telefon-PIN legitimieren. Nur: Diese Gelegenheit ist spätestens nach einer halben Stunde verstrichen. Dann wird es kompliziert. Der Überweisende selbst kann nämlich keine Rückbuchung veranlassen. Es besteht weder ein Anspruch gegen die eigene Bank, noch gegen die Empfängerbank. Zurückerhalten kann der Kontoinhaber sein Geld nur, indem ihm der falsche Empfänger den Betrag zurücküberweist.

Darauf besitzt der Absender einen Rechtsanspruch aufgrund von § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Das Problem: Der Überweisende hat meist außer der IBAN keine Daten des Empfängers.

Die nötigen Daten kann man jedoch von der Bank bekommen. Diese hat nach § 675y Abs. 5 BGB die Pflicht, dem Absender der Zahlung alle Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sein Geld zurückzubekommen. Die Bank des Überweisungsempfängers muss also der Bank des Überweisungsabsenders Namen und Adresse des Überweisungsempfängers mitteilen. Der Überweisende muss dazu bei seiner Bank einen sogenannten Nachforschungsauftrag stellen. Mit den erforderlichen Daten kann der Absender der Zahlung den Empfänger zur Rückzahlung auffordern. Wenn dieser auf die erste freundliche Aufforderung nicht reagiert, sollte eine schriftliche Mahnung per Einschreiben mit Rückschein und mit Zahlungsfrist stattfinden. Dadurch wird der Zahlungsempfänger in Verzug gesetzt. Gibt dieser den Betrag nicht fristgerecht zurück, ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen. Schon ein Anwaltsschreiben kann zu mehr Zahlungswillen führen, im Notfall hilft nur eine Klage.

Praxistipp


Prüfen Sie regelmäßig Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf Abbuchungen, die zu hoch, doppelt oder unberechtigt sind. In diesen Fällen ist schnelles Handeln wichtig. Auch die Überweisung auf ein falsches Konto kann noch unbürokratisch gerettet werden, wenn man schnell bei der eigenen Bank anruft. Verpasst man diese Frist, hilft nur noch ein Nachforschungsauftrag und das Rückfordern des überwiesenen Betrags. Notfalls kann ein Rechtsanwalt helfen, der sich auf das Bankrecht spezialisiert hat.

(Bu)


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 Stephan Buch
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