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Anwälte für Pflegestufe in Ahrensbök

Rechtsanwalt Markus Romanko
Ahornallee 9 b
23623 Ahrensbök

Wird der Pflegegrad eines Angehörigen nicht anerkannt? Dann benötigen Sie einen guten Anwalt für den Pflegebereich in $(ort).

Viele Menschen brauchen Pflege – im Jahr 2021 waren es in Deutschland 4,1 Millionen. Wie viele Geld- und Sachleistungen sie dann von ihrer der Pflegekasse bekommen, ist von ihrem Pflegegrad abhängig. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenfrei einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Ahrensbök vereinbaren.

Gibt es weitere Voraussetzungen und mit welchen Leistungen sind die verschiedenen Pflegegrade verbunden?

Mehr als sechs Monate lang muss voraussichtlich Pflege notwendig sein – sonst gibt es kein Geld. Beim Besuch eines Gutachters werden Fragen aus sechs Lebensbereichen gestellt: Etwa zur Beweglichkeit, zu den Sozialkontakten oder zu psychischen Problemen. Es geht darum, was man noch selbst kann – und was nicht. Dabei spielen 64 Kriterien eine Rolle, und bewertet wird nach einem Punktesystem. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Falls die Kasse nicht zahlen will, kann ein erfahrener Anwalt in Ahrensbök Ihren Fall prüfen und Sie beraten.

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad – was hat sich geändert?

Zum 1.1.2017 trat die Änderung in Kraft: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Nun können auch Demenzkranke leichter Pflegeleistungen erhalten, da es nicht mehr nur um körperliche Beeinträchtigungen geht. Die Entscheidung über die Pflegestufe richtete sich früher nach den Minuten an Pflege, die für die jeweilige Person aufzuwenden waren. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Will die Kasse den gewünschten Pflegegrad nicht anerkennen, kann eine Beratung bei einem guten Anwalt in Ahrensbök helfen.

Das Pflegegutachten ist nicht in meinem Sinne! Kann ich Widerspruch einlegen?

Widerspruch können Sie gegen den Bescheid einlegen, mit dem die Kasse Ihren Pflegegrad festsetzt. Am besten per Einschreiben. Dies ist innerhalb eines Monats möglich, bei fehlender Belehrung über die Widerspruchsfrist im Bescheid innerhalb von einem Jahr. Ihre Situation wird dann erneut geprüft werden. Wichtig ist es, bei einem neuen Gutachterbesuch alle Unterlagen vorliegen zu haben. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Eine gute Begründung des Widerspruches ist wichtig. Dabei hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt aus Ahrensbök.

Wie stellt man einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Der richtige Adressat ist die Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben müssen Sie dieser mitteilen, dass Sie nun Pflegeleistungen benötigen. Bald werden dann Antragsformulare von der Kasse zugeschickt; auch steht der Besuch eines Gutachters an, der den Pflegegrad feststellt. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Ahrensbök kann Ihnen Rat und Hilfe bieten, wenn die Kasse sich zu leisten weigert.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, wenn Ihr Pflegegrad nicht anerkannt wird.

Auf dieser Seite finden Sie einige Rechtsanwälte aufgelistet, die Ihnen in $(ort) bei allen Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht helfen können. Für zusätzliche Informationen zu den Anwälten reicht ein Klick auf den Button "Kontaktdaten" aus. Möchten Sie mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen? Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie dies schnell und einfach tun. Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Sie bekommen dann vom ausgewählten Rechtsanwalt umgehend eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Ahrensbök gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.