Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Frankenthal (Pfalz) finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Frankenthal (Pfalz)

Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Werner Linn
Rathausplatz 10
67227 Frankenthal (Pfalz)

Sie sind in Frankenthal (Pfalz) auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen Fragen zur Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft muss wichtige Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass treffen. Oft kommt es dabei zum Streit. Anwaltliche Hilfe kann dafür sorgen, klare Verhältnisse zu schaffen und teure Auseinandersetzungen zu vermeiden. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was ist überhaupt eine Erbengemeinschaft?

So bezeichnet man eine Gruppe von Personen, die gemeinsam den Nachlass einer anderen Person erben. Es handelt sich um eine Gesamthandsgemeinschaft, alle haben nur gemeinsam und nicht anteilig Rechte am ungeteilten Nachlass. Ein einzelner Miterbe kann also nicht bestimmte Gegenstände in Besitz nehmen oder mit einem Anteil der Erbschaft nach Belieben verfahren. Ein Verkauf des jeweiligen Erbanteils durch einen Miterben ist möglich, dann wird der Käufer Teil der Gemeinschaft. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Frankenthal (Pfalz) kann Sie beraten und Ihnen helfen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Wie funktioniert die Verwaltung des Nachlasses bei einer Erbengemeinschaft?

Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam, bis ihre Gemeinschaft durch die Erbauseinandersetzung aufgelöst wird. Gibt es keinen Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker, muss jeder Erbe bei der Nachlassverwaltung mitwirken. Kommt es zu einem finanziellen Schaden, weil ein Erbe sich nicht beteiligt, können ihn die anderen auf Schadensersatz verklagen. Besonders bei vermieteten Immobilien oder bei Betrieben ist viel Engagement der Miterben gefragt. Ein erfahrener Anwalt in Frankenthal (Pfalz) kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten bei der Nachlassverwaltung einer Erbengemeinschaft richtig auszuüben.

Was ist eine Erbauseinandersetzung und wie wird die Erbengemeinschaft aufgelöst?

Bei der sogenannten Auseinandersetzung wird der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt. Wichtig ist es, zuvor den Nachlasswert zu ermitteln. Damit endet gleichzeitig die Erbengemeinschaft. Sie hat nun ihren Zweck erfüllt. Wenn alle Miterben sich über die Aufteilung einig sind, können sie den Nachlass selbst unter sich verteilen und dies vertraglich absichern. Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestimmt, ist dieser Schritt allein dessen Aufgabe. Ein Rechtsanwalt aus Frankenthal (Pfalz) kann Sie zum Thema Erbauseinandersetzung qualifiziert beraten.

Welche Gründe sorgen oft für Streit in der Erbengemeinschaft?

Niemand ist freiwillig Mitglied einer Erbengemeinschaft. Oft kommen die Beteiligten schon lange nicht mehr miteinander zurecht. Manchmal sind die Miterben zu ungleichen Teilen am Nachlass beteiligt. Dies wird dann als ungerecht empfunden. Ein häufiger Grund für Streit ist der Umgang mit dem geerbten Familienheim: Behalten, verkaufen oder vermieten? Vielleicht verdächtigen Miterben andere Miterben, sich vor Sichtung des Nachlasses bereits daran bereichert zu haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Frankenthal (Pfalz) kann Ihnen helfen, wenn es in der Erbengemeinschaft kriselt.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn ich ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft habe?

Auf unserer Seite finden Sie eine Übersicht der in Frankenthal (Pfalz) tätigen Rechtsanwälte für Erbrecht. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie nützliche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Einfacher wird die Kontaktaufnahme zum ausgewählten Rechtsanwalt durch unser Kontaktformular. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular ist immer kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Frankenthal (Pfalz) gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.