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Anwälte für Pflegestufe in Forst

Suchen Sie einen guten Rechtsanwalt für eine Auseinandersetzung um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort)?

Für viele Menschen ist Pflege ein wichtiges Thema. 2021 gab es 4,1 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen diese von ihrer Pflegekasse erhalten. Hier bei uns können Sie direkt eine Anfrage an einen kompetenten Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Forst senden.

Einen Pflegegrad beantragen: Wie geht das?

Beantragt wird der Pflegegrad bei der Pflegekasse. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen. Der erste Schritt ist ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, um dieser mitzuteilen, dass man Pflegeleistungen beanspruchen möchte. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann Antragsformulare zu und veranlasst den Hausbesuch eines Gutachters zur Feststellung des Pflegegrades. Innerhalb der letzten zehn Jahre muss man zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben, um Pflegeleistungen zu bekommen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Forst kann Sie beraten, wenn die Kasse den Antrag nicht akzeptiert.

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Pflegegrad und welche Leistungen kann ich erhalten?

Zunächst einmal muss absehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate dauern wird. Ein Gutachter wird dann Fragen zu insgesamt sechs Lebensbereichen stellen, zum Beispiel zur Mobilität oder zur Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man in den einzelnen Bereichen noch ist. 64 Kriterien spielen eine Rolle. Mit jedem Pflegerad gibt es mehr Leistungen. So können Zuschüsse zu Hilfsmitteln bezahlt werden, zur Tages- und Nacht-Pflege oder ein Pflegegeld. Ein versierter Rechtsanwalt in Forst kann Sie beraten, wenn die Einstufung nicht dem entspricht, was Sie brauchen.

Pflegestufen und Pflegegrade – wie unterscheiden sie sich?

Seit dem 1.1.2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Auch neue Kriterien wurden eingeführt. Dadurch bekommen nun unter anderem Demenzkranke mehr Pflegeleistungen. Für die Einstufung in Pflegestufen war entscheidend, wie viele Minuten Pflege jemand pro Tag benötigte. Pflegegrade werden hingegen danach eingeteilt, wie selbstständig man im täglichen Leben noch ist. Ein erfahrener Anwalt aus Forst kann beurteilen, ob es Chancen gibt, die Pflegekasse zur Anerkennung eines höheren Pflegegrades zu bewegen.

Wie lege ich gegen das Ergebnis des Pflegegutachtens Widerspruch ein?

Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Pflegegrad. Diesem können Sie widersprechen – am besten schriftlich und per Einschreiben. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheides. Wenn die Frist darin nicht erwähnt wird, verlängert sie sich auf ein Jahr. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut. Halten Sie bei einem neuen Besuch alle medizinischen Unterlagen bereit! Wird Ihre gewünschte Pflege wieder nicht bewilligt, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des neuen Bescheids Klage einreichen. Die Begründung des Widerspruchs können Sie auch nachreichen - am besten mit Hilfe eines guten Rechtsanwalts aus Forst.

Mit unserer Hilfe finden Sie den richtigen Anwalt für Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad!

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von Anwälten zur Verfügung, die in $(ort) im Sozialversicherungsrecht tätig sind. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Rechtsanwalts mit weiteren Informationen. Für die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie einfach unser Kontaktformular nutzen. Eine Online-Kontaktaufnahme mit dem Kontaktformular des Anwalt-Suchservice ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah eine telefonische Rückmeldung vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit diesem einen Termin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Forst gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.