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Anwälte für Pflegestufe in Freilassing

Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Industriestraße 6
83395 Freilassing

Benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Fragen zum Pflegegrad in $(ort)?

Viele Menschen brauchen Pflege – im Jahr 2021 waren es in Deutschland 4,1 Millionen. Wie viele Geld- und Sachleistungen sie dann von ihrer der Pflegekasse bekommen, ist von ihrem Pflegegrad abhängig. Wir unterstützen Sie dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Freilassing zu finden.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ansprechpartner ist die Pflegekasse, die zur jeweiligen Krankenkasse des Betreffenden gehört. Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben müssen Sie dieser mitteilen, dass Sie nun Pflegeleistungen benötigen. Die Kasse schickt dann Formulare zum Ausfüllen und einen Gutachter, der den Pflegegrad feststellt. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben, innerhalb der letzten zehn Jahre. Stellt sich die Kasse quer, kann Ihnen ein guter Anwalt in Freilassing weiter helfen.

Welche Voraussetzungen sind einzuhalten und welche Leistungen bekomme ich von der Kasse bei den einzelnen Pflegegraden?

In jedem Fall muss voraussehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate fortbestehen wird. Beim Besuch eines Gutachters werden Fragen aus sechs Lebensbereichen gestellt: Etwa zur Beweglichkeit, zu den Sozialkontakten oder zu psychischen Problemen. Mit einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man noch ist. Es gibt dazu 64 Kriterien. Mit jedem Pflegegrad gibt es mehr Leistungen. Dies können Pflegegeld, Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege oder Geld für benötigte Hilfsmittel sein. Wird nicht das bewilligt, was Sie benötigen? Hier kann eine Beratung bei einem guten Anwalt aus Freilassing helfen.

Was muss man zu den Unterschieden von Pflegestufen und Pflegegraden wissen?

Das alte System vor dem 1.1.2017 kannte drei Pflegestufen. Ab diesem Stichtag wurden diese durch fünf Pflegegrade ersetzt. Nun können auch Demenzkranke leichter Pflegeleistungen erhalten, da es nicht mehr nur um körperliche Beeinträchtigungen geht. Bei den früheren Pflegestufen ging es in erster Linie darum, innerhalb von wie vielen Minuten eine Pflegekraft diese Person versorgen konnte. Heute ist entscheidend, inwieweit man noch für sich selbst sorgen, sich zum Beispiel selbst waschen kann. Ein erfahrener Anwalt in Freilassing kann Ihnen helfen, Ihre Rechte gegenüber der Pflegekasse durchzusetzen.

Wenn ich mit dem Ergebnis des Pflegegutachtens unzufrieden bin, kann ich dann Widerspruch einlegen?

Sie können gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dies sollten Sie vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein tun. Dies ist innerhalb eines Monats möglich, bei fehlender Belehrung über die Widerspruchsfrist im Bescheid innerhalb von einem Jahr. Nun muss die Kasse neu über Ihren Pflegegrad entscheiden. Falls noch einmal ein Gutachter kommt, sollten Sie beim Termin Ihre medizinischen Unterlagen bereit halten. Ist die Entscheidung wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Wieder haben Sie einen Monat Zeit. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Freilassing kann Sie bei der Begründung des Widerspruches unterstützen.

Wir helfen Ihnen dabei, einen guten Anwalt für Fragen zum Pflegegrad zu finden!

In $(ort) arbeiten verschiedene spezialisierte Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht – hier stellen wir Ihnen einige vor. Für zusätzliche Informationen zu den Anwälten reicht ein Klick auf den Button "Kontaktdaten" aus. Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie die Anwälte schnell und einfach erreichen und um Rückruf bitten! Eine solche Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Freilassing gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.