Ihren Anwalt für Stalking in Kiel finden Sie hier
Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Stalking benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.Anwälte für Stalking in Kiel

Harmsstraße 83
24114 Kiel

Dänische Straße 15
24103 Kiel

Segeberger Landstraße 81
24145 Kiel
Erste-Hilfe-Infos zur Suche nach einem Anwalt für Stalking in Kiel
Mit Ihren Belangen im Stalking sind Sie bei unseren Anwälten aus Kiel und Umgebung in guten Händen.So einfach finden Sie den passenden Anwalt für Stalking in Kiel:
2. Nummer wählen und direkt mit der Kanzlei in Kiel einen Beratungstermin vereinbaren
Noch besser: Lassen Sie sich zurückrufen
Was passiert beim anwaltlichen Erstgespräch in Kiel?
Wie sollten sie Sich auf den Termin beim Anwalt vorbereiten?
Machen Sie sich vorab schriftliche Notizen und nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch in Kiel mit.
Nachdem Sie über das Kontaktformular einen Rückruf in einer Kanzlei angefordert haben, stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, mit der Sie das Erstgespräch ausreichend vorbereiten können.
Die Kosten eines Anwalts für Stalking in Kiel sind oft geringer als gedacht!
Wieviel ein Rechtsanwalt in Kiel für eine Erstberatung verlangen darf, ist in §34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten für das erste Beratungsgespräch betragen demnach maximal 190,00 € zzgl. MwSt.
Diese Regelung gilt jedoch nur für Verbraucher. Für Selbstständige oder Freiberufler gilt diese Beschränkung nicht.
Wichtig daher: Klären Sie die Kostenfrage mit Ihrem Anwalt aus Kiel schon zu Beginn der ersten Beratung.
Außerdem gut zu wissen: Gemäß § 34 Absatz 2 RVG wird die Beratungsgebühr auf weitere Tätigkeiten des Rechtsanwalts angerechnet. Sollte es also beispielsweise aufgrund des Beratungsgesprächs zu einem Prozess kommen, so kann der Anwalt diese Beratungsgebühr nicht mehr abrechnen.
Was tun wenn ich mir keinen Anwalt für Stalking leisten kann?
Kommt es zum Rechtsstreit vor Gericht, hat jeder, der nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten für ein Verfahren aufzubringen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH; früher auch als „Armenrecht“ bezeichnet). Fragen Sie auch dazu Ihren Anwalt.
Damit die Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann, muss im Vorfeld ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes gestellt werden. Verwenden Sie für die Auskunft Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, die jeweiligen amtlichen Formulare, die Sie auch im Internet finden.
Weitere Fragen zur Prozesskostenhilfe können Sie auch der jeweiligen Kanzlei in Kiel bei der Terminvereinbarung bzw. im ersten Gespräch stellen.
Mediation in Kiel – Vertragen statt gleich zu Klagen!
Sie haben Fragen zu den auf unserer Website gelisteten Anwälten? Dann kontaktieren Sie uns unter 0221/9373803.
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FAQ zur Anwalt-Suche
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Kiel?
Was kann ein Anwalt in Kiel für mich tun?
Wann sollte ich zum Anwalt in Kiel gehen?
Was kostet mich die Beauftragung eines Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt in Kiel helfen?