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Anwälte für Pflegestufe in Ravensburg

Rechtsanwalt Bernd Borutta
Seestraße 17
88214 Ravensburg

Kompetente Rechtsanwälte für den Bereich Pflege und alle Fragen zum Pflegegrad in $(ort) finden Sie auf unserer Homepage.

4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, welche Hilfen man von der Pflegekasse erhält. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenfrei einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Ravensburg vereinbaren.

An welche Voraussetzungen sind die Pflegegrade geknüpft und welche Leistungen bekommt man?

Eine Grundvoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit für über sechs Monate absehbar ist. Ein Gutachter wird dann Fragen zu insgesamt sechs Lebensbereichen stellen, zum Beispiel zur Mobilität oder zur Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. Hier geht es darum, wie selbstständig man noch ist – und dies wird nach 64 Kriterien bewertet und mit einem Punktesystem dokumentiert. Es gibt mehr Leistungen, je höher der Pflegegrad ist. Diese reichen von der Bezahlung von Hilfsmitteln über Tagespflege bis zu Änderungen an den Wohnräumen. Ein erfahrener Anwalt aus Ravensburg kann Sie rund um das Thema Pflege beraten.

In welcher Weise unterscheiden sich Pflegestufen und Pflegegrade?

Früher gab es drei Pflegestufen. Diese wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch neue Kriterien wurden eingeführt. Dadurch bekommen nun unter anderem Demenzkranke mehr Pflegeleistungen. Welche Pflegestufe man bekam, richtete sich überwiegend nach der Anzahl von Arbeitsminuten, die eine Pflegekraft für diese Person brauchte. Der Pflegegrad hängt davon ab, was eine Person noch selbstständig kann – zum Beispiel sich waschen und anziehen. Ein Rechtsanwalt aus Ravensburg kann Ihnen helfen, damit die Kasse Ihren Pflegegrad anerkennt.

Wie kann ich Widerspruch einlegen, wenn das Pflegegutachten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt?

Ein Widerspruch ist möglich gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad. Sinnvoll ist es, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheides. Wenn die Frist darin nicht erwähnt wird, verlängert sie sich auf ein Jahr. Die Kasse prüft Ihren Fall dann noch einmal. Falls ein Gutachter Sie besucht, sollten Sie zum Termin alle Unterlagen bereit legen. Entspricht der neue Bescheid wieder nicht dem Gewünschten, können Sie innerhalb eines Monats gegen diesen klagen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Ravensburg kann Sie bei der Begründung Ihres Widerspruches beraten.

Wie und wo kann ich meinen Pflegegrad beantragen?

Der Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert, sodass deren Adresse genutzt werden kann. Der erste Schritt ist ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, um dieser mitzuteilen, dass man Pflegeleistungen beanspruchen möchte. Die Kasse wird dann Antragsunterlagen zuschicken und einen Gutachter damit beauftragen, den Pflegegrad festzustellen. Sie müssen in jedem Fall zumindest zwei Jahre lang eingezahlt haben innerhalb der letzten zehn Jahre, um Leistungen zu erhalten. Ein Anwalt in Ravensburg kann Sie beraten, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Pflegekasse kommt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihren Fall aus dem Bereich Pflege und Pflegegrad zu finden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen mehrere Rechtsanwälte vor, die sich in $(ort) auf das Sozialversicherungsrecht spezialisiert haben. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Rechtsanwalts mit weiteren Informationen. Haben Sie sich entschieden? Dann können Sie dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl über unser Kontaktformular eine Nachricht schicken. Für die Nutzung unseres Kontaktformulars fallen keine Kosten an. Sie werden dadurch zu nichts verpflichtet. Der ausgewählte Anwalt wird Sie dann so bald wie möglich zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Ravensburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.